Keine Babylöhne im Kino

Der Kampf um die Einhaltung des Tarifvertrags im Kino Babylon geht weiter

Im Jahr 2010 hat die Belegschaft des Kinos Babylon in Berlin-Mitte versucht, einen Haustarifvertrag zu erkämpfen (die SoZ berichtete). Die Gewerkschaft Ver.di konnte dann einen abschließen, doch die Geschäftsleitung hält sich nicht daran. Jetzt wird das Kino wieder bestreikt.

«Dieses kommunale Kino wird heute bestreikt. Darum bitten wir Sie, heute von einem Kinobesuch Abstand zu nehmen und damit die berechtigen Forderungen der Beschäftigten nicht zu unterlaufen», heißt es auf Plakaten, die in den letzten Wochen rund um das Kino Babylon in Berlin-Mitte zu finden sind. Verfasst wurden sie von der Ver.di-Betriebsgruppe des Kinos.
Es geht um die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der 15 Kinobeschäftigten. «Fünf Jahre Verzicht sind genug», «Gleicher Lohn für gleiche Arbeit», steht auf weiteren Plakaten rund um das Kino. «Im Dezember 2013 wurde mein Stundenlohn nach einer Forderung des Senats auf 8,50 Euro tarifvertraglich angehoben. Seitdem gab es keine weiteren Anpassungen», erklärt ein Kino-Angestellter. Die Filmvorführer hätten sogar seit fünf Jahren keine Gehaltserhöhung bekommen.
Ver.di fordert die Übernahme des Bundestarifvertrags des Hauptverbands Deutscher Filmtheater (HDF) für die Babylon-Beschäftigten. Außerdem soll eine verbindliche Mindestbesetzung während des laufenden Kino- und Veranstaltungsprogramms vereinbart werden, die auf die Besucherzahlen abgestimmt ist. Immer wieder gibt es Klagen wegen Arbeitsüberlastung.
Andreas Köhn vom Verdi-Landesbezirk Berlin-Brandenburg betont, dass das Kino die Forderungen wirtschaftlich tragen kann. «Schließlich sind die Eintrittspreise und die Einmietung in den letzten Jahren um teilweise 20% gestiegen. Auch die Anzahl der Besucher hat sich deutlich erhöht.»
Zudem steigen auch die Subventionen, die das Land Berlin jährlich an das Kino überweist. Im Doppelhaushalt 2016/17 sind dafür 361.500 (vorher 358.000) Euro vorgesehen. Ver.di fordert nun vom Senat, die Auszahlung der Zuwendungen an die Umsetzung des bundesweiten HDF-Tarifvertrags zu koppeln.

Vorgeschichte
In den Jahren 2009 und 2010 war das Kino Babylon durch einen Arbeitskampf über Berlin hinaus bekannt geworden. Damals wandten sich die Beschäftigten an die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter-Union (FAU). «Der Arbeitskampf machte damals deutlich, dass auch in prekären Verhältnissen engagierte Arbeitskämpfe möglich sind», heißt es im Vorwort einer Broschüre*, die vom FAU-Aktivisten Hansi Oostinga herausgegeben wurde. «Die Broschüre erinnert an den von heute aus gesehen doch sehr organisierten und professionellen Arbeitskampf», erklärt der mittlerweile beurlaubte, der FAU angehörende Babylon-Betriebsrat Andreas Heinz.
Den aktuellen Streik von Ver.di unterstützt die FAU ausdrücklich. Dabei waren die Beziehungen zwischen beiden Gewerkschaften nicht immer die besten. Die FAU warf Ver.di vor, mit dem Geschäftsführer Timothy Grossman einen Tarifvertrag abgeschlossen zu haben, nachdem dieser der Basisgewerkschaft ihre Tariffähigkeit aberkennen wollte. Damals hatten sich in einem Solidaritätskomitee allerdings auch Mitglieder von DGB-Gewerkschaften mit der FAU solidarisiert.
Für Ver.di ist der Arbeitskampf der FAU immer noch eine Leerstelle. So heißt es auf der Titelseite von Sprachrohr (Nr.2/2015), der Mitgliederzeitung des Fachbereichs Medien, Kunst und Industrie für Ver.di-Berlin-Brandenburg: «2010 wurde für die Neue Babylon Berlin GmbH der bis tariflose Zustand beendet. Vereinbart wurde die Übernahme des Bundestarifvertrags HDF-Kino von 2009, allerdings mit deutlich schlechteren Regeln.» Kein Wort davon, dass es der engagiert geführte Arbeitskampf der FAU war, der die Babylon-Geschäftsführung so unter Druck setzte, dass sie den Tarifvertrag mit Ver.di schloss. Die jetzt auch von Ver.di beklagten Verschlechterungen hat die FAU schon beim Abschluss heftig kritisiert.
Der Konflikt zwischen der FAU und Grossman geht jedoch weiter. So wurde Betriebsrat Andreas Heinz wegen angeblicher Zerstörung eines Filmplakats nicht nur fristlos entlassen. Sogar der Staatsschutz wurde eingeschaltet worden. Im Juni wurde die Wohnung von Stefan Heinz durchsucht. Auch die Ver.di-Betriebsräte will die Kinogeschäftsführung loswerden, musste dabei Mitte August jedoch eine juristische Niederlage einstecken. Die 1.Instanz des Berliner Landesarbeitsgericht hat nämlich entschieden, dass der dreiköpfige Babylon-Betriebsrat rechtmäßig gewählt wurde. Die Wahl war von der Geschäftsführung mit der Begründung angefochten worden, die zahlreichen selbständigen Beschäftigten, die mittlerweile im Kino als Dienstleister bei Technik, Getränkeverkauf und Ticketkontrolle eingesetzt werden, dürften bei der Betriebsratswahl nicht berücksichtigt werden.

*Hans Oostinga: Babylohn. Der Arbeitskampf im Berliner Kino Babylon. Moers: Syndikat A, 2015, 2,50 Euro.

aus: SoZ, September 2015

http://www.sozonline.de/2015/09/keine-babyloehne-im-kino/

Peter Nowak ist Autor des Buchs: Ein Streik steht, wenn mensch ihn selber macht, das Mitte September in der Edition Assemblage erscheint.