Geschichtsklitterndes braunes Gedenken

„Ein Licht für Dresden in Fulda“, heißt das Motto, unter dem die neonazistische Kleinstpartei „Der III. Weg“ für Samstag zu einem „zentralen Gedenktag für die Bombenopfer“  ins osthessische Fulda mobilisiert.

In dem Aufruf werden die Bombardements der Alliierten gegen deutsche Städte im Zweiten Weltkrieg als Verbrechen gegen die deutsche Bevölkerung bezeichnet. Neben Dresden, Magdeburg, Hamburg, Mannheim und Pforzheim ist in diesem Jahr erstmals auch Fulda von den Rechtsextremen in die Liste der Städte aufgenommen worden, die „Opfer des alliierten Bombenterrors“ wurden.

Dass die osthessische Stadt in diesem Jahr…

…zum Mobilisierungsort wurde, liegt auch daran, dass in der osthessischen Region seit Jahrzehnten neonazistische Strukturen bestehen. Bereits Mitte der 1980er Jahre hatte sich eine „Wehrsportgruppe Fulda“ um den bekannten Neonazi Thomas Brehl gegründet. Er hatte sich ganz offen auf die frühere NSDAP bezogen. Wie heute „Der III. Weg“ propagierten Brehl, der Ende 2010 verstarb, und seine Kumpane einen nationalen Sozialismus. Auch „Der III. Weg“ ist bereits seit mehreren Jahren in Fulda aktiv. Bereits im Juni 2017 postete die Neonazi-Partei auf ihrer Homepage Fotos von einer Streife auf einen Fuldaer Stadtfest. Die „Fuldaer Zeitung“ berichtete von Flyern in verschiedenen Briefkästen, in denen die selbst ernannten Heimatschützer dazu aufriefen, Streifen gegen angebliche Ausländerkriminalität zu bilden.

Großer Teil der Auflagen gerichtlich gekippt

Der braune Aufmarsch am Samstag stieß in dieser Woche auch in der Fuldaer Stadtverordnetenversammlung parteiübergreifend auf Ablehnung. Dabei befürchten viele Politiker/innen eine schlechte Presse, wenn Fotos von Neonazis am ehemaligen Adolf-Hitler-Platz um die Welt geben. So hieß der Kundgebungsort bis zum Ende des NS-Regimes. Heute heißt der Platz Unterm Heilig Kreuz. Schon vor dem Aufmarsch konnten die Rechten einen juristischen Erfolg verbuchen. Sie klagten gegen einen umfangreichen Auflagenkatalog der Stadt Fulda und bekamen vom Verwaltungsgericht Kassel an mehreren Punkten recht.  

Peter Nowak