Teilerfolg für Mieter/innen der Otto-Suhr-Siedlung


Er ist kein Beweis für einen funktionierenden Milieuschutz, sondern Ergebnis von langanhaltendem Widerstand gegen die Deutsche Wohnen.

Seit September 2016 kämpft die Mieter/inneninitiative „Otto Suhr Siedlung & Umgebung“ (BOSS&U) gegen die drohende Verdrängung von ca. 5000 Mieter/innen in Berlin-Kreuzberg. Die Deutsche Wohnen will die ca. 3000 Wohnungen der Otto-Suhr-Siedlung und der angrenzenden Spring-Siedlung energetisch sanieren. Nun hat der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit der Deutsche Wohnen einen Vertrag geschlossen, der in Teilbereichen den Forderungen der Mieter/innen entgegenkommt.
Nach den Vereinbarungen wird die Modernisierungsumlage auf maximal 1,79 Euro pro Quadratmeter begrenzt. Die Mieter/innen haben nach Eingang der Modernisierungsankündigung zwei Monate Zeit, um einen finanziellen Härtefalleinwand geltend zu machen. Ein Härtefall ist dann gegeben, wenn die Bruttowarmmiete nach der Modernisierung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens überschreitet. Die Vereinbarung sieht auch vor, dass bei Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe die Miete nach der Modernisierung die nach der Wohnkostenrichtlinie zuständige Höhe nicht überschreiten darf. Bei Härtefällen aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder baubedingten Gründen hat sich die Deutsche Wohnungen verpflichtet, adäquate Hilfsmaßnahmen anzubieten.

Erfolg des Milieuschutzes?

Der Baustadtrat von Friedrichshain-Kreuzberg Florian Schmidt erklärt, dass es mit der Vereinbarung gelungen sei, die einkommensschwachen Mieter/innen vor der Verdrängung zu schützen. Für Schmidt ist die Vereinbarung der Beweis, „dass der Milieuschutz in Friedrichshain-Kreuzberg kein stumpfes Schwert ist. Er zählt im Gegenteil zu den wichtigsten Instrumenten der Mietenpolitik in Berlin“.
Dabei hat sich der Milieuschutz in ganz vielen Fällen eben doch als stumpfes Schwert erwiesen. Warum das im Fall der Otto-Suhr-Siedlung anders ist, hat die Mieter/inneninitiative gut benannt: „Unser entschlossener Widerstand gegen das unsoziale Modernisierungsvorhaben der Deutsche Wohnen hat das Unternehmen an den Verhandlungstisch gezwungen. Trotz schwieriger rechtlicher Rahmenbedingungen, haben wir einen Achtungserfolg erzielt.“ Sie zeigt auch die kritischen Punkte der Vereinbarung auf: So konnte für Bezieher/innen von ALG II und Sozialhilfe die von der Mieter/inneninitiative geforderte 5jährige Karenzzeit für Mieterhöhungen nicht durchgesetzt werden. Das hat zur Folge, dass die Mieten dieser Mieter/innen bei der nächsten regulären Mieterhöhung über den gesetzlich zulässigen Beträgen liegen und somit die Gefahr besteht, dass sie ihre Wohnung verlieren.
Für die Mieter/inneninitiative ist die Teilvereinbarung daher kein Grund, ihre Arbeit einzustellen. „Als Bündnis Otto-Suhr-Siedlung & Umgebung werden wir wachsam bleiben und die Umsetzung der Sanierungsvereinbarung überwachen“, erklärte Hannes Strobel vom Mieter/innenbündnis. Diese hätte „Vorbildcharakter“: Mittlerweile gibt es in fast allen Berliner Stadtteilen Bündnisse von Mieter/innen der Deutsche Wohnen.
Dieses berlinweite Bündnis überlegt, anlässlich der Jahreshauptversammlung des Unternehmens Mitte Juni erneut Proteste zu organisieren.

aus: MieterEcho 08.05.2018
https://www.bmgev.de/mieterecho/mieterecho-online/teilerfolg-in-otto-suhr-siedlung.html

Peter Nowak