Elf Schüsse, viele Fragen

Das Verfahren gegen einen Polizisten, der im vergangenen Jahr in Fulda einen 19jährigen Flüchtling getötet hatte, wurde eingestellt.

Zweifel gab es von Anfang an, aber auch Behördenvertreter und Lokalpolitiker, die jede Kritik am Vorgehen der Polizei zurückwiesen. Am 13. April 2018 wurde im osthessischen Fulda der 19 Jahre alte afghanische Flüchtling Matiullah J. von Schüssen eines Poli­zisten tödlich getroffen. Mit den Parolen »Wir wollen Gerechtigkeit« und »Ein Unschuldiger wurde getötet« protestierten kurz darauf etwa 100 Geflüchtete gegen Polizeigewalt. »Keinen Zweifel an dem rechtmäßigen Handeln der ein­gesetzten Kräfte« hatte hingegen Fuldas Polizeipräsident Günther Voß, aus der Sicht des Landrats Bernd Woide (CDU) zeigte der Protest »leider auch, dass viele nicht verstehen, welche Regeln und Gesetze bei uns greifen«.

Streng im Umgang mit Polizeigewalt sind diese Regeln offenbar nicht. Der Tod von Matiullah J….

…wird wohl keine juristischen Konsequenzen haben, die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Verfahren jüngst eingestellt. »Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schüsse des Beschuldigten zur Abwehr einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben (…) nach der Notwehrvorschrift des Paragraphen 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt waren«, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. »Eine Anklageerhebung scheidet deshalb aus.« Die Staatsanwaltschaft gibt an, umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen angestrengt sowie Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten eingeholt zu haben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass »ein strafbares Verhalten in der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen« sei.

Zweifel gab es von Anfang an, aber auch Behördenvertreter und Lokalpolitiker, die jede Kritik am Vorgehen der Polizei zurückwiesen. Am 13. April 2018 wurde im osthessischen Fulda der 19 Jahre alte afghanische Flüchtling Matiullah J. von Schüssen eines Poli­zisten tödlich getroffen. Mit den Parolen »Wir wollen Gerechtigkeit« und »Ein Unschuldiger wurde getötet« protestierten kurz darauf etwa 100 Geflüchtete gegen Polizeigewalt. »Keinen Zweifel an dem rechtmäßigen Handeln der ein­gesetzten Kräfte« hatte hingegen Fuldas Polizeipräsident Günther Voß, aus der Sicht des Landrats Bernd Woide (CDU) zeigte der Protest »leider auch, dass viele nicht verstehen, welche Regeln und Gesetze bei uns greifen

Streng im Umgang mit Polizeigewalt sind diese Regeln offenbar nicht. Der Tod von Matiullah J. wird wohl keine juristischen Konsequenzen haben, die Staatsanwaltschaft Fulda hat das Verfahren jüngst eingestellt. »Nach den Ermittlungen ist davon auszugehen, dass die Schüsse des Beschuldigten zur Abwehr einer bestehenden Gefahr für Leib und Leben (…) nach der Notwehrvorschrift des Paragraphen 32 des Strafgesetzbuches gerechtfertigt waren«, begründet die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung. »Eine Anklageerhebung scheidet deshalb aus.« Die Staatsanwaltschaft gibt an, umfangreiche rechtsmedizinische Untersuchungen angestrengt sowie Schussentfernungs- und Schussverlaufsgutachten eingeholt zu haben. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass »ein strafbares Verhalten in der für eine Anklageerhebung erforderlichen Sicherheit nicht nachzuweisen« sei.

«.Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Eltern des Getöteten gegen die Einstellung der Ermittlungen juristisch vorgehen.

Den Ermittlern zufolge griff der Getötete am frühen Morgen des 13. April den Auslieferungsfahrer einer am Tatort gelegenen Bäckereifiliale und anschließend eine zum Tatort entsandte Polizeistreife mit einem faustgroßen Stein an und verletzte dabei den Auslieferungsfahrer und einen der Streifen­beamten. Doch auch die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass der Getötete sich vom Ort der Auseinandersetzung entfernt hatte, als die tödlichen Schüsse fielen. Er habe »mit einem dem verletzten Beamten entwundenen Teleskopschlagstock die Flucht angetreten«.

Bei Teleskopschlagstöcken besteht Verletzungsgefahr, eine tödliche Waffe sind sie jedoch nicht. Das ist einer der Gründe dafür, dass die Einstellung des Verfahrens gegen den Polizisten bei den Geflüchteten und ihren wenigen Unterstützern auf Kritik stößt. Es wird darauf verwiesen, dass keine Notwehrsituation für den Schützen bestanden haben kann, als die tödlichen Schüsse fielen. Überdies gab der Polizist insgesamt elf Schüsse ab, von denen vier J. trafen.

»Die Anzahl der in schneller Folge abgegebenen Schüsse ist ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte in begründeter Angst und in höchster Bedrängnis schoss. Offenbar ist der Beamte in Panik geraten«, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda, Harry Wilke, der Fuldaer Zeitung. »Der Beamte hat alles richtig gemacht«, fügte er hinzu.

Damit ging er über die offizielle Einschätzung der Behörde hinaus, dass dem Schützen ein strafbares Verhalten nicht nachzuweisen sei. Eine linke Ak­tivistin aus der osthessischen Region, die ihren Namen nicht publiziert sehen will, kritisiert, dass Wilke mit dieser Äußerung der Polizei einen Freibrief ausstelle, auch künftig im Zweifel wieder von der Schusswaffe Gebrauch zu machen. Dies sei umso fataler, als die Existenz rechtsextremer Netzwerke in der Polizei bekannt geworden sei. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung hatte im Dezember 2018 berichtet, dass es auch im Polizeipräsidium Fulda Verdachtsfälle gegeben habe. Allerdings wurden offenbar keine Ermittlungen eingeleitet.

Die Linkspartei im hessischen Landtag habe auch nach der Einstellung der Ermittlungen gegen den Schützen in Fulda weitere Fragen, sagte der Referent für Innen- und Gewerkschaftspolitik der Fraktion im hessischen Landtag, Adrian Gabriel, der Jungle World. »Zum einen galt der Getötete als verhaltens­auffällig, so dass zu fragen ist, wie mit dieser Auffälligkeit umgegangen wurde. Zum Zweiten stellen sich Fragen nach dem Tatgeschehen und den Tatortzeugen: Ist der Getötete geflohen oder hat er unmittelbar und lebensbedrohlich angegriffen, als die tödlichen Schüsse fielen?« Auch die Zahl der abgegebenen Schüsse und die Anzahl der Polizisten an Ort und Stelle würfen Fragen auf. Warum, so Adrian Gabriel, konnten vier bis sechs Polizisten eine einzelne Person nicht anders als durch zahlreiche Schüsse überwältigen? Ohne anderslautende Zeugenaussagen und einen Einblick in die Ermittlungsakte ließen sich die Zweifel an den Ermittlungsergebnissen weder erhärten noch widerlegen, sagte Gabriel. Daher werde seine Fraktion erneut einen Berichtsantrag stellen.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass die Eltern des Getöteten gegen die Einstellung der Ermittlungen juristisch vorgehen. Das kündigte der Vorsitzende des Fuldaer Ausländerbeirats, Abdulkerim Demir, im Gespräch mit der Fuldaer Zeitung an. »Wir heißen das Verhalten des jungen Mannes keineswegs gut, doch er war nicht bewaffnet«, hatte Demir kurz nach den Todesschüssen gesagt. »Dieses aggressive Verhalten der Polizei war gänzlich falsch.«

Peter Nowak