Kampf der Bauarbeiter*innen der Mall of Berlin geht juristisch in die letzte Instanz

Schon seit 2014 kämpfen die Kolleg*innen gemeinsam mit der FAU Berlin um ihren Lohn, langsam geht es in den Endspurt.

Die Verhandlung am Berliner Landesarbeitsgericht war am 17. Januar nach knapp 15 Minuten beendet. Dabei ging es um ein Berufungsverfahren eines rumänischen Bauarbeiters, der auf der Mall of Berlin um seinen Lohn geprellt worden war. Es ging um den Betrag von exakt 2775 Euro und 20 Cent. Er gehörte zu den 8 Bauarbeiter*innen, die…

…seit Herbst 2014 gemeinsam mit der Basisgewerkschaft Freie Arbeiter*innen Union (FAU) um den ihnen zustehenden Lohn kämpften. Sie organisierten Kundgebungen und Demonstrationen rund um die Mall of Berlin und erreichten dadurch zeitweise viel Resonanz in der Öffentlichkeit. Gleichzeitig versuchten sie auf juristischen Wege ihren Lohn einzuklagen. Vor dem Arbeitsgericht hatten auch mehrere der Kläger Erfolg.

Sie gewannen die Prozesse, doch den ausstehenden Lohn bekamen sie trotzdem nicht. Die beklagten Subunternehmen hatten zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Daraufhin verklagten die Bauarbeiter*innen den Bauherrn, die Firma HGHI Leipziger Platz GmbH & Co KG. Dabei betraten sie juristisches Neuland und könnten noch Rechtsgeschichte schreiben, wie der Berliner Rechtsanwalt Klaus Stähle, der den rumänischen Bauarbeiter vertritt, nach Prozessende erklärte. Die Zurückweisung der Klage am 17. Januar sei für ihn keine Überraschung gewesen, erklärte der Anwalt. Er setzt für seine Mandanten allerdings Hoffnung auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt. Dort liegt bereits die Klage eines weiteren rumänischen Bauarbeiters der Mall of Berlin, der durch mehrere Instanzen geklagt und noch immer keinen Lohn bekommen hat.

Rechtsanwalt Stähle geht davon aus, dass die beiden Klagen zusammengefasst und im Herbst 2019 entschieden werden. Ein Termin steht noch nicht fest. Sollte das BAG im Sinne der Bauarbeiter*innen entscheiden, könnte das Konsequenzen für die gesamte Bauwirtschaft in Deutschland haben. Schließlich sind dort Niedriglöhne an der Tagesordnung. Oft werden die Beschäftigten, wie bei der Mall of Berlin, über Subunternehmer angestellt. Schriftliche Arbeitsverträge sind selten, was Klagen wegen entgangenen Lohns vor Gericht sehr erschwert. Man braucht nur aus dem Gebäude des Berliner Arbeitsgerichts treten und sieht die Bauarbeiter mit den schlechten Arbeitsbedingungen aus ganz Europa.

Ein Erfolg der Kolleg*innen von der Mall of Berlin könnte auch sie dazu motivieren für ihre Rechte zu kämpfen. Rechtsanwalt Stähle hofft, dass das BAG mit seiner Entscheidung die Schutzfunktion des Arbeitnehmerentsendegesetzes stärkt und Bauherrn wie die HGHI in die Haftung für die Löhne nimmt, wenn die Subunternehmen insolvent sind. Auch Hendrick Lackus von der FAU war vom Ausgang des Verfahrens am Donnerstag nicht überrascht. Er verweist darauf, dass die Unternehmerseite auf die Verhandlung bestanden hat, wohl auch um die Prozesskosten in die Höhe zu treiben. Weil die Klage abgewiesen wurde, muss der Beschäftigte dafür aufkommen. Auch Lackus hat schon die nächste Instanz im Blick.

WARUM NICHT WIEDER EINMAL BEI DER MALL OF BERLIN VORBEISCHAUEN?

„Die FAU geht davon aus, dass die Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht die abschließende Klärung bringen wird, ob für die noch klagenden Bauarbeiter*innen eine Chance auf die Auszahlung ihrer Löhne besteht“, erklärte Lackus.

Der Termin vor dem BAG in Erfurt sollte dann auch wieder von Öffentlichkeitsaktionen begleitet werden. Es war nie das Anliegen der FAU, nur noch den juristischen Weg zu gehen. Es ist auch ein Zeichen der Schwäche der solidarischen Linken in Berlin, die Proteste rund um die Mall of Berlin bis heute am Laufenden zu halten. Dass dem Betreiber der Mall of Berlin Harald Huth, die von der FAU organisierten Proteste ärgerten, hat er erst kürzlich wieder in einem Tagesspiegel-Interview zum Ausdruck gebracht. Vielleicht ist ja der Erfurter Gerichtstermin eine Gelegenheit wieder einmal dort vorbeizuschauen.

Peter Nowak