Pressefreiheit: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Einsatz versteckter Kameras im Interesse der Öffentlichkeit „Die verstecke Kamera kommt zurück“, titelt [1] heute der Schweizer Tagesanzeiger. Gemeint ist damit allerdings nicht die TV-Satiresendung, in der Menschen in ungewöhnlichen Situationen ohne ihr Wissen gefilmt werden. Vielmehr sollen im Schweizer Fernsehen wieder journalistische Beiträge mit dem Namen Kassensturz [2] gezeigt werden, bei denen zu Recherchezwecken mit versteckter Kamera gearbeitet wird. Die Sendung firmiert unter dem Label Verbraucherschutz. Allerdings hat dieses Format eine boulevardeske Komponente und dient vor allem der Unterhaltung und weniger der Aufklärung von Missständen. Es ist eine Art „Bild kämpft für Sie“ auf TV-Format.
In der Schweiz waren zwei Journalisten eines Kassensturz-Beitrags wegen der Verwendung einer versteckten Kamera verurteilt wurden. Sie hatten Treffen zwischen Versicherungsberatern und einer gespielt ahnungslosen Kundin heimlich gefilmt, um Falschberatungen der Versicherungsvertreter zu dokumentieren.
Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [3] entschieden, dass die Arbeit der Journalisten rechtmäßig [4] gewesen sei. Ihre Verurteilung der Journalisten verletzte nach Ansicht des Gerichts die Pressefreiheit [5] .
Ein Sprecher der Schweizer Justiz betonte gegenüber der Schweizer Presse, dass das Urteil auch nach der Entscheidung des EGM weiterhin gültig sei. Über das weitere Vorgehen werde beraten. Es ist also im Gegensatz zu den Medienberichten mancher Zeitungen noch gar nicht klar, ob die Journalisten letztlich freigesprochen werden.
Stärkung der Journalistenrechte?
Die Entscheidung des EGMR wird fast unisono als Stärkung der Journalistenrechte gefeiert. Tatsächlich ist eine Rechtssicherheit für Medienarbeiter sinnvoll, die in Situationen, in denen ein Machtgefälle besteht. Man muss nur daran denken, dass Shoah [6] von Claude Lanzmann, die eindrucksvolle Dokumentation über die deutsche Vernichtungspolitik gegen die europäischen Juden ohne die Verwendung von versteckten Kameras und Tonaufzeichnungsgeräten [7] nicht möglich gewesen wäre.
Doch auch nach dem Urteil werden vor allem Journalisten von weniger bekannten Medien Probleme haben, wenn sie mit versteckter Kamera arbeiten. Denn die Frage, wer ist Journalist, wird sicher weiterhin strittig sein und die Gerichte beschäftigen. Es wäre zu hoffen, das Urteil könnte zumindest dafür sorgen, dass solche Kapriolen nicht mehr möglich sind, wie sie das Freie Senderkombinat [8] (fsk) in Hamburg erleben musste. Der FSK-Redakteur Werner Pomrehn wurde verurteilt [9], weil er ein Interview mit dem Pressesprecher de Hamburger Polizei gesendet hatte, das sich kritisch mit dem Polizeiverhalten im Jahr 2003 befasst, ohne es autorisieren zu lassen.
Wegen des Interviews waren sowohl die Redaktionsräume des fsk als auch die Wohnung des Journalisten durchsucht [10] worden. 2011 wurde die Razzia vom Karlsruher Verfassungsgericht für illegal erklärt [11]. Es ist aber zu befürchten, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs Wiederholungen ebenso wenig ausschließt wie das Karlsruher Urteil. Denn selbst wenn die Maßnahme hinterher für illegal erklärt wird, haben sie für die betroffenen Journalisten und vor allem für kleinere Medien abschreckende Wirkung.
Probleme des Datenschutz bleiben
Zudem wird es auch nach dem EGMR-Urteil die Frage weiter im Raum stehen, wie es um den Datenschutz der Personen steht, die in den verdeckt aufgenommen Filmen und Videos zu sehen sind. Diese Frage dürfte noch für politischen und juristischen Streit gerade in einer Zeit sorgen, in der die Grenzen zwischen Journalismus und der Bloggerszene verschwimmen.
Schließlich werden mit versteckten Kameras nicht nur Missstände aufgedeckt und Machenschaften der Mächtigen transparent gemacht, sondern auch Mobbingattacken gegen Schwächere geführt. Manche werden sich jetzt auf das EGMR-Urteil berufen.
Wie eine Debatte um den Görlitzer Park abrupt ihr Ende fand
Eine Anwohnerversammlung zur Situation im Görlitzer Park lief am Donnerstagabend aus dem Ruder, als Protestierende per Abstimmung aus dem Saal geworfen werden sollten.
Die Debatte um den Görlitzer Park lässt die Wogen erst recht in Kreuzberg hochschlagen. Das wurde am Donnerstagabend deutlich, als das Bezirksparlament Kreuzberg-Friedrichshain zu einer Einwohnerversammlung zu diesem Thema in das Jugendzentrum Chip geladen hatte. Ca. 280 Stadtteilbewohner waren gekommen. Alle waren sich einig, dass die Zustände rund um den Park nicht optimal sind. Doch worauf soll der Fokus liegen? Darüber stritten sich die Teilnehmer teilweise sehr lautstark. So berichteten zahlreiche Flüchtlinge, die in Kreuzberg leben, über ständige Polizeischikanen. Ein junger Mann aus Afrika brach in Tränen aus, als er über seine mit großen Strapazen verbundene Flucht erzählte. »Glaubt ihr, es macht mir Spaß Drogen zu verkaufen? Aber was soll ich machen, wenn ich meine Familie in Afrika versorgen muss und nicht arbeiten darf?«
Auch viele Anwohner vermittelten, wie empört sie über die starke Polizeipräsenz im Park sind. Andere Einwohner begründeten, warum sie der Drogenhandel vor allem auf den Wegen störe, an denen sich Kinder aufhielten. Dabei betonten allerdings viele der besorgten Eltern, dass sie sich nicht gegen die Flüchtlinge wenden.
Einige machten konkrete Vorschläge. So regte ein Mann an, im Görlitzer Park Areale zu errichten, in denen der Verkauf von Drogen möglich ist und andere, in denen ein Drogenhandel tabu sein soll. Dieser Vorschlag fand bei vielen Menschen Zustimmung, nicht aber beim ebenfalls anwesenden Staatssekretär des Berliner Innensenats Bernd Krömer (CDU). Er markierte auf der Versammlung den konservativen Hardliner und geißelte schwere Kriminalität im Görlitzer Park, die rigoros unterbunden werden müsse. Seine Ausführungen waren von Protesten vieler Teilnehmer begleitet. Öl ins Feuer goss auch die grüne Kreuzberger Bürgermeisterin Monika Herrmann, als sie den Kritikern vorwarf, gar nicht in Kreuzberg zu wohnen. »Ich bin 1981 hier hergezogen und soll hier jetzt den Mund halten«, rief ein Mann. Als eine Moderatorin über den Vorschlag abstimmen lassen wollte, dass die Kritiker von Krömer und Herrmann polizeilich aus dem Saal geräumt werden sollen, war die Empörung auch bei manchem Mitglied der Grünen groß. »Ich überlege, ob ich noch in dieser Partei bleibe«, rief ein empörter älterer Mann, bevor er den Saal verließ. Obwohl sich die Wogen wieder geglättet hatten und viele Teilnehmer die Diskussion fortsetzen wollten, bestand die Moderatorin auf dem Abbruch der Debatte.
Die rechtspopulistische FPÖ überzieht ihre Gegner mit einer Klagewelle. Mittlerweile ist auch ein antifaschistisches Medienprojekt aus Erfurt betroffen.
Antifaschistische Medienschaffende kennen das Problem. Rechte benutzen Texte, Fotos oder Videos ohne Erlaubnis und instrumentalisieren diese für ihre Propaganda. In der Regel genügt eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, um solche Aneignungsversuche von rechts zu beenden. Das dachte auch das Erfurter Kollektiv der Filmpiraten, das seit mehr als zehn Jahren Videos von antifaschistischen Aktionen und sozialen Protesten ins Netz stellt. Anfangs konzentrierte sich das Medienprojekt, für das alle Beteiligten unentgeltlich arbeiten, auf Thüringen. In den vergangenen Jahren hat es seinen Tätigkeitsbereich ausgeweitet. So berichteten die Filmpiraten auch über das Verfahren gegen den Jenaer Antifaschisten Josef S. in Wien. Die österreichische Justiz hatte dem Studenten unter anderem schweren Landfriedensbruch bei Protesten gegen den Akademikerball im Jahr 2013 vorgeworfen. Zu dieser Veranstaltung lädt die rechtspopulistische FPÖ alljährlich Ende Januar Politiker der rechten Szene Europas ein.
Weil Josef S. trotz unklarer Beweislage monatelang in Untersuchungshaft saß, sprachen Menschenrechtsorganisationen von einer Kriminalisierung des Antifaschismus (Jungle World 31/14). Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) verlieh S. im vorigen Jahr einen Preis für Zivilcourage. Die FPÖ zeigte Ausschnitte eines Videoberichts der Filmpiraten über den Prozess gegen Josef S. und die Preisverleihung auf ihrem Kanal FPÖ-TV. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die CC-Lizenz verstoßen, die nichtkommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, berichtet der Videojournalist Jan Smendek vom Verein der Filmpiraten im Gespräch mit der Jungle World. Daher waren die linken Medienjournalisten sich auch sicher, dass die FPÖ das Video nach einer Abmahnung von ihrer Homepage entfernen würde.
Doch die FPÖ reagierte mit einer juristischen Strategie, die für die Filmpiraten existenzbedrohend werden könnte. Die rechtspopulistische Partei verklagte den Verein vor dem Wiener Handelsgericht.
»Sie werfen uns vor, falsche Behauptungen aufzustellen und damit die Meinungsfreiheit der FPÖ zu behindern. In der Anklage berufen sie sich auf die freie Meinungsäußerung in Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention«, erklärt Smendek. Dass die FPÖ mit dem Versuch, die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung in eine Verletzung der Meinungsfreiheit umzudeuten, juristischen Erfolg haben wird, ist unwahrscheinlich. Doch die mit dem Verfahren verbundenen Kosten belasten die Filmpiraten bereits jetzt.
Der Streitwert beträgt 35 000 Euro. Zusätzlich werden den Filmpiraten 2 698,13 Euro in Rechnung gestellt. In der Klage wird der Verein aufgefordert, innerhalb einer Frist Stellung zu nehmen. »Bis jetzt sind schon über 5 000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, so Smendek. Zumindest diese Kosten sind bereits durch eine Solidaritätskampagne gedeckt.
Mittlerweile ist auch bekannt geworden, dass die FPÖ ihre Kritiker in Österreich mit einer Klagewelle überzieht. Unter der Überschrift »Linksaktivisten klagen über FPÖ-Klagen« berichtete der Wiener Kurier im Januar über eine Pressekonferenz, auf der mehrere antifaschistische Organisationen darüber berichteten, wie ihre Existenz durch juristische Manöver der FPÖ gefährdet wird. Dort informierte die Initiative »Heimat ohne Hass«, die rechtsextreme Aktivitäten in sozialen Netzwerken dokumentiert, über eine Urheberrechtsklage der Polizeigewerkschaft AUF, die der FPÖ nahesteht, wegen der Veröffentlichung eines Fotos, das einen Personalvertreter zeigt, der bei der Räumung der »Pizzeria Anarchia« in Privatkleidung, mit Pistole und Eisernem Kreuz aufgetreten war. Der Streitwert, der für die antifaschistische Initiative existenzbedrohend sei, betrage 33 400 Euro.
Auch der ehemalige Kriminalbeamte und Datenforensiker Uwe Sailer geriet wegen seiner deutlich geäußerten Ablehnung der FPÖ ins Visier der rechten Partei. So heißt es auf der Internetplattform Linkswende: »Seit 2008 wird der fleißige Nazi-Aufdecker und Kenner der rechten Szene, Uwe Sailer, gezielt von der FPÖ verleumdet. Er soll mittels Klagen in den finanziellen Ruin getrieben werden.« Die Freiheitlichen hätten gegen Sailer mehr als 70 Anzeigen unter anderem wegen Amtsmissbrauchs und Urheberrechtsverletzungen gestellt. Alle Verfahren seien letztlich eingestellt und Sailer entlastet worden. Doch auf einem Teil der Verfahrenskosten blieb er sitzen. In einem Interview mit Linkswende sagte Sailer: »Die FPÖ bringt etwa eine Urheberrechtsklage mit einem Streitwert von 1 600 Euro ein. Kurz vor der Verhandlung zieht sie die Klage zurück und man bleibt als Beschuldigter trotzdem auf 400 Euro für Gericht und Anwalt sitzen.«
Ein Autor der Internetplattform kritisiert: »Die durch die österreichische Parteienfinanzierung solvente Partei versucht ihre Kritiker mit den Klagen finanziell unter Druck zu setzen.« Nun versucht die FPÖ mit ihrer Klage gegen die »Filmpiraten«, diese Methode auch über Österreich hinaus auszuweiten.
Wie bei den österreichischen FPÖ-Gegnern ist auch in diesem Fall ein Projekt betroffen, das seit seiner Gründung eng mit antifaschistischem Engagement verbunden ist. Initiiert wurde das Medienprojekt Filmpiraten von jungen Linken aus dem Umfeld des besetzten Hauses auf dem ehemaligen Unternehmensgelände von Topf & Söhne in Erfurt. Der Industriebetrieb baute die Krematorien in verschiedenen Konzentrationslagern auch im Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau. Die Bewohner und Unterstützer des im April 2009 geräumten Gebäudes haben wesentlich dazu beigetragen, dass die Geschichte von Topf & Söhne bekannt und in Erfurt ein Gedenkort eingerichtet wurde (Jungle World 17/09). Zu den bekanntesten Videoarbeiten der Filmpiraten gehört der Film »Topfgang« von 2005, der einen Rundgang über das damals noch besetzte Gelände von Topf & Söhne dokumentiert. Neben der historischen Aufarbeitung von NS-Verbrechen gehörte bei den Hausbewohnern und ihren Unterstützern auch die Kritik am Nationalismus insbesondere in seiner deutschen Ausprägung zu den Schwerpunkten. Berühmt sind die Demonstrationen, die über mehrere Jahre für den Vorabend des 3. Oktober in Erfurt organisiert wurden. Die Medienarbeit der Filmpiraten begann 2004 denn auch mit einer kurzen Dokumentation der antinationalen Demonstration. Damit sie ihre Arbeit fortsetzen können, rufen sie auf ihrer Homepage unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« zu Spenden auf. Ende Februar soll der Prozess in Wien beginnen, berichtete der MDR.
Wegen eines Rechtsstreits mit der FPÖ steht ein Erfurter Filmkollektiv vor dem Aus
Die Freiheitliche Partei Österreichs nutzt unrechtmäßig Videomaterial von Erfurter Aktivisten – und verklagt sie auch noch auf 35 000 Euro. Doch sie wollen nicht aufgeben.
Fast ein Jahrzehnt berichten die Videojournalisten der Erfurter »Filmpiraten« über Antifademonstrationen, Flüchtlingsproteste oder Einzelhandelsstreiks. Zunächst konzentrierte sich das Videokollektiv auf außerparlamentarische Aktivitäten in Thüringen. Mittlerweile sind die kritischen Journalisten europaweit mit der Kamera vor Ort, wenn Menschen auf die Straße gehen.
Auch die Proteste gegen den Wiener Akademikerball im Jahr 2013 und das Verfahren gegen den Antifaschisten Josef S. aus Jena hielten sie im Bild fest und veröffentlichten zwei Filme auf der Videoplattform Youtube. Dem deutschen Studenten wurde in Österreich schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen. Trotz unklarer Beweislage saß er monatelang in Untersuchungshaft, was von Menschenrechtsorganisationen als Kriminalisierung kritisiert wurde. Der Jenaer Oberbürgermeister Albrecht Schröder (SPD) verlieh S. im vergangenen Jahr einen Preis für Zivilcourage.
Die FPÖ, die alljährlich zu dem Akademikerball einlädt, stellte Ausschnitte der Videos über den Prozess und die Preisverleihung gegen Josef S. auf ihren Kanal FPÖ-TV – ohne die Filmpiraten zu fragen. »Sie haben die Aufnahmen in einen neuen Kontext gesetzt und gleichzeitig gegen die Creative Commons-Lizenz verstoßen, die nicht-kommerzielle Nutzung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen voraussetzt«, erklärt Jan Smendek von den »Filmpiraten« gegenüber »nd«. Sie haben der FPÖ daher durch ihre Anwältin eine Unterlassungsaufforderung mit Abmahnung geschickt.
Als Reaktion reichte die FPÖ ihrerseits beim Wiener Handelsgericht eine Klage gegen den Verein ein – wegen Behinderung der Meinungsfreiheit und falscher Anschuldigungen. Gegenüber dem Mitteldeutschen Rundfunk erklärte ein Sprecher: »Wir fordern in unserer Klage weder Geld noch sonstiges, sondern lediglich die gerichtliche Feststellung, dass die von den Filmpiraten behaupteten Ansprüche gegen die FPÖ nicht zu Recht bestehen.«
Die rechte Partei überzieht auch andere Kritiker mit Klagen. In Österreich sind davon die »Initiative Heimat ohne Hass«, die Zeitschrift »Linkswende« und der Datenforensiker Uwe Sailer betroffen, der sich seit Jahren gegen die FPÖ engagiert. Die solvente Partei versucht damit, ihre Kritiker finanziell unter Druck zu setzen, kritisiert ein Autor der »Linkswende«.
Die Filmpiraten sind durch die Klage in ihrer Existenz bedroht, auch wenn sie wenig Aussicht auf Erfolg hat. Grund ist die Höhe des Streitwerts. Der wurde von der FPÖ auf 35 000 Euro festgelegt und das macht die Geschichte für die Filmpiraten so unangenehm. Denn anhand des Streitwerts werden die Anwaltskosten bemessen. »Bis jetzt sind schon über 5000 Euro an Anwaltskosten entstanden, die wir im Vorfeld aufbringen müssen«, erklärt Smendek. Zudem gehen ihre Anwälte davon aus, dass die FPÖ über mehrere Instanzen klagen könnte, so dass die Kosten schnell mehrere zehntausend Euro übersteigen würden. Zu viel für den kleinen Verein, der seine Projekte ehrenamtlich verwirklicht. Unter dem Motto »Sei unser Held – FPÖ kostet Nerven und Geld« rufen die Videoaktivisten nun zu Spenden auf.
Ein junger Umweltaktivist saß zehn Jahre in Haft – für Terrorpläne des Geheimdienstes
Erst hat das FBI eine Terrorgruppe selbst geschaffen und dann die Mitglieder hoch verknackt. Das wurde nun bewiesen und Eric McDavid, der von einer FBI-Agentin angestiftet wurde, kam vor einigen Tagen frei.
Fast zehn Jahre war Eric McDavid inhaftiert. 2008 war er wegen Beteiligung an einer »ökoterroristischen Verschwörung« zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 7 Monaten verurteilt worden. Er soll Attentate gegen Handymasten, Forschungseinrichtungen und Staudämme geplant haben. McDavid gehörte zu einer in den USA aktiven ökonarchistischen Szene, die auch militant gegen solche Einrichtungen vorgeht. Doch Bomben hatte der heute 37-Jährige nie gelegt. Seine Verurteilung basierte im Wesentlichen auf Briefen, die er mit seiner damaligen Freundin über Anschlagspläne gewechselt hatte.
Diese Freundin arbeitete in Wirklichkeit für den FBI und bekam für ihren Job 65 000 Dollar. Ohne die damals 17-jährige Frau, die im Anarcholook in der US-Szene auftauchte, hätte es die ökoanarchistische Gruppe um McDavid nie gegeben. Sie führte die drei weit voneinander entfernt lebenden Männer zusammen, sie drängte zu Aktionen. Eric McDavid, der sich in sie verliebt hatte, machte sie klar, dass erst die revolutionären Aufgaben erfüllt werden müssten, bevor eine romantische Beziehung infrage komme. Dazu ist es nie gekommen. Nachdem die FBI-Agentin Materialien zum Bombenbau geliefert hatte, ließ sie das Trio auffliegen.
Für die jungen Aktivisten war es ein doppelter Schock. Eine angebliche Genossin entpuppte sich als FBI-Agentin, die alle ihre Schritte mit dem Geheimdienst abgestimmt hatte. Zudem drohten ihnen langjährige Haftstrafen. Unter diesen Druck bekannten sich zwei der Angeklagten schuldig und belasteten McDavid, der ein Schuldgeständnis ablehnte, schwer. Nach dessen Verurteilung forderte eine kleine linke Szene in den USA weiter seine Freilassung.
Dass er nach knapp der Hälfte der Strafzeit frei kam, hat er einer Freundin zu verdanken. Jenny Esquivel erreichte die Freigabe der zurückgehaltenen FBI-Dokumente. Darunter befanden sich die Liebesbriefe, die sich die FBI-Agentin und McDavid schrieben. Während des Verfahrens hatte das FBI die Existenz dieser Briefe bestritten und damit entlastendes Beweismaterial zurückgehalten. Nach der Veröffentlichung wurde deutlich, wie das FBI die angebliche Terrorgruppe erst geschaffen und idealistische junge Leute, die sich gegen Ungerechtigkeiten einsetzen wollten, damit kriminalisiert hat.
Nach McDavids Freilassung schrieb Esquivel in einem Offenen Brief: »Wir dürfen nicht vergessen, dass Erics Fall nur einer von vielen ist. Hunderte Menschen, darunter eine Menge von Muslime sitzen aus religiösen und politischen Gründen im Gefängnis.« Tatsächlich wurden in der letzten Zeit immer wieder Fälle von Menschen aus der islamistischen Szene bekannt, die sich in Internetforen mit scheinbar Gleichgesinnten austauschten, die ihnen Tipps zum Bombenbau und für Anschlagsziele gaben und sich später als FBI-Agenten erwiesen.
Der Fall von Eric McDavid sollte auch hierzulande Anlass sein, die Rolle der Geheimdienste bei der Kriminalisierung kritischer zu betrachten
Fast 10 Jahre war Eric McDavid[1] inhaftiert. Als er kürzlich aus dem Gefängnis von Sacramento entlassen[2] wurde, strahlte er über das Gesicht. Denn eigentlich war der Ökoanarchist im Jahr 2008 zu einer Freiheitsstrafe von 19 Jahren und 7 Monate verurteilt worden.
Vorgeworfen wurde ihm eine ökoterroristische Verschwörung. Konkret soll er Attentate gegen Handymasten, Forschungseinrichtungen und Staudämme geplant haben. Dabei handelt es sich um Objekte, die bei einer größeren ökoanarchistischen Szene[3] in der Kritik stehen. Bomben hatte McDavid nie gelegt. Seine Verurteilung basiert im Wesentlichen auf Briefen, die er mit seiner vermeintlichen Freundin gewechselt hatte, die in Wirklichkeit eine FBI-Agentin war und für ihren Job 65.000 US-Dollar bekam.
Doch die 17-jährige Frau, die im Anarcholook in der US-Szene auftauchte, war nicht nur eine stille Beobachterin. Sie muss es verstanden haben, idealistische junge Menschen, die sich gegen Ungerechtigkeiten engagieren und die sich abseits von Großdemonstrationen engagieren wollten, zu motivieren. Sie organisierte eine ökoanarchistische Gruppe. Die Autos, mit denen sie die weit entfernt wohnenden Menschen zusammenbrachte, waren vom FBI verwanzt. Wenn die drei jungen Menschen Zweifel an der Aktion hatten, war es die FBI-Agentin, die sie antrieb. Eric McDavid erpresste sie regelrecht damit, dass erst die revolutionären Aufgaben erfüllt werden müssten, bevor eine romantische Beziehung infrage komme.
Dazu kam es nie. Denn nachdem die FBI-Agentin die Materialien zum Bombenbau geliefert hatte, ließ sie das Trio auffliegen. Schließlich war nun Gefahr im Verzuge. Für die jungen Aktivisten war es ein doppelter Schock. Eine angebliche Genossin entpuppte sich als FBI-Agentin, die alle ihre Schritte mit dem Geheimdienst abgestimmt hatte. Auch die Liebesbriefe zwischen ihr und McDavid wanderten zum Geheimdienst. Zudem drohten ihnen nun langjährige Haftstrafen. Daher erklärten sich zwei der Angeklagten schuldig im Sinne der Anklage und belasteten McDavid, der ein Schuldgeständnis ablehnte. Dafür wurde ihm die fast 20jährige Haftstrafe aufgebrummt, während seine Gruppenmitglieder geringe Gefängnisstrafen bekamen.
Eine kleine Gruppe hatte die Forderung nach der Freilassung von McDavid nie aufgegeben. Eine seiner Freundinnen sorgte auch für seine Freilassung. Sie bemühte sich beharrlich um die zurückgehaltenen FBI-Dokumente, darunter die Liebesbriefe, die sich die FBI-Agentin und McDavid schrieben. Während des Verfahrens hatte das FBI gegenüber seinen Anwalt bestritten, dass es diese Briefe überhaupt gibt. Nun wurde offensichtlich, in welcher Weise das FBI die angebliche Terrorgruppe überhaupt erst geschaffen hat. Es scheint vor allem darum gegangen sein, kritische Menschen zu kriminalisieren.
Hunderte weitere Menschen wurden unter ähnlichen Umständen verurteilt
Nach McDavids Freilassung erinnerte die Freundin in einen Brief[4]daran, dass nach dem 9.11. zahlreiche Menschen auf ähnliche Weise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt wurden.
We are anxious to celebrate! But we also must remember that Eric’s case is just one among many – and it is by no means the most egregious. Since 9/11 the state has engaged in political prosecutions of hundreds of people in this country – the majority of them from Muslim communities – for their religious and political affiliations. And our comrades continue to be targeted and arrested for daring to dream. We are overjoyed that Eric is coming home. But we also know that we must never rest until all are free.
Diese Sätze sind sicher in einer Zeit nicht populär, wo nach den dschihadistischen Anschlägen in großen Teilen der Öffentlichkeit die Devise gilt, der Staat müsse Härte zeigen. Doch damit wird unterschlagen, dass oft junge Menschen in eine Falle gelockt und über Jahre weggesperrt werden.
Das aktuelle Beispiel ist er wenige Tage alt. Der 20jährige Christopher Lee Cornell, der sich auf Twitter als Sympathisant des „Islamischen Staats“ dargestellt hatte, hatte im Internet einen FBI-Agenten, der sich als Gesinnungsfreund ausgab, von einem geplanten Anschlag berichtet[5], heißt es in den Meldungen[6], die oft kaum kritisch hinterfragt werden. Festgenommen wurde er, nachdem er sich eine Schusswaffe und Munition gekauft hatte.
Der Fall McDavid macht misstrauisch. Was genau hat der junge Mann gesagt und welche Rolle spielte der FBI-Mann? Hat der ihn vielleicht erst auf die Bomben und wie er sie beschaffen kann, hingewiesen? Das geht aus der Anklage[7] nicht näher hervor. Schließlich ist es für eine Verurteilung nötig, dass der Beschuldigte mehr als nur vage Bekundungen, einen Anschlag zu planen, äußert. Wenn dann ein vermeintlicher Freund im Internet auftritt, mit angeblichen Kontakten angibt und weitere Details beisteuert, wird aus solchen vagen Plänen schnell die konkrete Vorbereitung eines Anschlags, was für eine langjährige Verurteilung nötig ist.
Nach diesem Muster[8] sind in den letzten Jahren zahlreiche Verurteilungen junger Islamisten abgelaufen (Das FBI als Terrorhelfer[9], Wie man einen Terroristen macht[10]). Meist suchten sie Kontakt im Internet und stießen auf Gesinnungsfreunde, die sich als FBI-Agenten entpuppten. Natürlich könnte man einwenden, hier sei Schlimmeres verhindern wurden. Was wäre gewesen, wenn diese jungen Islamisten im Internet nicht auf Geheimdienstler, sondern auf tatsächliche Gesinnungsfreunde gestoßen wären?
Dieser Einwand kann nicht einfach beiseite gewischt werden. Denn tatsächlich handelt es sich bei den Menschen, die im Internet Kontakte suchen, oft schon um Islamisten. Doch der Zweck heiligt auch hier nicht die Mittel. Man muss mit der Gegenfrage antworten, was geschehen wäre, wenn die jungen Islamisten im Internet auf vermeintliche Gesinnungsfreunde gestoßen wären, die aber kein Interesse haben, sie über Jahre wegzusperren, sondern die den Zweifel an in ihnen wachrufen wollen? Schließlich handelt sich bei jungen Menschen, die im Internet nach Unterstützung für einen Anschlag suchen, nicht um ideologisch gefestigte Menschen, die eine Gruppe hinter sich haben.
Wenn dann der Geheimdienst den jungen Menschen überhaupt erst die Mittel an die Hand gibt, die sie zu einer terroristischen Gefahr machen würden, wenn sie nicht verhaftet werden, handelt es sich endgültig nicht mehr um Gefahr im Verzug, sondern um eine Radikalisierung, die vom FBI orchestriert und dann kontrolliert an die Justiz übergeben wird. Gerade in einer Zeit, in der die Gefahr vor islamistischen Anschlägen durchaus real und keineswegs von Geheimdiensten erfunden wurde, ist es wichtig, auch für die Einhaltung der Menschenrechte der Beschuldigten einzutreten. Das gilt in den USA genau so wie in allen anderen Teilen der Welt. In den letzten Tagen war immer wieder die Rede davon, dass vermeintliche Islamisten festgenommen wurden, wesentlich geringer ist die öffentliche Resonanz, wenn sie wie jetzt in Belgien wieder freigelassen werden mussten, weil die Beschuldigungen so schwerwiegend nicht sind.
Erinnerungen an den Agenten Mark Kennedy
Der Fall McDavid hätte durchaus auch in Deutschland passieren könnten. Er erinnert an den britischen Agenten Mark Kennedy, der auch in Deutschland in linken Zusammenhängen aktiv war (Grenzüberschreitende Spitzel[11]). Auch er hat vor allem globalisierungskritische und ökoanarchistische Strukturen infiltriert und ist dabei gezielt in Absprache mit den Geheimdiensten eine Liaison mit Aktivistinnen eingegangen. Mehrere der betroffenen Frauen führen seit Jahren eine juristische Auseinandersetzung mit den verantwortlichen Geheimdiensten.
Bis heute ist nicht klar, ob es je zu einer Anklage kommt, weil die Geheimdienste alles tun, um einen öffentlichen Prozess zu verhindern. Eine der betroffenen Frauen hat kürzlich in einen Interview[12] ihre Beweggründe für die juristischen Schritte erklärt und kritisiert auch die Berichterstattung der meisten Medien:
Vom ersten Tag an waren Journalisten heiß auf diese Geschichte. Das Problem ist: Es geht nicht um den Sex, es ist keine James-Bond-Story. Es geht um etwas ganz anderes: Mein Leben wurde zum Gegenstand einer staatlichen Invasion. So viel von dem, was ich lebte, stellte sich als Lüge heraus. Es ist irreal. All die Jahre verschwinden, alles verschwindet. Der Blick auf dein Leben verändert sich komplett. Es ist schwer, wieder Vertrauen aufzubauen.
Über ihren vermeintlichen Geliebten, den sie als Mark Stone kennenlernte, schreibt die Frau:
Diese Figur gibt es nicht. Mark Stone war keine Person. Er wurde erfunden. Er bekam Pässe und einen Führerschein, hatte Befehle, reagierte auf Anweisungen. Seine Chefs haben operative Entscheidungen über mein Leben geführt. Sie haben entschieden, ob wir zusammen zu Abend essen. Er war keine Person, er war das Werkzeug.
Diese eindrücklichen Worte bekommen durch den Fall McDavid noch eine zusätzliche Bestätigung. Es ist auch ein Plädoyer dafür, gerade in Zeiten der weltweiten Verunsicherung nicht in scheinbar kurzen Prozessen, harten Strafen und der Staatsgewalt die Lösung von Problemen zu sehen.
ARBEIT Die Freie Arbeiter Union (FAU) setzt sich für rumänische Bauarbeiter ein. Nun bekommt sie Ärger
Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) 20 rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der Mall of Berlin beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, der Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen.
Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer der taz vorliegenden Einstweiligen Verfügung der FAU verboten zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einem Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt „eine große negative Öffentlichkeit erhalten“. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro und den Verantwortlichen eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die FAU Berlin musste Texte auf ihrer Homepage ändern.
„Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften“, erklärt die FAU-Sekretärin Nina Matzek und spricht von einem Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Sie kritisiert, dass ein Richter die Einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen können. „Die rechtliche Situation sieht vor, dass, wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften“, erklärt auch der Pressesekretär der FAU-Berlin, Stefan Kuhnt. Unterstützung bekommt die FAU von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion, Azize Tank (Linke): „Es ist kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der rumänischen Bauarbeiter geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand wurden sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich weiterhin um Aufklärung bemühen.“
Unternehmer erwirkt Einstweilige Verfügung gegen Gewerkschaft
Die FAU, die sich nach eigenen Angaben für um den Lohn geprellte Arbeiter einsetzt, darf öffentlich keine Kritik mehr am Bauherren der »Mall of Berlin« üben.
Seit mehreren Wochen unterstützt die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) acht rumänische Bauarbeiter, die über eine Leiharbeitsfirma bei der »Mall of Berlin« beschäftigt waren und um einen Großteil ihres Lohns geprellt wurden. Bei Kundgebungen wurde von den ehemaligen Beschäftigten auch auf die Verantwortung des ehemaligen Generalunternehmens der Mall of Berlin, die Firma Fettchenhauer Controlling & Logistic, hingewiesen. Jetzt hat deren Inhaber Andreas Fettchenhauer in einer »nd« vorliegenden Einstweilige Verfügung der FAU verboten, zu behaupten, dass sie sich mit seiner Firma in einen Arbeitskampf befindet. Ebenfalls untersagt wurde ihr, den Eindruck zu erwecken, Fettchenhauer habe im Zusammenhang mit dem Arbeitskonflikt »eine große negative Öffentlichkeit erhalten« Die FAU darf künftig auch nicht mehr behaupten, dass es gegen die Firma Fettchenhauer Vorwürfe der »massiven Schwarzarbeit« und der »Nichtabführung von Beiträgen an die Versicherungsträger« gegeben hat. Bei einer Zuwiderhandlung droht der Gewerkschaft ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro und den verantwortlichen Sekretären eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten. Die FAU Berlin musste inzwischen mehrere Texte auf ihrer Homepage ändern.
»Einstweilige Verfügungen sind ein gängiges Mittel gegen Gewerkschaften«, sagt FAU-Sekretärin Nina Matzek und spricht von einem Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit. Sie kritisiert, dass ein Richter die Einstweilige Verfügung erlassen hat, ohne der Gewerkschaft Gelegenheit zu geben, sich zu äußern. Dann hätte sie auf das kritische Pressecho zur Mall of Berlin in den letzten Wochen ebenso wie auf die aktuelle Rechtslage hinweisen können. »Die rechtliche Situation sieht vor, dass wenn ein Subunternehmen nicht bezahlt, die Auftraggeber für die ausstehenden Löhne haften«, erklärt auch der Pressesekretär der FAU-Berlin, Stefan Kuhnt. Für ihn ist die Auseinandersetzung mit der Einstweiligen Verfügung nicht beendet. »Jetzt wird der Fall politisch.«
Unterstützung bekommt die FAU von der Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Bundestagsfraktion der Linkspartei, Azize Tank. »Es ist doch kein Geheimnis, dass seit Wochen ein Arbeitskampf der um ihre Löhne geprellten rumänischen Bauarbeiter der Mall of Berlin geführt wird. Nach meinem Kenntnisstand, wurden auch auf der Baustelle sozialversicherungsrechtlichen Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt. Ich werde mich auch weiterhin parlamentarisch für eine Aufklärung bemühen. Ein perfides System der Ausbeutung von Wanderarbeitern darf es weder in Berlin noch anderswo geben«, erklärt die Bundestagsabgeordnete dem »nd«.
Die »Kritische Uni« Rostock im Geheimdienst-Visier
»Extremismus der Mitte? Rostocker Profs und der rechte Rand«, lautet der Titel eines Flugblattes, auf dem die Initiative »Kritische Uni« einige Dozenten und wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Rostock kritisch unter die Lupe nimmt. Dort wird einem Professor für Alte Geschichte vorgeworfen, in seinen Vorlesungen das Bild eines Kampfes der Kulturen zu zeichnen, bei dem sich östliche Barbaren und westliche Zivilisationen gegenüber stehen. Auch Mitgliedschaften in Burschenschaften oder die Publikationen bei Zeitungen am rechten Rand werden in der Flugschrift aufgeführt. Alle Behauptungen wurden mit Quellen belegt und keiner der aufgegeführten Personen ging juristisch gegen die Schrift vor. Dennoch wird ihr und der verantwortlichen Gruppen ein Absatz im Verfassungsschutzbericht von Mecklenburg-Vorpommern gewidmet.
»Ein dem Anschein nach linksextremistischer Hintergrund dürfte auch einer Outing-Aktion an der Rostocker Universität im Jahre 2013 zugrundeliegen, in deren Rahmen Dozenten des Historischen Instituts der Universität wegen ›Verbindungen ins rechte Milieu‹ bezichtigt wurden«, heißt es im Verfassungsschutzbericht.
Dass eine kritische Beschäftigung mit rechten Bestrebungen zu einem Eintrag in den VS-Bericht führt, ist für den ASTA und den Studierendenrat der Rostocker Universität unverständlich. »Der Diskurs ist das grundlegende Prinzip jeder Hochschule. Das Verbreiten von Flugblättern an einer deutschen Universität von einem Geheimdienst verfolgen zu lassen, widerspricht diesem Prinzip und ist daher kategorisch abzulehnen«, heißt es in einer Stellungnahme der Studierendenschaft.
Auch der hochschulpolitische Sprecher der Linksfraktion in Mecklenburg-Vorpommern, Hikmat Al-Sabty, zeigt sich befremdet, dass eine linke Hochschulgruppe ein Fall für den Verfassungsschutz geworden ist. »Die Studentengruppe ›Kritische Uni‹ hat mit einer Flugblattaktion im Herbst 2013 auf die Gefahr des Extremismus im Bereich der Dozierenden am Historischen Institut hingewiesen. Was der Verfassungsschutz daran zu bemängeln hat, oder welche angeblichen Gefahren von dieser Gruppe drohen, erschließt sich mir nicht«, erklärt Al-Sabty. Ein Eintrag im VS-Bericht könne für Mitglieder der Gruppe Probleme beim Berufseinstieg bedeuten, befürchtet er.
Diese Angst scheinen auch die Mitglieder der Gruppe, die seit mehr als 18 Monaten an der Historischen Fakultät der Rostocker Universität aktiv ist, zu teilen. Sie wollen anonym bleiben und machen auch keine Angaben über ihre Anzahl. Die Vorsicht ist nicht unverständlich. Schließlich bestehe die Gefahr, dass sie wegen ihrer antifaschistischen Aktivitäten auch ins Visier von rechten Gruppen kommen könnten.
Der Pressesprecher des Innenministeriums in Schwerin, Michael Teich, betont gegenüber »nd«, dass die Studentengruppe ›Kritische Uni‹ kein Beobachtungsobjekt des Landesverfassungsschutzes sei. Nur die Aktionsformen seien Gegenstand des Berichts. »Der Beitrag im Jahresbericht 2013 wurde vor dem Hintergrund der für Linksextremisten typischen Aktionsform des ›Outing‹ mit der Einleitung ›Ein dem Anschein nach linksextremistischer Hintergrund‹ versehen«, so Teich. Über Internetveröffentlichungen sei der Verfassungsschutz auf die Aktion gestoßen. In der Vergangenheit stand der Landes-VS bereits in der Kritik, weil die Punkband Feine Sahne Fischfilet, die häufig auf Antifakonzerten auftritt, als Teil der linksextremen Szene des Landes aufgeführt wurde.
Im Mai 2014 wurde in der JVA Tegel in Berlin die Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO) gegründet. Oliver Rast ist einer der Gründer und seit dem Ende seiner Haftzeit Sprecher der Gewerkschaft. Er ist seit Jahren in der radikalen Linken aktiv. 2011 wurde Rast wegen angeblicher Mitgliedschaft in der »militanten gruppe« zu eine dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Mit ihm sprach die Jungle World über die Arbeit der Gefangenengewerkschaft und Möglichkeiten der Organisation von Häftlingen.
In jüngst veröffentlichten Beiträgen aus Ihrer Anfangszeit in der JVA Tegel schreiben Sie, dass der Klassenkampf hinter Gittern vorbei sei. Die Individualisierung sei so groß, dass Inhaftierte eher mit der Anstaltsleitung paktierten, als sich untereinander zu solidarisieren. Sind Gefangenenproteste passé?
Als ich im Mai 2013 vom sogenannten offenen in den geschlossenen Vollzug verfrachtet wurde, wurde ich erstmal mit der Situation konfrontiert, dass vom pulsierenden Klassenkampf hinter Gittern nichts wahrzunehmen war. Als jemand, der in den achtziger Jahren politisch sozialisiert wurde, musste ich nun kapieren, dass die Zeiten der Knastkollektive politischer Gefangener und breit getragener Kampagnen für deren Forderungen vorbei sind. Ich musste die Bilder, die sich in meiner Vorstellungswelt festgesetzt hatten, wegräumen, um einen klareren Blick auf die Verhältnisse vor Ort zu entwickeln. Der Klassenkampf lässt sich in der Parallelwelt des Knastes weder inszenieren noch von außen hineintragen.
Für mich stellte sich also die Frage, wie ich als politisches Subjekt im Knast auftreten will. Gefangenenhilfs- und Solidaritätsorganisationen versuchen im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Haftbedingungen zu thematisieren und das Knastsystem in Frage zu stellen. Aber eine wirkliche Zugkraft für die Mehrheit der Gefangenen stellen sie nach meinen Erfahrungen nicht dar. Es brauchte einen inhaltlichen Aufhänger und einen praktischen Anlass, damit Gefangene unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Hintergrund zusammenfinden konnten.
Wie kam es dann dazu, dass Sie schließlich aus dem Knast heraus eine Gefangenengewerkschaft ins Leben riefen?
Das sieht in der Rückschau sicherlich durchdachter und planvoller aus, als es in dem Moment tatsächlich ablief. Sowohl bei mir als auch bei meinen Mitdiskutanten vor und hinter der Knastmauer war viel Skepsis vorhanden, wie weit die vage Idee einer Gefangenenunion tatsächlich umgesetzt werden könnte. Letztlich war es das Zusammenspiel von drei Hauptfaktoren, das dazu führte, dass mein inhaftierter Kollege Mehmet Aykol und ich die »Gefangenengewerkschaft der JVA Tegel« gründeten, die wenig später in »Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO)« umbenannt wurde.
Welche Faktoren waren das?
Erstens bin ich seit einigen Jahren Mitglied der Industrial Workers of the World (IWW), auch Wobblies genannt, sowie der gleichfalls traditionsreichen Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU). Ich wollte mein basisgewerkschaftliches und revolutionär-unionistisches Engagement auch unter den widrigen Knastbedingungen fortsetzen.
Zweitens stützen wir uns auf geltendes Recht. Zum einen berufen wir uns auf ein Grundrecht, das auch für Inhaftierte nicht außer Kraft gesetzt ist: die Koalitionsfreiheit nach Artikel 9, Absatz 3 des Grundgesetzes. Zum anderen haben wir uns, wie es eine gängige Rechtspraxis von Gewerkschaften ist, als »nicht rechtsfähiger Verein« nach dem BGB konstituiert.
Und drittens sahen wir die dringende Notwendigkeit, die soziale Frage hinter Gittern aufzuwerfen, womit wir den neuralgischen Punkt vieler, wenn nicht gar aller Gefangenen getroffen haben.
Sie sind mit zwei Hauptforderungen angetreten: Mindestlohn und Rentenversicherung für Inhaftierte. Wie wollen Sie diese durchsetzen?
Wir haben uns bewusst auf ein Minimalprogramm beschränkt. Die Klarheit der Forderungen nach Mindestlohn und Rentenversicherung für Gefangene ist ein Teil des »Erfolgsrezepts« der GG/BO. Das entspricht absolut lebensnahen Bedürfnissen von Inhaftierten. Dadurch entsteht eine Interessengemeinschaft, die die sonst so übliche Fraktionierung unter Gefangenen punktuell überwindet. Außerdem bringen wir uns in allgemeine öffentliche Debatten nach einem Mehr an sozialer Gerechtigkeit ein. Das verschafft uns eine doppelte Anschlussfähigkeit, die uns eine relativ breite Resonanz beschert hat.
Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir uns im Bündnis mit anderen Kräften in sozialen Bewegungen verankern. Hierüber hoffen wir, Kräfteverhältnisse verschieben zu können. Wir wissen aber auch, dass wir gegen gewichtige Akteure in Bund und Ländern anlaufen, die jede sozialreformerische Veränderung, auch wenn sie lediglich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz pocht, für einen Akt der Meuterei halten.
Gleich nach der Gründung der GG/BO wurden gewerkschaftseigene Unterlagen beschlagnahmt. Hat die Repression der Anstaltsleitung der JVA Tegel die Gefangenenbewegung beschleunigt?
Zweifellos haben die Zellenrazzien in Tegel den Grad des öffentlichen Interesses erhöht und somit unsere anfängliche Entwicklung etwas beschleunigt. Allerdings bezwecken solche Maßnahmen immer, uns die Legitimität als gewerkschaftliche Initiative abzusprechen. Das soll unter den Gefangenen Verunsicherung erzeugen. Uns ist klar, dass potentiell interessierte Insassen davon abgehalten werden sollen, sich der GG/BO anzuschließen.
Nun haben die Damen und Herren im Justizapparat das Problem, dass wir existieren – und zwar, wie erwähnt, auf einer formaljuristisch fundierten Basis. Wir nehmen lediglich ein Grundrecht in Anspruch, das der bürgerliche Staat selbst einer »sozialen Randgruppe« wie Inhaftierten nicht vorenthalten will.
Einige unserer aktivsten Mitglieder erfahren momentan die »Klassenjustiz« ganz reell. Insbesondere für agile Gewerkschafter hinter Schloss und Riegel zeigt sich, wie weit es mit dem vielbeschworenen liberalen Rechtsstaat in Wirklichkeit her ist. Als GG/BO gehen wir gegen die schikanösen Behandlungen unserer Mitglieder politisch und juristisch vor.
Wie können die Kolleginnen und Kollegen in den unterschiedlichen Gefängnissen in den Entscheidungsprozess der GG/BO einbezogen werden?
Eine basisdemokratische Organisation stößt im Knast sprichwörtlich auf Grenzen. Es können derzeit keine JVA-Versammlungen unserer Mitglieder einberufen werden, um zum Beispiel mit auswärtigen GG/BO-Mitgliedern in direkten Austausch zu treten. Vieles läuft zäh über Schriftverkehr, der natürlich durch das Eingreifen der Vollzugsbehörden gestört werden kann.
Ist die GG/BO dann überhaupt arbeitsfähig?
Doch, wir haben viel vor: Mit unserem bundesweiten Aktionstag »Schluss mit der Billiglöhnerei hinter Gittern!«, der im April 2015 in mehreren Städten stattfinden wird, soll durch eine »aktivierende Untersuchung« die Betriebslandschaft in den Knästen unter die Lupe genommen werden. Mit einem Fragebogen an unsere Mitglieder wollen wir in Erfahrung bringen, wer dort unter welchen Bedingungen zu Billiglöhnen und im Akkord produzieren lässt. Wir hoffen, dass das innerhalb und außerhalb der Knäste einen weiteren Mobilisierungsschub geben wird.
Die Solidarität zwischen inhaftierten und nicht inhaftierten Kollegen ist ganz wichtig für das Funktionieren unserer Organisation. Indem wir sowohl drinnen als auch draußen über Standbeine verfügen, haben wir viel größere Handlungsspielräume und sind als Gesamtorganisation nicht gleich durch jede JVA-Schikane zu erschüttern.
Wie gestaltet sich der Kontakt zu anderen Gewerkschaften, zum DGB oder auch zur FAU und den Wobblies? Gibt es einen solidarischen Austausch?
Von den Basisgewerkschaften FAU und IWW haben wir rasch positive Signale erhalten. Sie stehen Selbstorganisationsprozessen und der Gefangenenfrage ja grundsätzlich offen gegenüber. Berührungsängste sind vereinzelt bei Vertretern von DGB-Gewerkschaften spürbar. Allerdings haben wir aus DGB-Basisstrukturen frühzeitig Zuspruch erfahren, insbesondere seitens der Erwerbslosenausschüsse von Verdi und der Verdi-Jugend. Dort ist schnell begriffen worden, dass prekäre Arbeitsverhältnisse aus gewerkschaftlicher Sicht generell inakzeptabel sind – ob nun außer- oder innerhalb der Knastmauern. Und ein Mindestlohn greift erst, wenn er tatsächlich flächendeckend und ausnahmslos gilt. Als GG/BO wollen wir die bestehenden Kontakte im breiten Gewerkschaftsspektrum vertiefen und die begonnene punktuelle Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen weiter ausbauen.
Wo wird die GG/BO in einem Jahr stehen?
Wir befinden uns im Übergang von der Aufbau- in die Stabilsierungsphase. Vieles an Struktur der GG/BO ist weiterhin fragil, da wir mit der gewerkschaftspolitischen Selbstorganisation hinter Gittern bei null angefangen haben. Hinzu kommt, dass wir am Rande unserer Kapazitäten arbeiten. Sowohl personell, infrastrukturell als auch finanziell muss spätestens im Frühjahr einiges neu strukturiert werden. Wir sind längst über das Stadium eines kleinen Projektversuchs hinaus. Wir sind ein Verbund von mehreren Hundert Menschen in über 30 Knästen, der in Bewegung bleiben will. Und das setzt einen bestimmten Grad an Professionalisierung voraus.
Ohne mich der Idealisierung verdächtig machen zu wollen, behaupte ich, dass die GG/BO bereits zu einem kleinen Faktor vor und hinter den dicken Gitterstäben geworden ist. Eine Entwicklung, die ermutigen sollte, die volle Gewerkschaftsfreiheit hinter Gittern Etappe für Etappe durchzusetzen.
Mit einem offenen Brief hat eine politische Gefangene darauf aufmerksam gemacht, dass sie im Gefängnis Berlin-Pankow Mobbing und Schikane ausgesetzt ist.
»Im Gefängnis, im Hof, bei der Arbeit, im Auto, während Arztbesuchen und auf den Stationen bin ich mit heftigen Provokationen von anderen Häftlingen angegriffen worden. Obwohl ich mit Wärtern und Sicherheitsleuten gesprochen habe, haben sie sich dazu nicht geäußert und nichts dagegen getan. Man hat eher darauf gewartet und darauf gebaut, dass die Angriffe mehr werden.« So beschreibt Gülaferit Ünsal ihre Situation im Frauengefängnis Berlin-Pankow. Sie hat vor einigen Wochen in einem offenen Brief mitgeteilt, dass sie Schikanen und Mobbing von Mitgefangenen ausgesetzt sei.
Auch das Verhalten des Gefängnispersonals kritisiert sie. »In meiner Zelle konnte ich einen Monat lang kein Fernsehen schauen und die Gefängnisleitung sagte, dass es mehrere Monate in Anspruch nehmen würde, dies reparieren zu lassen. Deshalb bin ich auch aus meiner Zelle in eine andere Zelle verdrängt worden«, heißt es in dem Brief. Mehrere türkische Zeitungen, die sie abonniert habe, seien ihr oft nicht ausgehändigt worden, beklagt die Gefangene. Für langjährige Mitglieder der Gefangenensolidaritätsbewegung ist es nicht verwunderlich, dass Konkurrenz und Ausgrenzung den Alltag im Gefängnis prägen. Solidarität hat allerdings schon fast vollständig gefehlt, als Ünsal mehrere Monate in Berlin vor Gericht stand und im Mai 2013 vom Berliner Kammergericht zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Die 43jährige wurde der »Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation« nach Paragraph 129b StGB beschuldigt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Ünsal von August 2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungspartei-Front (DHKP-C) war. Eine Beteiligung an Anschlägen konnte ihr nicht nachgewiesen werden. Vielmehr hat sie nach Ansicht der Richter für die DHKP-C Spenden gesammelt und Schulungen organisiert. Strafmildernd wurde gewertet, dass Ünsal nach 2003 keine Führungstätigkeit mehr in der Organisation nachgewiesen werden konnte. Daher blieb das Gericht unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß von acht Jahren Haft.
Wie schon in vorangegangenen 129b-Prozessen beruhten große Teile der Anklage auf Informationen türkischer Sicherheitskräfte. Da nach Einschätzung von Menschenrechtsorganisationen beim Zustandekommen solcher vermeintlicher Beweise Folter nicht ausgeschlossen werden kann, fordern sie, dass solche Informationen keinen Eingang in den Prozess finden. Doch wie schon in anderen 129b-Verfahren kooperierten auch beim Prozess gegen Ünsal deutsche und türkische Sicherheitsbehörden. Nachdem Ünsal 2011 auf Betreiben der Bundesanwaltschaft von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert worden war, hatten noch linke Solidaritätsgruppen gegen das 129b-Verfahren mobilisiert. Im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens und anlässlich der Urteilsverkündigung gab es aber keinerlei solidarische Aktivitäten mehr. »Während es in Griechenland eine große Bewegung gegen die Auslieferung gab, zeigte sich in Berlin, dass die Gefangenensolidaritätsbewegung in der Krise ist«, sagt ein Aktivist, der namentlich nicht genannt werden möchte, der Jungle World.
Nachdem Ünsal wegen eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft im Juli 2011 in Auslieferungshaft genommen worden war, formierte sich in Griechenland eine große Solidaritätsbewegung gegen ihre drohende Auslieferung nach Deutschland. Beteiligt waren auch Rechtsanwälte und Menschenrechtler. Sie sahen in der Anklage nach Paragraph 129b ein politisches Instrument, mit dem legale Tätigkeiten wie das Verteilen nicht verbotener Zeitungen oder die Solidaritätsarbeit mit politischen Gefangenen als Terrorismus deklariert werde. Ünsals Auslieferung konnten die griechischen Aktivisten nicht evrhindern, erwarteten aber, dass die Solidaritätsarbeit in Deutschland fortgesetzt werde. Doch weder der Prozess noch die sechsjährige Haftstrafe sorgten für größere Aufmerksamkeit. Erst Ünsals Berichte über den Druck, dem sie im Gefängnis ausgesetzt ist, stießen auf etwas mehr Interesse. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Kundgebungen organisiert und Protestschreiben an die Gefängnisleitung gerichtet.
Flüchtlingsschutzorganisationen setzen auf praktische Hilfe mit modernsten technischen Hilfsmitteln
Die ausgebrannte Fähre Norman Atlantic hatte Ende Dezember für einige Tage die Medien in Deutschland beschäftigt. Nur am Rande wurde erwähnt, dass die genaue Zahl der Toten noch nicht ermittelt werden konnte, weil nicht klar ist, wie hoch die Anzahl der Geflüchteten an Bord der Schiffes war. Doch schon die häufig verwendete Metapher von den blinden Passagieren zeigt an, dass selbst bei einem solchen Unglück nicht alle Menschen als Opfer, die Hilfe bedürfen, angesehen werden.
Auf rechten Internetseiten wurde eine regelrechte Kampagne [1] gegen die sogenannten blinden Passagiere der Norman Atlantic betrieben. Auch in der konservativen Zeitung Die Welt [2] wird ein Szenario heraufbeschworen, dass „Reisende nicht mehr sicher sein können, in den dem mafiösen Menschenschmuggel direkt verwickelt zu werden und gar mit den Flüchtlingen auf hoher See um ihr Leben kämpfen müssen“.
Gegen das Sterben im Mittelmeer [3] und das zynische Desinteresse der Mehrheitsgesellschaft setzen Flüchtlingsschutzorganisationen und antirassistische Initiativen auf praktische Hilfe mit den modernsten technischen Hilfsmitteln. Ein Jahr nach der Schiffskatastrophe vor Lampedusa [4] initiierte das transkontinentale Bündnis Afrique-Europe.interact [5] den Aufruf für Alarmphones [6] auf den Schiffen.
Nach dem Schiffsunglück vor Lampedusa bei der mehr als 200 Menschen starben, weil die Rettungsarbeiten verzögert wurden fragten die Aktivisten:
Was wäre passiert, wenn die Boatpeople einen zweiten Notruf an eine unabhängige Hotline hätten richten können? Wenn ein Team von zivilgesellschaftlichen Akteuren sofort Alarm geschlagen und Druck zur Rettung auf die Behörden ausgeübt hätte?
Ziel ist ein Alarmnetzwerk auf beiden Seiten des Mittelmeers
Genau hier liegt für die Initiative die Perspektive. Das ambitionierte Ziel ist die Etablierung eines zivilgesellschaftlichen Alarmnetzwerks auf beiden Seiten des Mittelmeers. Seit dem 10.Oktober 2014 arbeiten die Aktivisten in Kooperation mit dem Projekt Watch the med [7], das Menschenrechtsverletzungen gegenüber Geflüchteten im Mittelmeer dokumentiert, eng zusammen.
Das alternative Alarmtelefon ist rund um die Uhr besetzt und wird von einem mehrsprachigen Team getragen. Geflüchtete notieren sich, bevor sie ins Boot steigen, die Nummer des Alarmphones und können dann dort anrufen, wenn sie mitbekommen, dass ihr Schiff Probleme mit den Naturgewalten oder den verschiedenen staatlichen Mächten bekommen, die sie daran hindern wollen, dass sie ihr Ziel erreichen.
Die wichtigste Fragen, die dann geklärt werden muss, ist die Lage und der Zustand des in Not geratenen Bootes. Mit den genauen GPS-Daten können die Aktivisten auf der Homepage vesselfinder.com eruieren, wo sich das Boot im Mittelmeer genau befindet.
Allerdings ist den Aktivsten auch klar, dass sie im Ernstfall selber keine Rettungsaktionen vornehmen können. Die Vorstellung, sie könnten ein eigenes Schiff chartern, das im Mittelmeer schippert und auf einen Notruf hin Geflüchtete rettet, geht an den Realitäten im Mittelmeer vorbei. Die Kriminalisierung der Crew der Cap Anamur [8], die im Jahr 2004 37 Geflüchtete aus Seenot gerettet hatte, zeigt wie eng die Grenzen für Humanität sind. Daher setzen die Aktivisten auch eher auf eine kritische Öffentlichkeit, die sie im Notfall zu mobilisieren gedenken.
In dem Aufruf wird ihr Vorgehen so beschrieben:
Allen Betroffenen in Seenot raten wir, zuerst die offiziell verantwortlichen Rettungskräfte zu alarmieren. Wir werden zudem selbst die Küstenwachen anrufen, ihre Handlungen verfolgen und ihnen deutlich machen, dass wir informiert sind und sie beobachten. Sollten sie nicht reagieren, werden wir allen erdenklichen politischen und öffentlichen Druck aufbauen, um sie dazu zu zwingen. Wir werden Schiffskapitäne in der Nähe des Unglücksortes alarmieren wie auch internationale Journalisten, wir informieren engagierte Würdenträger aller Konfessionen und prominente Unterstützer. Wir nutzen die kritische Netzöffentlichkeit für Just-in-Time-Kampagnen und rufen alle auf, sich an der Entwicklung weiterer kreativer Interventionsformen zu beteiligen.
Keine Garantie für Rettung
Natürlich gibt es keine Garantie dafür, dass die kritische Öffentlichkeit schnell genug mobilisierbar ist und dass dieser Schritt dann Konsequenzen für die verantwortlichen Behörden hat. Man muss ja auch bedenken, dass oft nur wenige Stunden über Leben und Tod der in Not geratenen Menschen entscheiden können.
Deshalb versucht die Initiative bei den Transfersuchenden auch dem Eindruck entgegenzuwirken, mit der Nummer für das Alarmphone wäre die Überfahrt gefahrloser. Doch die Initiative, die noch wächst, zeigt auch, dass es Möglichkeiten gibt, das stille Sterben von Geflüchteten in Afrika nicht einfach hinzunehmen. Mit den Möglichkeiten der modernen Technik und einer kleinen Gruppe engagierter Menschen aus mehreren Kontinenten zeigen sie eine Alternative zur bisherigen Politik der Flüchtlingsabwehr auf.
Würde das Know How, das Frontex und andere Organisationen einsetzen zur Verfügung zu Rettung der Menschen verwendet, könnte das Sterben im Mittelmeer schnell beendet werden. Dass es nicht geschieht, ist politisch gewollt.
Das Bundeskriminalamt hat mehr als eine Million DNA-Profile in einer Datenbank gespeichert. Die meisten dieser Daten werden nicht bei Schwerverbrechen, sondern bei Diebstahldelikten oder Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz gesammelt.
»Während Max Schrems mit dem Ruf ›Kämpf um deine Daten‹ Facebook und anderen Giganten zumindest Nadelstiche versetzt, sind die DNA-Datenbanken im letzten Jahrzehnt weltweit gewachsen.« Zu dem ernüchternden Fazit, dass die DNA-Sammelwut in der Debatte um Überwachung kaum eine Rolle spielt, gelangen Susanne Schultz und Uta Wagenmann vom »Gen-ethischen Netzwerk«. Vor kurzem haben sie das Buch »Identität auf Vorrat – Zur Kritik der DNA-Sammelwut« herausgegeben, das sich mit der polizeilichen DNA-Vorratsdatenspeicherung in Deutschland und anderen Ländern beschäftigt.
Die Publikation macht deutlich, dass es genügend Gründe für eine größere Aufmerksamkeit gäbe. Was als »Kopfgeburt« des damaligen deutschen Innenministers Otto Schily (SPD), der sich für die Ausweitung der DNA-Analysen einsetzte, begann, hat sich zu einem internationalen Netz von Datenbanken entwickelt. Mittlerweile seien EU-weit die DNA-Profile von knapp zehn Millionen Menschen gespeichert, berichtet der Politikwissenschaftler Eric Töpfer vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Hierzulande hat das Bundeskriminalamt über eine Million DNA-Profile in einer Datenbank gespeichert. Doch eine ähnliche Bewegung, wie sie gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entstand, ist gegen diese DNA-Datenbanken nicht in Sicht.
In den achtziger Jahren existierte noch eine gentechnikkritische Bewegung, die sich bereits über DNA-Tests Gedanken machte, bevor diese technisch ausgereift waren. Sie war vor allem in feministischen Kreisen beheimatet und bestand überwiegend aus Wissenschaftlerinnen und Medizinerinnen. Das »Gen-ethische Netzwerk« steht in dieser Tradition. Wenn man sich fragt, warum die DNA-Sammelwut mittlerweile kaum noch hinterfragt wird, muss man auf die Akzeptanz von Gentechnik zu sprechen kommen, die in den vergangenen Jahren gewachsen ist. Immer häu-figer wird ihr zugetraut, dass sie gesellschaftliche Probleme lösen kann. Deshalb kann sich eine Propaganda Gehör verschaffen, die DNA-Tests als Waffe gegen Verbrechen wie Vergewaltigung und Mord anpreist. In den USA kooperiert die Firma »Gordon Thomas Honeywell Governmental Affairs« bei ihrer Lobbyarbeit für die DNA-Industrie mit Opfern von schweren Verbrechen. Zu den Sponsoren des Lobbyunternehmens gehört die Firma »Life Technologies«, die ein führender Anbieter ist. Erfolgreich kann Lobbyarbeit jedoch nur sein, wenn es in Teilen der Gesellschaft Denkmuster gibt, an die sie anknüpfen kann. Dazu zählt der Wunsch, Verhaltensweisen, die als gesellschaftlich störend empfunden werden, mit moderner Technologie zu bekämpfen oder einzuschränken. Diese Vorstellung, die der wissenschaftlichen und technischen Revolution vorausging, wurde populärer, als sich mit der Entwicklung der Gentechnologie die wissenschaftlichen Möglichkeiten boten, solche Dystopien Wirklichkeit werden zu lassen.
Wenn, wie das »Gen-ethische Netzwerk« beklagt, DNA-Analysen in der Bundesrepublik längst nicht nur bei Schwerverbrechen, sondern in hohem Maß auch bei Kleinkriminalität wie Diebstahlsdelikten angewendet werden, dürfte dieses Vorgehen bei dem Teil der Bevölkerung, der sich eine wissenschaftliche Bekämpfung gesellschaftlicher Probleme wünscht, wohl kaum auf Ablehnung stoßen. Eine kritischere Haltung zur DNA-Datensammelwut setzt eine Problematisierung solcher Vorstellungen voraus. Wenn Schultz und Wangenmann feststellen, dass die DNA von Unterprivilegierten und Angehörigen rassistisch diskriminierter Gruppen überdurchschnittlich häufig erfasst wird, korrespondiert das mit einer weitverbreiteten sozialchauvinistischen Haltung, die diese Gruppen schnell in die Nähe von Kriminalität rückt. Hier ist wahrscheinlich der Grund zu suchen, warum die DNA-Sammelwut auch bei Überwachungskritikern kaum Thema ist. Dabei resultiert daraus eine diskriminierende Strafverfolgungspraxis.
PANKOW In der Frauen-JVA soll eine Gefangene drangsaliert werden. Grüne und Linke wollen klären, ob es einen politischen Hintergrund gibt
An Silvester wird es diesmal gleich zwei Knastdemonstrationen geben. Neben der traditionellen Demo, die um 22.45 vom U-Bahnhof Turmstraße zur JVA Moabit zieht, gibt es eine zweite Demonstration, die auf das Schicksal von Gülaferit Ünsal aufmerksam machen will.
Ünsal, die in der JVA für Frauen in Pankow einsitzt, hatte Anfang Dezember in einem offenen Brief über Schikanen durch Mitgefangene geklagt. „Im Gefängnis, im Hof, bei der Arbeit, während der Arztbesuche und auf den Stationen bin ich heftigen Provokationen von anderen Häftlingen ausgesetzt“, schreibt Ünsal in dem Brief, der der taz vorliegt.
Gegenüber BesucherInnen hat Ünsal erklärt, sie sei von den Gefangenen aufgefordert worden, die Toiletten in der Gefängnisetage zu putzen. Als sie erklärte, dafür seien alle Gefangenen gemeinsam zuständig, sei sie bedroht und beleidigt worden.
Ünsal sieht sich als politische Aktivistin. Die 43-Jährige wurde im Mai 2013 vom Berliner Kammergericht zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe nach dem Paragrafen 129b wegen „Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ verurteilt. Das Gericht beschuldigte sie, für die türkische Revolutionäre Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) Spenden gesammelt und Solidaritätskonzerte organisiert zu haben.
Inzwischen haben der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, Dirk Behrendt, und die linke Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke die Gefängnisverwaltung um Aufklärung der Vorwürfe gebeten. „Ich kann mir durchaus vorstellen, dass eine unbequeme, weil politische und noch dazu nichtdeutsche Gefangene Einschüchterungen und Bedrohungen ausgesetzt ist“, meint Jelpke.
„In einer Justizvollzugsanstalt befinden sich Menschen in einer nicht selbst gewählten Gemeinschaft. Das macht das Zusammenleben nicht unbedingt leichter“, erklärt die Pressesprecherin der Senatsverwaltung für Justiz, Claudia Engfeld, gegenüber der taz. Man versuche in Einzelgesprächen mit allen Beteiligten Lösungen zu finden.
Erdogan-Kritiker leben in der Türkei gefährlich. Doch auch die Opposition ist keineswegs tot, wie sich dieser Tage zeigt
Über Nacht ist der türkische Schüler Mehmet EminAltunses [1] wider Willen in der Türkei zu einer Berühmtheit geworden. Der 16-Jährige war von der Polizei von der Schulbank weg verhaftet worden. Er hatte zwei Tage zuvor in einer Rede daran erinnert, dass die Korruptionsvorwürfe gegen den türkischen Staatspräsidenten Erdogan weiterhin nicht ausgeräumt seien. Erdogan und seine islamistische AKP seien die „diebischen Besitzer des illegalen Palastes“, erklärte Altunes über Megafon. Daraufhin begann die Staatsanwaltschaft wegen Präsidentenbeleidigung zu ermitteln.
Es ist nun wahrlich nicht das erst Mal, dass die türkische Justiz gegen Erdogan-Kritiker vorgeht. Bereits während seiner Zeit als Premierminister war er sehr klagefreudig. Doch die Verhaftung eines 16-Jährigen in der Schule führte zu einer großen Solidaritätskampagne der türkischen Opposition. Auch über die sozialen Netzwerke wurde Mehmet Emin Altunses zu einem Symbol für das autoritäre Erdogan-Regime.
Doch sein Fall wurde auch zum Beispiel dafür, dass selbst das Erdogan-Regime und seine ihm ergebene Justiz trotz großer Zustimmung zum neoosmanischen Kurs des Regimes lavieren muss. Bei der Einreichung der Haftbeschwerde wurde Altunses Anwalt von über 200 Juristen begleitet. Auch einige türkische Medien, die bisher keineswegs oppositionell waren, verurteilten die Inhaftierung eines 16jährigen. Nach zwei Tage wurde Altunes freigelassen. Doch das Verfahren wegen Präsidentenbeleidigung läuft weiter, so dass dem Schüler noch immer eine längere Haftstraße droht.
Rache an den Aktivisten der Gazi-Proteste
Altunses ist dieser Tage keineswegs der einzige Erdogan-Gegner, der mit Repression konfrontiert ist. Mittlerweile hat die gerichtliche Aburteilung führender Aktivisten der Gazi-Proteste des letzten Jahres begonnen. So wurde der 17jährige Mustafa Ali Tonbul zu einer drei monatigen Haftstrafe wegen seiner Beteiligung an den Geziprotesten im letzten Jahr verurteilt. Der Jugendliche war im letzten Jahr durch einen Tränengaskanister am Kopf verletzt [2] worden. Im Krankenhaus erlitt er mehrmals einen Herzstillstand. Bis heute leidet er deshalb an Sprach- und Konzentrationsstörungen. Auch vier seiner Freunde wurden zu der dreimonatigen Haftstrafe verurteilt.
Doch die juristische Aburteilung der Gezi-Aktivisten befindet sich noch am Anfang. Mittlerweile hat das Verfahren gegen 35 Istanbuler Fußballfans begonnen [3], die sich aktiv an den Protesten gegen Erdogan beteiligt hatten. Ihnen drohen bei einer Verurteilung lebenslängliche Haftstrafen.
Solche Strafandrohungen sollen abschrecken und haben ihre Wirkung nicht verfehlt. In den letzten Monaten war von den großen Protesten kaum noch etwas zu hören und zu sehen. Da hat man sich schon gefragt, ob die Aktivisten sich überschätzt haben, als sie im letzten Jahr erklärten, dass die Geziproteste für die Beteiligten eine wichtige Erfahrung der Selbstermächtigung bedeutet haben, die ihnen auch dann nicht mehr zu nehmen ist, wenn die ursprünglichen Ziele nicht erreicht worden sind. Die schnellen Reaktionen auf die Verhaftung von Mehmet Emin Altunses zeigen, dass die Wut noch vorhanden ist und die scheinbare Ruhe schnell vorbei sein kann, wenn Erdogan und sein Regime den Bogen überspannen.