Archiv für die Kategorie ‘Rezensionen’

Unruhen in Stockholms Vorstädten

Donnerstag, 23. Mai 2013

Auslöser ist die Erschießung eines 69-Jährigen durch die Polizei

Gleich drei Nächte hintereinander brannten in Stockholms Vororten Autos. Hunderte Jugendliche und junge Erwachsene waren nach Medienberichten nachts auf der Straße, eintreffende Fahrzeuge der Polizei oder der Feuerwehr wurden mit einem Hagel aus Steinen beworfen. Zu den Zielen der Angreifer gehörte eine Polizeiwache in dem Stockholmer Stadtteil Jakobsberg. Beschädigt wurden auch zwei Schulen und ein Kulturzentrum im Stockholmer Vorort Husby. Dort geschah auch der Vorfall, der zum Auslöser der Proteste wurde.

Dort war ein 69-jähriger Mann von der Polizei erschossen worden, weil er von seinem Balkon mit einem Messer gedroht haben soll. Ein Einsatzkommando war darauf in die Wohnung eingedrungen und hatte den 69-Jährigen angeblich in Notwehr erschossen. Zunächst behauptete die Polizei, der Angeschossene sei sofort von der Ambulanz in ein Krankenhaus gebracht worden. Diese Version konnte durch Nachbarn und Augenzeugen schnell widerlegt werden: Es kam nie eine Ambulanz und der Mann wurde erst mehrere Stunden nach dem Eindringen des Sondereinsatzkommandos in seine Wohnung tot herausgebracht. Diese offensichtliche polizeiliche Falschdarstellung verstärkte bei der migrantischen Bevölkerung in den Stockholmer Vororten die Wut.

Ist Rassismus das Problem?

Auch in den größeren Medien wurde die Frage gestellt, ob rassistisches Polizeiverhalten für den Tod des Mannes verantwortlich ist.

“Ein mit einem Messer bewaffneter 69-jähriger ‘Karl-Erik’ in einem Villenvorort hätte eine einfache Polizeistreife auf den Plan gerufen. Derselbe 69-jährige ‘Ahmed’ in Husby ist durch eine schwerbewaffnete Spezialeinsatzgruppe gleich vorbeugend hingerichtet worden”, erklärte ein Aktivist der Organisation Megafonen. Sie ist in den letzten Monaten als Sprachrohr migrantischer Jugendlicher aufgetreten, die mit betont unideologischen Lösungsansätzen in den Stadtteilen für Aufmerksamkeit sorgte.

Wegen ihrer selbstbewussten Vertretung migrantischer Interessen wurde die Organisation von rechten Kräften wie den Schwedendemokraten angefeindet. Schwedische Linke hingegen blickten skeptisch auf das Agieren von Megafonen wegen deren Pragmatismus. Die jüngsten Unruhen dürften zur Aufwertung der Organisation sorgten.

Schließlich handelt es sich um eine der wenigen, die noch die Stimme der migrantischen Jugend in der schwedischen Öffentlichkeit vernehmbar vertreten. In Frankreich, wo es in den Vororten vieler Großstädte in unregelmäßigen Abständen auch zu Unruhen kommt – meist ist auch hier der Auslöser Polizeibrutalität -, gibt es solche Organisationen oft nicht mehr. Wo aber keine Interessenvertretung der subalternen Gruppen mehr zu finden ist, werden deren Artikulationsformen als sinnlose Gewalt wahrgenommen und entsprechend sanktioniert. So ist es wohl vor allem Megafonen zu verdanken, dass nach den Stockholmer Unruhen auch in schwedischen Medien von Polizeibrutalität gesprochen wird und dass berichtet wurde, dass migrantische Bewohner, die vermitteln wollten, von der Polizei als Affen, Ratten und Neger beschimpft worden seien.

“Husby wurde in den letzten Jahren in Stich gelassen”

Aber auch die sozialen Ursachen der Revolte kommen in den schwedischen Medien zur Sprache. So hieß es im sozialdemokratischen Aftonbladet: “Husby wurde in den letzten Jahren in Stich gelassen.” In der linken schwedischen Zeitung Internationalen wurde von der verlorenen Hoffnung einer ganzen Generation gesprochen, die sich durch die Revolte artikuliert.

Hintergrund der Unruhen ist eine Sozialpolitik der Mitte-Rechts-Regierung, deren Kennzeichen Steuererleichterungen für die Vermögenden gepaart mit Sozialkürzungen ist, die einkommensarme Menschen empfindlich treffen. Mittlerweile gehört Schweden laut einem OECD-Bericht zu den westlichen Industrieländern, mit den am stärksten wachsenden Einkommensunterschieden. Weil die Sozialpolitik der schwedischen Mitte-Rechts-Regierung im Kern in vielen europäischen Ländern praktiziert wird, könnte man auch sagen, dass die Unruhen von Stockholm möglicherweise einen Blick in die Zukunft Europas bieten.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154306
Peter Nowak

Abfilmen von Demonstrationen ist rechtswidrig

Dienstag, 21. Mai 2013

SPD-Landtagsabgeordneter fordert Datenschutzschulungen für die Polizei

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter hat das »rechtswidrige Filmen der Polizei bei Anti-Nazi-Protesten« gerügt. Nachdem er einen Vorfall in München beobachtet hatte, ist der Politiker nun an die Öffentlichkeit gegangen. »Am 29.9.2012 habe ich mich bei den Protesten gegen die Kundgebungen der rechtsextremen NPD-Tarnorganisation ›Bürgerinitiative Ausländerstopp‹ beteiligt. Hierbei musste ich erleben, dass die Polizei engagierte Bürgerinnen und Bürger filmte, die aus den Fenstern eines Hauses ein Transparent hängten, um ihren Protest gegen die menschenverachtende Propaganda der Nazis auszudrücken«, schildert Ritter seine Beobachtungen.

In Bayern gibt es nur dann eine Rechtsgrundlage für Videoaufzeichnungen von Demonstrationen oder politischen Aktionen, wenn eine potenzielle Gefahrensituation vorliegt oder wenn es Anzeichen gibt, dass eine Straftat begangen wird. Ritter betonte, ihm sei sofort klar gewesen, dass bei der von ihm beobachteten Aktion keines dieser Kriterien zutraf. »Der Vorfall zeigt, dass die Ausbildung der mit der Videoaufzeichnung betrauten Beamten dringend verbessert werden muss. Dass die Situation keine Rechtsgrundlage für Videoaufnahmen bot, war auch für juristische Laien erkennbar«, so der Abgeordnete. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Bayerns bezeichnete das Filmen der Transparentaktion als rechtswidrig.

Überzogene polizeiliche Videoaufzeichnungen bei legalem und legitimem Handeln führten zur Einschüchterung der Menschen, die lediglich ihr Recht auf Protest gegen Neonazis wahrnehmen, begründet Ritter sein Engagement. Das deckt sich mit Ergebnissen einer Studie, die der Berliner Soziologe Peter Ulrich über die Folgen von Polizeivideos auf Demos erstellte. Befragte Demoteilnehmer äußerten sowohl Gefühle von »Ohnmacht und Ausgeliefertsein«, als auch »durch Kameras verstärkte Aggression«, was »zu Resistenzverhalten und letztlich einer Ankurbelung der Konfrontation mit der Polizei« führe, heißt es in der Studie von 2011.

Auch mehrere Gerichte haben das unbegründete Filmen von Demonstrationen als Grundrechtseinschränkung bezeichnet. So bewertete das Berliner Verwaltungsgericht das Filmen einer Anti-AKW-Demonstration in Berlin im September 2010 nachträglich als rechtswidrig. In der Begründung erklärten die Richter, dass die Dauerbeobachtung der Versammlung ein Eingriff in die Versammlungsfreiheit war und eine Einschüchterung der Demonstranten nicht auszuschließen gewesen sei. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte in mehreren Urteilen erklärt, dass es in Berlin keine rechtliche Grundlage für das Filmen von Demonstrationen gibt.

Rechtzeitig vor dem diesjährigen 1. Mai beschloss daher die in Berlin regierende große Koalition gegen den heftigen Widerstand von Opposition und Bürgerrechtsgruppen ein Versammlungsgesetz, das das polizeiliche Filmen der zahlreichen politischen Manifestationen auch in der Hauptstadt grundsätzlich wieder erlaubt. Der erste Praxistest des neuen Gesetzes stieß auf viel Kritik. Teilnehmer sowohl der Demonstrationen zum 1. Mai als auch der Proteste gegen einen Neonaziaufmarsch am Morgen des gleichen Tages monierten ein unbegründetes Filmen durch die Polizei. Die Kritik wurde auch von der LINKEN im Berliner Abgeordnetenhaus geäußert. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch das neue Gesetz in Berlin von den Gerichten wieder kassiert wird. Mehrere Klagen dagegen sind anhängig.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/822083.abfilmen-von-demonstrationen-ist-rechtswidrig.html

Peter Nowak

Sechs Jahre Haft für Spendensammeln

Dienstag, 21. Mai 2013

Berlin: Das Berliner Kammergericht hat am vergangenen Donnerstag die aus der Türkei stammende Gülaferit Ünsal zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die 43-Jährige wurde der »Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation« nach Paragraph 129b Strafgesetzbuch beschuldigt.

Das Kammergericht sieht es als erwiesen an, dass Ünsal von August 2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) war. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Das Gericht machte zu Gunsten der Angeklagten geltend, dass ihr nach 2003 keine Führungstätigkeit in der DHKP-C mehr nachzuweisen sei.
Menschenrechtsgruppen kritisieren die Paragrafen 129a und 129b als Gesinnungsjustiz, mit dem Linke auch für legale Aktivitäten zu hohen Haftstrafen verurteilt werden könne.

www.neues-deutschland.de/artikel/822130.bewegungsmelder.html
Peter Nowak

URTEIL GEGEN AKTIVISTIN GÜLAFERIT ÜNSAL

Montag, 20. Mai 2013

Sechseinhalb Jahre fürs Spendensammeln

Das Kammergericht hat am vergangenen Donnerstag die aus der Türkei stammende Gülaferit Ünsal zu einer Haftstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt. Die 43-Jährige wurde der “Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation” nach Paragraf 129b Strafgesetzbuch beschuldigt.

In ihrem griechischen Exil war Ünsal aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft im Juli 2011 in Auslieferungshaft gekommen und drei Monate später an die Bundesrepublik ausgeliefert worden. Seitdem ist sie in der Frauen-JVA in Lichtenberg gefangen.

Für das Gericht ist erwiesen, dass Ünsal von August 2002 bis November 2003 Europachefin der in der Türkei auch bewaffnet gegen den Staat kämpfenden Revolutionären Volksbefreiungsfront-Partei (DHKP-C) war. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Das Gericht machte zugunsten Ünsals geltend, dass ihr nach 2003 keine Führungstätigkeit mehr nachzuweisen sei. Daher blieb es unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß.

Wie schon in vorangegangenen 129b-Prozessen beruhten große Teile der Anklage auf Informationen türkischer Sicherheitskräfte. Da nach Informationen von Menschenrechtsorganisationen beim Zustandekommen solcher “Beweise” Folter nicht ausgeschlossen werden kann, dürften sie nach deutschem Recht eigentlich keinen Eingang in den Prozess finden.

Eine Beteiligung an Anschlägen konnte das Gericht Ünsal, die sich der DHKP-C in den frühen 90er Jahren angeschlossen haben soll und deswegen in der Türkei bereits zu einer Haftstrafe verurteilt wurde, nicht nachweisen. Vielmehr habe sie nach Ansicht der Richter für die DHKP-C Spenden gesammelt und Schulungen organisiert.

Keine Reaktionen

Nach Ünsals Auslieferung hatten noch linke Solidaritätsgruppen gegen das 129b-Verfahren mobilisiert. Im Laufe des mehrmonatigen Verfahrens und anlässlich der Urteilsverkündigung gab es aber keine Reaktionen. “Während es in Griechenland eine große Bewegung gegen die Auslieferung gab, zeigte sich in Berlin, dass die Gefangenensolidaritätsbewegung in der Krise ist”, erklärte ein Aktivist gegenüber der taz, der namentlich nicht genannt werden wollte.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ba&dig=2013%2F05%2F21%2Fa0116&cHash=e9118c2a20e86894685eefce94fdcdb5

Peter Nowak

Einschüchterung durch Polizeivideos?

Montag, 20. Mai 2013

Der bayerische SPD-Politiker Florian Ritter fordert Schulungen in gesetzeskonformen Verhalten für die Polizei

Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter hat in einer Pressemeldung “rechtswidriges Filmen der Polizei bei Anti-Naziprotesten” gerügt. Zuvor hatte der bayerische Datenschutzbeauftragte auf Anfrage Ritters bestätigt, dass Videoaufnahmen in dem von dem SPD-Politiker beobachteten Fall rechtswidrig waren. Ritter schilderte seine Beobachtungen so:

“Am 29.09.2012 habe ich mich bei den Protesten gegen die Kundgebungen der rechtsextremen NPD-Tarnorganisation ‘Bürgerinitiative Ausländerstopp’ beteiligt. Hierbei musste ich erleben, dass die Polizei engagierte Bürgerinnen und Bürger filmte, die aus den Fenstern eines Hauses in München ein Transparent hängten, um ihren Protest gegen die menschenverachtende Propaganda der Nazis auszudrücken.”

Er habe daraufhin den Kontakt mit den Beamten vor Ort gesucht um zu klären, weshalb sie diese Maßnahme ergreifen, erklärt Ritter. Seine Einschätzung, dass hier weder eine Störung, noch eine potentielle Gefahrensituation, noch die Gefahr der Begehung einer Straftat vorlag, alles Situationen, die eine Rechtsgrundlage für Videoaufzeichnungen geboten hätten, wurde vom bayerischen Datenschutzbeauftragen bestätigt.

“Der Vorfall zeigt, dass die Ausbildung der mit der Videoaufzeichnung betrauten Beamten dringend verbessert werden muss. Dass die Situation keine Rechtsgrundlage für Videoaufnahmen bot, war auch für juristische Laien erkennbar”, erklärt Ritter. Überzogene polizeiliche Videoaufzeichnungen bei legalem und legitimen Handeln führe zu einer Einschüchterung der Menschen, die lediglich ihr Recht auf Protest gegen Neonazis wahrnehmen, so der SPD-Politiker.

Nicht nur in Bayern sind die Videoaufnahmen der Polizei in der Kritik. Auch in Berlin wurde nach einem Neonaziaufmarsch am 1. Mai moniert, dass die Polizei die Kamera zu häufig bediente.

Polizei auch für Rechte immer mehr Feindbild

Laut einer Studie des Berliner Moses Mendelsohn Zentrums hat sich das Bild der Polizei in der rechten Szene in den letzten Jahren verändert. Dort werde die Polizei zunehmend als Feind betrachtet. In den vergangen Jahren hatte die Law- and Ordermentalität vieler rechter Gruppen noch die Polizeifeindlichkeit überlagert. Tatsächlich haben rechte Gruppe versucht, nach dem Motto “Gute Polizei – schlechte Politik” die Polizei in Schutz genommen.

Während bei der NPD teilweise noch heute so verfahren wird, propagieren vor allem parteiunabhängige Nationalisten zunehmend einen offen polizeifeindlichen Kurs. Einer der Höhepunkte für Polizeifeindlichkeit in der rechten Szene waren Spottlieder gegen den Passauer Polizeipräsidenten Alois Mannichl, der als konsequenter Gegner von Neonaziaufmärschen Opfer einer bis heute nicht aufgeklärten Messerattacke wurde.

Dass das Feindbild Polizei bei den Rechten vor allem dem stärkeren Verfolgungsdruck geschuldet ist, kann man schon daran ablesen, dass sie ansonsten eine harte Hand gegen alle Arten von Kriminalität fordern und der Polizei vorwerfen, sie sei nicht effektiv genug und werde von der Politik im Stich gelassen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/154289
Peter Nowak

MISSGLÜCKTE REINWASCHUNG

Donnerstag, 09. Mai 2013

Über einen aktuellen Versuch J.W. Stalin mit Hilfe seiner Gegner in einem neuen Licht erscheinen zu lassen

Der italienische Historiker Domenico Losurdo erhebt mit seinem nun im Papyrossa-Verlag auf Deutsch erschienenen Buch über „Stalin “ den Anspruch, den langjährigen sowjetischen Herrscher zu entdämonisieren. Gleich im Vorwort wird deutlich, wie Losurdo dabei vorgeht. Er beschreibt
Reaktionen auf Stalins Tod. So zitiert er einen Historiker, der Szenen beschreibt, wie sie heute noch aus Nordkorea bekannt sind: „Während seiner Agonie drängten sich Millionen von Menschen im Zentrum Moskaus, um dem sterbenden Führer die letzte Ehre zu erweisen“. Aus einem anderen
Buch entnimmt der Autor den Satz: „Viele weinten auf den Straßen von Budapest und Prag.“ Dass Stalins Tod in der Zeitung der israelischen Kibbuzbewegung al Hamishamar mit dem Satz kommentiert wurde „Die Sonne ist untergegangen“, wird heute viele überraschen, denen nicht
bekannt ist, dass die Sowjetunion sich in der UN vehement für die Gründung Israels einsetzte. Erst mit dem Beginn des Kalten Krieges positionierte sich Israel auf Seiten der USA und die SU und der gesamte Ostblock ging auf Konfrontationskurs. Wer das Einleitungskapitel gelesen hat, kennt schon die Methode mit der Losurdo „die schwarze Legende“ Stalin entdämonisieren will. Er reiht in den acht Kapiteln Zitat an Zitat aneinander, mit denen er zu beweisen sucht, dass Stalin von Historikern und Politikern zu bestimmten Zeiten gelobt wurde. Besonders erfreut ist er, wenn er einen späteren erklärten Gegner Stalins mit einem solchen Zitat vorführen kann. Dabei verfolgt er mit der Zitatauswahl natürlich eine durchsichtige Absicht. Schließlich scheint es um so glaubwürdiger, wenn von später ausgewiesenen Stalinkritikern und -gegnern, wie dem sowjetischen
Historiker Wadim Rogowin, der Philosophin Hannah Ahrendt oder dem britischen Premierminister Winston Churchill, Sätze überliefert werden, die den sowjetischen Herrscher in einem guten
Licht erscheinen lassen. Nur beschränkt sich Losurdo weitgehend auf die Zitate und verzichtet auf eine Einordnung in den politischen und historischen Kontext. So macht er genau das, was er den Stalinkritikern in dem Buch ständig vorwirft. Das wird deutlich, wenn Losurdo Stalinlob von Churchill in der Zeit der Anti-Hitler-Koalition heranzieht. Dass er später auch lobende Churchillworte für Hitler anführt, und gleichzeitig historisch richtig bemerkt, dass Churchill die Oktoberrevolution von Anfang an bekämpft hat, führt nicht dazu, Churchills Stalinlob so einzuordnen, als das Geschäft eines Staatsmannes, der dem jeweiligen Bündnispartner nicht vor
den Kopf stoßen will. Noch problematischer ist es, wie Losurdo gleich an mehreren Stellen Hannah Ahrendt zitiert, die sich Mitte der 40er Jahre des letzten Jahrhunderts positiv über die sowjetische Nationalitätenpolitik äußert. Unberücksichtigt lässt Losurdo, dass Ahrendt wie viele Menschen, die sich vor dem mörderischen Antisemitismus der Nazis retten konnten, alles dafür taten, um einen schnellen Sieg der Anti-Hitler-Koalition zu ermöglichen. Für viele Juden auf der ganzen Welt war
der schnelle Vormarsch der von den USA mit Waffen unterstützten Roten Armee mit der Hoffnung verbunden, die totale Vernichtung der Jüdinnen und Juden zu verhindern. Neben der Aneinanderreihung von Zitaten und Bemerkungen, die Stalin in einem positiveren Licht erscheinen lassen, führt Losurdo zu dessen Rehabilitierung noch an, dass die Geschichte der bürgerlichen
Staaten mit Menschenrechtsverletzungen im großen Maßstab verbunden ist. Dabei
gelingen ihm im Detail treffende Einschätzungen, wenn er an die Geschichte der Lynchmorde an Schwarzen in den USA erinnert. Da er aber auch hier auf historische Einordnungen verzichtet, und eine zeitlose Verbrechensgeschichte aufmalt, die in der Antike begann und bei der alliierten
Bombardierung von Dresden nicht endet, bleibt als Fazit nur übrig, die Welt ist ein großes Schlachthaus und Stalin war dort nicht der größte Metzger. Damit hat Losurdo wohl gegen seinen Willen auch bestätigt, dass Stalin mit Sozialismus und Kommunismus wenig zu tun hat. Das
kann auch von dem Autor gesagt werden. Denn der ist sich mit seinen größten Gegnern in dem Verdikt einig, dass eigentlich schon Marx und Lenin, vor allem aber die linken Bolschewiki mit ihren übersteigerten Vorstellungen einer Gesellschaft der Gleichheit und dem Infragestellen von Familie und Nation für Terror und Massenmord mit verantwortlich sind.

Domenico Losurdo: Stalin, Geschichte und Kritik einer schwarzen Legende, Papyrossa-Verlag, Neue Kleine Bibliothek 183, 450 Seiten, 22,90 Euro, ISBN:978-3-89438-4968


aus: telegraph 127/128 2013

http://www.telegraph.ostbuero.de/
Peter Nowaak

Wurde der Neoliberalismus in einer Hippiekommune geboren?

Donnerstag, 09. Mai 2013

Die Ausstellung “The Whole World” im Berliner Haus der Kulturen der Welt hinterlässt viele Fragen

Das zentrale Objekt liegt angekettet auf einem kleinen Tischchen aus. Es handelt sich um einen engbedruckten, schlecht lesbaren Katalog mit vielen kurzen Artikeln, Fotos und allerlei undefinierbaren Zeichen, die wohl zur besseren Lesbarkeit eingebaut wurden. Dieser Katalog, der an ein frühes Punkfunzine erinnert, wurde zwischen 1968 und 1972 jährlich später unregelmäßig von Stewart Brand unter dem Titel The whole World-Catalog.

Dieser Katalog sollte die sich Ende der 60er Jahren in den USA entwickelten Landkommunen über Produkte abseits des Mainstreams der Konsumgesellschaft informieren. Bald entwickelte er sich zu einem Almanach der Gegenkultur. In diesem Katalog gab es die ersten Hinweise auf alternative Energieerzeugung ebenso wie auf Synthesizer. Steve Jobs bezeichnete den “Catalog” später als die erste Suchmaschine im Vorinternetzeitalter. Jetzt dient dieser Katalog als Namens- und Stichwortgeber für eine von Diederich Diederichsen und Anselm Franke kuratierte Ausstellung im Berliner Haus der Kulturen der Welt.

Wer die Ausstellung gründlich erkunden will, muss viel Zeit mit bringen. Denn die Kuratoren haben in der großen Ausstellungshalle eine Fülle von Dokumenten ausgestellt, die die US-Gegenkultur der 60er Jahre und der dort integrierten Kommunebewegung noch einmal lebendig machen. Kaum noch bekannte Bücher sind dort ebenso aufgelistet, wie Musikstücke legendärer Bands dieser Gegenkultur, die auch heute noch den Spirit jener Jahre vermitteln. Hier sei nur exemplarisch an Crown of Creation von Jefferson Airplane erinnert.

Wie in dieser Zeit kulturelle gesellschaftliche und politische Emanzipation für einen kurzen geschichtlichen Moment zusammenfielen, wird auch in vielen der ausgestellten Exponate deutlich. So werden Ausschnitte des Filmes “The whole World watching” von Raimund Pettybon gezeigt, der sich auf satirische Weise mit der linken Bewegung der Weathermen beschäftigte, die in den späten 60er Jahre den Krieg aus Vietnam in die USA zurückbringen wollten und den Aufbau einer Stadtguerilla propagierten. Schon die kurzen Ausschnitte machen deutlich, dass ein solcher Film Welten von den filmischen Erzeugnissen entfernt ist, die in den letzten Jahrzehnten zum RAF-Komplex in der BRD entstanden sind. Als eine Fundgrube einer weithin vergessenen Gegenkultur mit dem “The World Catalog” als Guide wäre diese Ausstellung schon einzigartig und empfehlenswert.

Große und kleine Erzählungen?

Doch die Kuratoren lassen es damit nicht bewenden, sondern verbreiten um die Exposition noch mehrere große und kleine Erzählungen. Da steht an erster Linie die Erzählung vom blauen Planeten Erde. Aus dem Weltraum aufgenommen bewirkte er angeblich einen Paradigmenwechsel in großen Teilen der Wissenschaften und soll das Bild vom Atompilz der Bomben, die auf Hiroshima und Nagasaki fielen, verdrängt haben. So richtig es ist, an die heute weitgehend vergessene Bedeutung der Weltraumprogramme der NASA zu erinnern, so fraglich ist die These vom grundlegenden Paradigmenwechsel. Schließlich wurde das NASA-Weltraumprogramm schnell reduziert und die Mondlandungen bald eingestellt.

Das Bild vom Atompilz aber war auch noch die gesamten 80er Jahre über eine zentrale Symbolik der Gegen- und zunehmend auch der Mainstreamkultur. Zudem waren die Bilder von mit Napalm verbrannten Kindern in Vietnam und erschossenen Studenten an der Universität von Kent für große Teile der damaligen Gegenkultur sicher prägender als das offizielle NASA-Programm. Aber die Kuratoren wollen mit ihrer These schließlich einen Link herstellen zwischen diesen Inseln der US-Gegenkultur in den späten 60er Jahren und den sich entwickelnden Internetgemeinden bis zum Neoliberalismus unserer Tage.

In der Biographie des The Whole World-Catalog-Erfinders Stewart Brand finden die Kuraten Anhaltspunkte für ihre These. Er arbeitete für die NASA ebenso wie später für Internetkonzerne. Nur war er eben nie Teil der Gegenkultur und hat es auch nie behauptet. Er hat mit seinem Katalog diese Gegenkultur aber passgenau als Zielgruppe für Produkte ausgemacht, die damals noch keine große Käuferschicht in den USA hatten. Biographien wie die von Stewart Brand waren nicht selten, wie sich in der Ausstellung zeigte. Es gab auch Personen, die Ende der 60er Jahre tatsächlich Teil dieser Gegenkultur waren und dann zu Pionieren der sich entwickelten Internetbranche geworden sind.

Verschwörungstheoretische Anklänge

Im von Michael Rothschild verfassten Buch “Bionomics: The Inevitability of Capitalism” werden Schlüsselwörter gefunden, die für die Durchsetzung des wirtschaftsliberalen Denkens zentral waren. Nun ist die These von der Geburt des neoliberalen Denkens in den Zentren der Gegenkultur nicht neu und weist auf wichtige Verbindungen hin.

Doch wie schnell solche Verbindungen in Verschwörungstheorien münden können, wird an der Ausstellung am Beispiel der Installation Hexen 2.0 von Suzanne Treister gut deutlich. Auf eine ihrer Zeichnungen wird eine gerade Linie von Kybernetikern organisierten Macy-Konferenzen bis zum Neototalitarismus gezogen. So bekommen diese Treffen, die zwischen 1946 und 1953 stattfanden, eine Bedeutung, die heute manche den Bilderbergkonferenzen geben wollen. Die Ausstellung “The whole World” macht noch einmal deutlich, wie nötig der Gebrauch des eigenen Verstandes ist, um in der Fülle des ausgestellten Materials auch krude Verschwörungstheorien und diverse esoterische Einschläge erkennen zu können.

Die Ausstellung “The Whole World” ist bis um 1. Juli im Haus der Kulturen der Welt in Berlin zu sehen. Am 21. und 22. Juni findet ein Symposium zur Ausstellung statt.
http://www.heise.de/tp/blogs/6/154245
Peter Nowak

Kein klarer Sieg für Timoschenko vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte

Dienstag, 30. April 2013

Die Untersuchungshaft sei “willkürlich und rechtswidrig” gewesen, die Beschwerde wegen schlechter Behandlung in der Haft wurde aber zurückgewiesen

Einen Teilerfolg hat die ehemalige ukrainische Ministerpräsidentin Julia Timoschenko vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte heute erzielt. Die Untersuchungshaft der Politikerin im Jahr 2011 sei “willkürlich und rechtswidrig” gewesen, entschied eine kleine Kammer des Straßburger Gerichts einstimmig. Dadurch habe sich die Ukraine unter anderem der Verletzungen der Menschenrechte auf Freiheit und auf gerichtliche Überprüfung von Freiheitsentziehungen schuldig gemacht.

Allerdings wies das Gericht Timoschenkos Beschwerde wegen schlechter Behandlung in der Haft zurück. Gerade dieser Punkt hat in den letzten Monaten vor allem in der deutschen Medienberichterstattung eine zentrale Rolle gespielt. Die erkrankte Timoschenko war auch von Ärzten aus der Berliner Charité behandelt wurden. Über die Frage, ob Timoschenkos Krankheit die Folge menschenrechtswidriger Haftbedingungen ist oder ob es sich hierbei auch um viel Inszenierung von Seiten der Gefangenen und ihrer vor allem im Westen der Ukraine Lebenden zahlreichen Anhänger handelt, gab es in den letzten Monaten viel Streit. Der wird auch nach der Entscheidung des Gerichts weitergehen. Auffällig ist schon, dass in der ersten Kommentierung der Entscheidung kaum erwähnt wird, dass zumindest die aktuellen Haftbedingungen Timoschenkos nicht Gegenstand der Rüge sind.

Auch die neue Anklage gegen Timoschenko, wo sie wegen eines angeblichen Mordkomplotts an einen wirtschaftlichen Konkurrenten vor Gericht steht, spielte bei der heutigen Entscheidung keine Rolle. Daher dürfte sich auch für Timoschenko wenig ändern. Die ukrainischen Behörden haben angekündigt, das Urteil zu analysieren, wenn die Begründung vorliegt. Auch einen Einspruch haben sie sich offengehalten. Sollte es rechtskräftig werden, könnte Timoschenko Schadenersatz für die unrechtmäßige Untersuchungshaft erhalten. Eine Freilassung ist damit nicht zwingend verbunden. Auch in der Vergangenheit wurden Russland und andere osteuropäische Länder häufiger vom Straßburger Gericht gerügt, ohne dass die Betroffenen deshalb freigekommen wären. Sollte Timoschenko tatsächlich vorzeitig aus der Haft entlassen werden, dann nur, wenn die ukrainische Regierung ihre Beziehungen zur EU verbessern will. Doch das ist gar nicht so sicher.

Machtkampf zwischen Russland und der EU

Schließlich setzt das gegenwärtige ukrainische Regierungsbündnis im Gegensatz zu Timoschenko und ihren Parteienbündnis stärker auf die Kooperation mit Russland als mit der EU. Diese Auseinandersetzung spielt sowohl innerhalb der Ukraine als auch in der hiesigen Medienberichterstattung über die Ukraine eine wichtige Rolle.

Auch die Frage der Menschenrechte ist Teil des Kräftemessens zwischen Russland und der EU um den Einfluss auf die Ukraine. Davon waren auch die ersten Stellungnahmen der Bundesregierung geprägt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger rief die Ukraine zur Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze auf und sieht in dem Urteil ein Zeichen dafür, dass die Ukraine hier noch einen weiten Weg gehen müsse. Wenn eine Regierung gerügt worden wäre, die eine proeuropäische Orientierung hat, wäre die Kommentierung sicher deutlich zurückhaltender ausgefallen.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154197
Peter Nowak

Recherchieren statt diffamieren

Dienstag, 23. April 2013

Linke Gruppen haben sich Regeln zum Outing von V-Leuten gegeben. Das soll falschen Verdächtigungen vorbeugen
Anschuldigungen müssen bewiesen werden. Was vor Gericht selbstverständlich ist, gilt in der linken Szene nicht unbedingt, wenn es um Spitzel geht. Ein Kodex soll das ändern.

Sehr bürokratisch hört sich der Titel eines Textes an, der von mehreren linken Gruppen in Berlin unterschrieben und kürzlich veröffentlicht wurde: »Richtlinien zum Outing von Spitzeln in linken Zusammenhängen.« Gleich am Anfang wird darin festgestellt: »Vermutungen über angebliche Spitzel dürfen auf keinen Fall leichtfertig in die Welt gesetzt und verbreitet werden. Denn solche Gerüchte erzeugen Unruhe, Misstrauen und politische Spaltungen.« Eine Gruppe, die Spitzelvorwürfe erhebe, müsse sich Nachfragen stellen und Kontaktmöglichkeiten anbieten. Zudem müsse ein Spitzelouting eindeutige Beweise enthalten. Berichte vom Hörensagen hätten dort nichts zu suchen.

Die ungewöhnliche Regelungsoffensive hat ein Vorspiel. Vor einem Jahr hatte eine autonome Gruppe auf der linken Internetplattform Indymedia eine Person aus der Antifaschistischen Linken Berlin (ALB) verdächtigt, die Szene für den Verfassungsschutz auszuspionieren. Angeblich habe die Betroffene die Vorwürfe zugeben, hieß es in dem Text. Zudem seien einige Mitglieder der ALB über die Vorwürfe informiert worden. Die ALB bestreitet das jedoch. Man sei weder kontaktiert noch anderweitig informiert worden. »Insofern wurden uns bislang auch keine Beweise, die diesen Vorwurf untermauern, vorgelegt«, erklärte die Berliner Antifagruppe im März 2012. Einige Wochen und zeitaufwendige Recherchen später ist die ALB überzeugt, dass die Spitzelvorwürfe falsch waren. »Niemand hat Beweise vorgelegt und wir haben durch eigene Recherche keine gefunden«, lautet ihr Fazit. Für sie ist die Sache damit vom Tisch.

Aus Sicht des Berliner Ermittlungsausschusses (EA) sind sie hingegen ungeklärt. Die linke Rechtshilfestruktur kritisiert die anonyme Anklage ebenfalls: »Ein Spitzelouting auf einer Plattform wie Indymedia, ohne ansprechbar zu sein, ist vollkommen inakzeptabel. Um ein Spitzelouting unangreifbar zu machen, hätten zudem veröffentlichbare Beweise gesichert werden müssen.« Der EA appelliert an beide Seiten, weitere Kampagnen gegen die denunzierte Person ebenso zu unterlassen wie Nachforschungen über die ominöse autonome Gruppe, die die Anschuldigung in die Welt setzte. Für den EA handelt es sich dabei entweder um einen Kreis von gut über die linke Szene informierten V-Leuten oder um eine Diffamierungskampagne von Menschen, die gut in die linke Szene integriert sind. Der EA schließt jedoch auch nicht aus, dass die autonome Gruppe als linke Struktur tatsächlich existiert.

Als gelungenes Beispiel für die Enttarnung eines V-Mannes gilt vielen hingegen der Fall von Simon B. Zwei bekannte linke Gruppen in Heidelberg hatten den Kontakt Ende 2010 öffentlich gemacht. Sie legten Beweise vor und verfassten Pressemitteilungen. Ein solches Vorgehen soll durch die Richtlinien gefördert werden, hoffen die unterzeichnenden Gruppen.

Der Streit über den Umgang mit Spitzelvorwürfen in linken Zusammenhängen ist nicht neu. Der Historiker Markus Mohr hat vor einigen Jahren eine kleine Sozialgeschichte des Spitzels herausgegeben. Darin beschreibt er auch, wie Spitzelvorwürfe in der linken Geschichte immer wieder genutzt wurden, um politische Kontrahenten zu diskreditieren.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/819698.recherchieren-statt-diffamieren.html

Peter Nowak

Streiken geht auch anders

Dienstag, 16. April 2013

Der Streik migrantischer Arbeiterinnen bei einem Automobilzulieferer im Jahr 1973 erhält zum Jubiläum wieder Aufmerksamkeit.

Wer an Streiks in Deutschland denkt, dem kommen bunte Plastikleibchen, Trillerpfeifen, hohle DGB-Rhetorik und Tarifabschlüsse in den Sinn, die man nur mit viel Mühe als Erfolg verkaufen kann. Dass auch in Deutschland Arbeitskämpfe möglich sind, die anders verlaufen, zeigt der Pierburg-Streik. 1973 streikten die Arbeiterinnen beim Automobilzulieferer Pierburg im nordrhein-westfälischen Neuss für die Abschaffung aller Leichtlohngruppen, die dafür sorgten, dass Frauen weniger als Männer verdienten, und für eine Erhöhung des Stundenlohns um eine Mark.

Wie groß das Interesse an dem Streik damals war, zeigt sich an den zahlreichen Büchern und Filmen, die sich dem Ausstand widmen. Anfang der achtziger Jahre, als ein Großteil der Linken seinen Abschied vom Proletariat nahm, geriet auch der Pierburg-Streik in Vergessenheit. Doch nun macht ein Buch mit dem Titel »Wilder Streik, das ist Revolution«, das im Berliner Verlag »Die Buchmacherei« erschienen ist, wieder auf den Arbeitskampf aufmerksam. Der Herausgeber Dieter Braeg, damals einer der oppositionellen Betriebsräte in dem Unternehmen, hat das anstehende Jubiläum zum Anlass genommen, einige Dokumente erneut zu veröffentlichten.

Dazu gehört auch der 40minütige Film »Pierburg – ihr Kampf ist unser Kampf«, der immer noch sehenswert ist, vor allem aus einem Grund: Es ist sinnvoll, daran zu erinnern, dass es in Deutschland auch Kämpfe von Lohnabhängigen gab, die sich nicht in den von den DGB-Vorständen vorgegebenen Bahnen bewegen. Bei Pierburg war das der Fall: »Wilder Streik, das ist Revolution« – so begründete der Neusser Polizeipräsident Günther Knecht damals den Einsatz von knüppelnden Polizisten gegen die Streikenden.

Braegs Einschätzung, der Pierburg-Streik sei ein Beispiel für »eine andere deutsche Arbeiterinnen- und Arbeiterbewegung«, kann man allerdings Skepsis entgegenbringen. Mit einer viel größeren Berechtigung kann der Streik als Beispiel für einen selbstorganisierten Kampf migrantischer Frauen angeführt waren. Sie traten nicht nur gegen den Unternehmer Alfred Pierburg an, der eine einflussreiche Stellung in der Kriegswirtschaft des Nationalsozialismus inne gehabt hatte und in der Bundesrepublik Träger zahlreicher Orden inklusive des Bundesverdienstkreuzes war. Die Dokumente verdeut­lichen auch, wie die streikenden Frauen mit dem Rassismus der im NS sozialisierten Vorarbeiter konfrontiert wurden. »Ihr seid doch das aufsässigste Pack, was mir je untergekommen ist, ihr Scheißweiber«, schrie einer der Pierburg-Vorarbeiter eine griechische Beschäftigte an und drohte ihr mit Schlägen, weil sie sich beim Betriebsrat über die Arbeitsbedingungen beschwert hatte. Die Dokumente zeigen aber auch die Ignoranz mancher Betriebsräte, denen die Pflege der Trikots der firmeneigenen Fußballmannschaft wichtiger war als die Interessenvertretung der Kolleginnen. Auch die Taktik der IG-Metall-Führung wird deutlich. Sie tat alles, um den Streik wieder in die institutionellen Bahnen zu lenken, und die Justiz überzog die oppositionellen Betriebsräte mit langwierigen Gerichtsprozessen.

Dieter Braeg ordnet den Pierburg-Streik in das politische Geschehen jener Jahre ein. Mit den Septemberstreiks von 1969 begann ein Aufbegehren von Lohnabhängigen, die sich nicht mehr von DGB-konformen Instanzen vertreten lassen wollten. Daran waren migrantische Beschäftigte federführend beteiligt. Höhepunkt waren der Streik und die Besetzung der Kölner Ford-Werke im August 1973. Als die Polizei die Fabrik mit Gewalt räumte, zahlreiche Streikende festnahm und mehrere migrantische Arbeiter als angebliche Rädelsführer abschieben ließ, titelte die Bild-Zeitung: »Deutsche Arbeiter kämpfen Ford frei«. Zuvor hatten Bürgerwehren die Streikenden mehrmals angegriffen. So wurde unter tatkräftiger Mithilfe von Betriebsräten der proletarische Eigensinn gebrochen.

http://jungle-world.com/artikel/2013/15/47493.html

Peter Nowak