Freispruch für Antifaschisten Bernd Langer

Langjähriger Aktivist stand drei Jahre wegen nd-Interview vor Gericht – nun arbeitet er weiter als linker Chronist

Bernd Langer ist nicht religiös. Doch über dieses unerwartete Weihnachtsgeschenk hat er sich trotzdem gefreut. Am 20. Dezember erreichte den langjährigen Antifaaktivisten die Mitteilung, dass das Berliner Kammergericht ein Urteil der Vorinstanzen aufgehoben hat. Ein Freispruch auf ganzer Linie und sämtliche Kosten des Verfahrens werden von der Landeskasse übernommen. »Diese Entscheidung freut mich besonders, weil selbst mein Rechtsanwalt nicht mehr mit einem Freispruch gerechnet hat«, erklärte Langer gegenüber »nd«.

Der Aktivist war in zwei Instanzen zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er eine Straftat gebilligt und damit den öffentlichen Frieden gestört haben soll. Corpus Delicti war ein Interview, dass Langer mit »nd« über die Geschichte der autonomen Antifabewegung geführt hatte. Dabei ging es um unterschiedliche Aktionsformen im antifaschistischen Kampf.

Langer, der mehr als drei Jahrzehnte in der Autonomen Antifabewegung aktiv ist, hatte sich bereits in den 1980er Jahren für eine Bündnispolitik mit Gewerkschaften, Grünen und Teilen der SPD eingesetzt – und erntete in der autonomen Szene dafür viel Kritik. Die Antifa (M) in Göttingen, deren Kürzel nicht an Marx oder Mao sondern an den Tag ihres wöchentlichen Mittwochstreffens erinnerte, wurde von Langer 1990 mitgegründet.

Die Gruppe beschritt nicht nur in der Bündnispolitik für das autonome Spektrum ungewohnte Wege. In Göttingen beteiligten sich auf von der Antifa (M) organisierten Demonstrationen hinter einem großen Schwarzen Block auch Mitglieder von SPD, Grünen und Gewerkschaften. Auch verbindliche Strukturen und eine bundesweite Organisierung von autonomen AntifaschistInnen gehörte zum Konzept der Antifa (M). Für einen Teil der autonomen Szene war das neue Konzept ein Ausverkauf linksradikaler Politik. Militante Angriffe auf rechte Strukturen seien zugunsten von Bündnispolitik aufgegeben worden, lautete die autonome Kritik.
In dem »nd«-Interview wollte Langer diesem Vorwurf entgegentreten. In diesem Zusammenhang fiel auch der inkriminierte Satz, der ihm ein fast dreijähriges Gerichtsverfahren einbrachte: »Es gab auch später noch militante Aktionen, zum Beispiel ein koordinierter Anschlag gegen die Junge Freiheit 1994. Wenn man liest, wie das bei denen rein gehauen hat – die konnten ihre Zeitung fast zumachen – war das eine Superaktion gewesen«. Zwei Instanzen der Berliner Justiz sahen diese Äußerung nicht mit der Meinungsfreiheit gedeckt und verurteilten Langer zu Geldstrafen. Sein damaliger Anwalt sah keine Chancen mehr für einen Freispruch. Doch Langer suchte sich einen neuen Rechtsbeistand und klagte weiter, am Ende mit Erfolg.

Jetzt will sich der Aktivist weiter seiner Arbeit als Chronist der linken Bewegung widmen. Bis Ende Januar muss Langer ein umfangreiches Manuskript über die Geschichte der revolutionären Bewegung in den Jahren 1918 bis 1923 beim Unrast-Verlag abgeben. Sympathien mit den heute oft noch wenig bekannten RevolutionärInnen sind in dem Text nicht ausgeschlossen.

Sein Terminkalender für das neue Jahr ist auch danach gut gefüllt. Der Regisseur Matthias Coers plant einen Film über sein Leben als radikaler Linker. Zudem wird Langer vor allem von jungen AntifaschistInnen häufig zu Veranstaltungen eingeladen. Schließlich hat das von ihm vertretene Konzept eines bündnisfähigen Antifaschismus heute in der linken Szene weitgehend durchgesetzt. Bei aller Genugtuung über seinen jüngsten juristischen Sieg, dieser Erfolg freut Langer mehr.

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1074934.freispruch-fuer-antifaschisten-bernd-langer.html

Peter Nowak

Hinweis auf den Artikel im Newsletter des Unrast-Verlag:

Freispruch für Bernd Langer!

Der langjährige Aktivist und Antifaschist stand drei Jahre wegen eines nd-Interviews vor Gericht – nun arbeitet er weiter als linker Chronist

https://www.unrast-verlag.de/news/2904-freispruch-fuer-bernd-langer