Gegen staatlich verordnete Tarifeinheit

Der Bundestag hatim Mai 2015 das umstrittene Tarifeinheitsgesetz verabschiedet. Der Arbeitsrechtler Rolf Geffken hält es für rechtswidrig. . In einer im VAR-Verlag erschienenen Broschüre unter dem Titel »Streikrecht, Tarifeinheit, Gewerkschaften« hat der Arbeitsrechtsanwalt Argumente für seine Position zusammengetragen.  Die 80seitige Broschüre  ist nicht nur ein Plädoyer gegen die Tarifeinheit. Doch der seit 1977 als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätige Geffken kritisiert auch den angemaßten den Monopolanspruch des DGB.

Spätestens Ende 2016 wird das Tarifeinheitsgesetz noch einmal Thema.  Dann will das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsbeschwerden entscheiden, die Spartengewerkschaften wie der Marburger Bund, die GDL und der Deutsche Journalistenverband gegen das Gesetz eingereicht hatten. r Rolf Geffken ist zuversichtlich, dass es  gekippt wird

In seiner Analyse setzt er sich auch kritisch mit vor allen von linken DGB-GewerkschafterInnen  verwendeten Argumenten  auseinander, dass die  Einheitsgewerkschaft aus der Erfahrung gegründet wurde, dass die ArbeiterInnenbewegung 1933 gespalten gegen den Nationalsozialismus  unterlegen ist.

„Es  waren die Vorläuferorganisationen  des heutigen DGB, nämlich vor allem der ADGB, der Ende  April 1933  ….  dazu aufrief, sich an den „Nationalen Aufmärschen“ zum 1. Mai 1933 zu beteiligen“,  erinnert  Geffken auf historische Tatsachen. Leider wird in der insgesamt lesenswerten Broschüre  die  FAU   von Geffken nicht erwähnt, obwohl sie   bei Tarifkonflikten vielfältigen Repressalien ausgesetzt ist, die nicht nur bei der Tarifeinheit beginnen und weitere höchst kritikwürdige Elemente der deutschen Rechtsprechung zur Gewerkschaftsfreiheit offenlegen.

Peter Nowak

Geffken Rolf, Streikrecht Tarifeinheit Gewerkschaften – Aktuelle Analyse zur Koalitionsfreiheit in Deutschland, VAR-Verlag Arbeit & Recht, 81 Seiten, 12Euro,  ISBN: 3-924621-09-8

aus Direkte Aktion: Sonderausgabe Mai 2016