Verschlepptes Verfahren

Prozess gegen einen Polizisten wegen beschädigter Kamera lässt auf sich warten

Wird die Beschädigung einer Kamera eins Videojournalisten des Erfurter Medienkollektivs Filmpiraten bei den Blockupy-Protesten 2013 noch ein gerichtliches Nachspiel haben? »Obwohl die polizeilichen Ermittlungen seit Oktober 2014 abgeschlossen sind und der Polizist, der die Kamera beschädigt hat, namentlich bekannt ist, ist noch immer kein Prozesstermin festgesetzt worden«, kritisiert Jan Smendek von den Filmpiraten. Er tritt als Besitzer der beschädigten Kamera als Nebenkläger auf.

Die Filmpiraten hatten eine Videoszene ins Internet gestellt, auf der zu sehen ist, wie in einem Polizeikessel ein Polizist das Mikrophon der Kamera abbricht und an sich nimmt. Nachdem diese Aufnahme in zahlreichen Dokumentationen über die Blockupy-Aktionen Eingang gefunden hat, begann die Polizei mit den Ermittlungen – und wurde bei der Sichtung ihrer eigenen Videos fündig. Die Abteilung V6-Amtsdelikte beim Polizeipräsidium Frankfurt am Main konnte einen sächsischen Bereitschaftspolizisten als Urheber der Beschädigung feststellen. Nun liegen die Akten bei der Frankfurter Staatsanwaltschaft.

Eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Behörde erklärte gegenüber »nd«, dass noch nicht entschieden ist, ob es zu einer Anklage kommt oder ob das Verfahren eingestellt wird. Auch der Termin der Entscheidung sei noch offen. Nicht ungewöhnlich sei es, dass der Zeitraum zwischen dem Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Entscheidung über die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens länger dauert.

Ruth Schmidt von der Berliner Vorbereitungsgruppe für die Blockupy-Aktionen am kommenden Mittwoch äußert gegenüber »nd« ebenfalls Unverständnis über die lange Dauer der Ermittlungen gegen den Polizisten: »Es wäre ein klares Signal an die Polizei auch im Hinblick auf die kommenden Blockupy-Aktionen gewesen, wenn es zu einer Anklage gegen den namentlich bekannten Polizisten gekommen wäre. Dann würde deutlich, dass ungesetzliches Handeln auch juristische Konsequenzen hat.« Die lange Dauer des Verfahrens könne aber das gegenteilige Signal haben. Obwohl der Verantwortliche durch die Ermittlungen der Polizei bekannt ist, kommt die gerichtliche Aufarbeitung nicht voran.

»Das Verfahren darf nicht weiter verschleppt werden«, betont auch Jan Smendek. Für ihn hat das lange Prozedere auch finanzielle Nachteile. Nach der Beschädigung der Kamera sind die Filmpiraten auf den Kosten sitzen geblieben. »Wir waren zeitweilig in unserer Arbeit sehr eingeschränkt«, betonte Smendek. Das Videokollektiv hatte im Internet via Crowdfunding im Internet Spenden für eine neue Kamera gesammelt. Erst wenn das gerichtliche Verfahren abgeschlossen ist, kann Smendek eine Klage auf Schadenersatz gegen die Polizei stellen.

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Peter Nowak