Die Kritik bleibt weg

URTEIL

Polizei muss ein von ihr übermaltes kritisches Wandbild nicht wieder herstellen

Den Prozess hat der Antirassist Sebastian F. vor dem Berliner Verwaltungsgericht in der Sache verloren. Doch politisch hat er ihn trotzdem gewonnen: Der seit Jahren gegen Rassismus aktive F. hatte die Polizei wegen der Zerstörung eines politischen Wandbildes im Jahr 2014 verklagt. Am Donnerstag wurde das Urteil gefällt. Das Bild war zum zehnten Jahrestag des neonazistischen Nagelbombenanschlags in der Kölner Keupstraße an einer Häuserwand in der Kreuzberger Manteuffelstraße angebracht worden. „9. 6. 2004 Terroranschlag: Danach Ermittlungsterror gegen die Betroffenen – NSU: Staat und Nazis Hand in Hand“, lautete seine Inschrift. Schon kurze Zeit später rückten Polizei und Feuerwehr und übermalten einen Teil des Schriftzugs.

Keine Entschuldigung

Die Polizei sah in der Parole „NSU: Staat und Nazis Hand in Hand“ eine Verunglimpfung des Staates. Dabei hatte auch das Berliner Landeskriminalamt (LKA) in dem Schriftzug keinen Straftatbestand erkennen können. Mit der Klage wollte Sebastian F., unterstützt von der Antirassistischen Initiative (ARI), die Berliner Polizei zur vollständigen Wiederherstellung des zerstörten Wandbildes am ursprünglichen Ort verpflichten. Das lehnte das Verwaltungsgericht am Donnerstag allerdings ab. Die Begründung: Das ursprüngliche Plakat sei nicht mehr vorhanden. Zuvor hatte die Polizei in einer Erklärung vor Gericht eingeräumt, dass sie mit der Zerstörung des Wandbildes rechtswidrig gehandelt habe. Entschuldigt hat sich die Behörde dafür allerdings nicht. Immerhin gibt’s neue Farbe. Die Kosten für Farbe und Material des Wandbilds sollen dem Kläger nun erstattet werden. Doch ob damit der Rechtsweg zu Ende ist, bleibt offen. Der Kläger will nach Eingang der Urteilsbegründung weitere juristische Schritte prüfen. „Würde die Polizei zur Wiederherstellung des Wandbildes verurteilt werden, wäre das ein öffentliches Zeichen, ähnlich wie eine Gegendarstellung im Presserecht“, erklärte Rechtsanwältin Anna Luczak, die den Kläger vor Gericht vertreten hat, gegen über der taz.

TAZ.DIE TAGESZEITUNG,  FREITAG, 24. FEBRUAR 2017

PETER NOWAK


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