»Wer nicht ertrinkt, wird eingesperrt«

Antirassistische Gruppen wollen ihre Proteste gegen die Verschärfung der Asylgesetze ausweiten

Antirassistische Initiativen wollen das Abschiebegesetz stoppen, das der Bundestag in der kommenden Woche beschließen will. Geplant sind Mahnwachen, Demonstrationen und vielleicht noch mehr…

Vor der Sommerpause will die Bundesregierung eine weitere Verschärfung des Asylrechts durch das Parlament bringen. Für den 2. Juli ist im Bundestag die zweite und dritte Lesung eines Gesetzes geplant, das vor allem die Abschiebehaft massiv ausweitet. Demnach sollen Flüchtlinge künftig inhaftiert werden, die »unter Umgehung einer Grenzkontrolle« eingereist sind, Identitätspapiere vernichtet oder »eindeutig unstimmige oder falsche Angaben« gemacht haben, heißt es im Gesetzentwurf. Aus Sicht der Kritiker kann damit künftig fast jeder Geflüchtete inhaftiert werden. Eigentlich sollte die Entscheidung bereits Anfang Juni fallen. Gerüchten zufolge gab es kritische Stimmen innerhalb der SPD, weshalb die Abstimmung verschoben wurde. Die scheinen die schärfste Änderung des Asylgrundrecht seit 1993 nun offenbar nicht mehr aufzuhalten.

Unter dem Motto »Wer nicht ertrinkt, wird eingesperrt« fordern Flüchtlings- und Antirassismusgruppen die Ablehnung des Gesetzes im Bundestag. Mit ihrer Kampagne knüpfen sie an die Empörung an, die das tägliche Sterben von Flüchtlingen im Mittelmeer in großen Teilen der Gesellschaft ausgelöst hat. Zuletzt hat die Aktion »Die Toten kommen« des Zentrums für politische Schönheit für bundesweite Aufmerksamkeit gesorgt. Das Bündnis »Asylrechtsverschärfungen stoppen« will diese Debatte zuspitzen. »Es ist nicht nur abstrakt die EU dafür verantwortlich, dass Flüchtlinge im Mittelmeer sterben. Es waren und sind die Bundesregierungen, die seit Jahrzehnten dafür sorgen, dass es den Menschen immer schwerer gemacht wird, nach Deutschland zu kommen – und wenn sie es doch schaffen, bleiben zu können«, betont eine Aktivistin des Bündnisses gegenüber »nd«. Mit dem Vorhaben spielen sie rassistischen Bewegungen wie Pegida in die Hände, warnen die Gegner, und setzten deren Forderungen sogar in Gesetz um.

Am Dienstag protestierten junge Menschen in Magdeburg vor dem Tagungsort der Fraktionsvorsitzenden und Innenpolitiker der Union. Diese blieben jedoch unbeeindruckt und sprachen sich für schnellere Abschiebungen von Flüchtlingen aus.

Am Freitag laden Studierende und Schüler zu einem bundesweiten Jugendkongress »Flucht, Migration, Vertreibung« an die Technische Universität Berlin ein. Dort sollen auch die Proteste gegen die Verschärfung des Asylrechts koordiniert werden.

Geplant ist bislang eine Mahnwache vor der Bundeszentrale der SPD am Tag vor der Abstimmung. Mit dem Motto »Wir hätten Willy abgeschoben« wollen die Aktivisten an die Biografie des SPD-Idols Willi Brandt erinnern. Der langjährige Parteivorsitzende hatte auf der Flucht vor den Nazis in Schweden Asyl gefunden.

Am 2. Juli, wenn die Asylverschärfung im Bundestag ansteht, soll der Protest ins Regierungsviertel verlagert werden. Die Aktivisten wollen versuchen, die Abstimmung zu verhindern. Auch ein Schülerstreik ist in der Diskussion. Bereits in den vergangenen Jahren haben sich vor allem in Berlin Tausende Schüler mit Demonstrationen und Besetzungen für die Rechte von Migranten eingesetzt.

Ein Teil der heutigen Aktivisten war bereits 1993 dabei, als Tausende Bürger aus der ganzen Republik stundenlang die Zugänge zum Bundestag in Bonn blockierten. Sie konnten dennoch nicht verhindern, dass eine große Koalition aus SPD, FDP und CDU/CSU das bis dahin geltende Asylrecht in Deutschland faktisch abschaffte.

www.asylrechtsverschaerfung-stoppen.de

Asylbewerber in Haft

Das geplante »Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung« beinhaltet:

eine Ausweitung der Abschiebehaft:

    – bei Einreise »unter Umgehung einer Grenzkontrolle«

    – bei Einreise über ein anderes EU-Land bzw. für alle, die in einem anderen EU-Land registriert sind

    – wenn Identitätspapiere fehlen bzw. über die Behörden über die Identität getäuscht wurden

    – wenn Geld für Fluchthelfer bezahlt wurde

    – für jeden, der »Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Identität verweigert oder unterlassen hat«

    • eine 5-jährige Einreise- und Aufenthaltssperre

    – bei einem abgelehnten Asylantrag im Schengen-Raum

    – wer »seiner Ausreisepflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten Ausreisefrist nachgekommen ist«

    – wer »in das Bundesgebiet eingereist ist, um öffentliche Leistungen zu beziehen«

    • Erleichterte Ausweisung auch bei Menschen mit Aufenthaltstitel, bei Straffälligkeit oder bei Verletzung der »Grundordnung«
    • ein sogenanntes Bleiberecht für alle restlichen langjährig Geduldeten, die nicht von einem der neuen Paragrafen erfasst werden                                                                                                                                                    http://www.neues-deutschland.de/artikel/975536.wer-nicht-ertrinkt-wird-eingesperrt.html                                                                             Peter Nowak