Im eigenen Buch lesen ist verboten

Ein Ratgeber von aktiven Gefängnisinsassen wird Häftlingen verwehrt.

Moussa Schmitz ist auch hinter Gittern ein umtriebiger Mensch. Immer wieder meldet sich der in der JVA Wuppertal inhaftierte Mann mit kritischen Artikeln zur rechtlichen und sozialen Situation in den Gefängnissen zu Wort. Er ist auch einer der Autoren des im April 2016 im Verlag Assoziation A erschienenen Ratgebers »Wege durch den Knast«. Doch das Buch hat Schmitz nie erhalten. Die Gefängnisleitung verweigerte die Weiterleitung mit Verweis auf die Anstaltsordnung. Das ist allerdings kein Einzelfall. Der von einem Team aus ehemaligen und aktuellen Gefangenen, Juristen und linken Solidaritätsgruppen erstellte 600-seitige Leitfaden erreicht seine Adressaten, die Häftlinge, oft nicht.

In letzter Zeit scheinen manche Gefängnisleitungen den Ratgeber als Störung des Knastalltags zu begreifen und reagieren mit Sanktionen. »In allen bayerischen Gefängnissen wird das Buch nicht weitergeleitet. Die JVA Straubing hat den Anfang gemacht, Aichach hat mit einer schriftlichen Verfügung nachgezogen. Danach gefährdet der Ratgeber die Sicherheit und Ordnung, sei deshalb vollzugsfeindlich und aufwieglerisch«, erklärt Janko L. vom Herausgeberkollektiv gegenüber »nd«. Mittlerweile scheinen sich auch Gefängnisse in anderen Bundesländern diesem harten Kurs anzuschließen. In den letzten Wochen haben die Justizvollzugsanstalten Darmstadt, Werl und Butzbach den Ratgeber nicht an die den Häftlinge weitergeleitet. Auch eine Stellungnahme der Herausgeber zu dem Verbot sowie ein Auszug aus dem Buch, in dem juristische Wege aufgelistet sind, wie man sich gegen solche Sanktionen wehren kann, wurden von den Insassen ferngehalten.

Die Sanktionen treffen einen Ratgeber, der an keiner Stelle polemisch ist. Die Beiträge sind in sachlichem Ton gehalten. Sie sollen den Gefangenen helfen, sich im Knast zurechtzufinden und sie dazu ermutigen, ihre Rechte auch hinter Gittern wahrzunehmen.

»›Wege durch den Knast‹ ist ein umfassendes Standardwerk für Betroffene, Angehörige und Interessierte. Es vermittelt tiefe Einblicke in die Unbill des Knastalltags, informiert über die Rechte von Inhaftierten und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese auch durchgesetzt werden können«, annonciert der Verlag Assoziation A den Leitfaden. In einzelnen Kapiteln werden rechtliche Fragen aufgeworfen sowie praktische Tipps für den Alltag gegeben, zu denen Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Anregungen für Sport- und Gesundheitsprogramme hinter Gittern gehören. Das Buch ist eine überarbeitete Fassung eines bereits in den in 1990er Jahren erschienenen Knastleitfadens. Der wiederum hat auch einen Vorläufer: die 1980 erschienene Loseblattsammlung unter dem Titel »Ratgeber für Gefangene mit medizinischen und juristischen Hinweisen«.

Reiner Wendling vom Verlag Assoziation A weist im Gespräch mit dem »nd« auf die Willkür der Sanktionsmaßnahmen hin. »Während der Ratgeber in einigen Gefängnissen Eingang in die Bibliotheken gefunden hat, dürfen in anderen Knästen die Gefangenen nicht einmal Auszüge daraus erhalten.« Doch den Weg vor Gericht hält Wendling nach Rücksprache mit Juristen für zu riskant. Dann könnte der kleinen Willkür der Gefängnisleitungen auch die große Willkür folgen, wenn die Gerichte die Sanktionen für rechtmäßig erklärten. Der Ratgeber würde dann unter Umständen auch den Häftlingen vorenthalten, die ihn heute noch problemlos bestellen können.

ttps://www.neues-deutschland.de/artikel/1032202.im-eigenen-buch-lesen-ist-verboten.html

Von Peter Nowak


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