Hoffnung für »Mall of Berlin«-Arbeiter

Bundesarbeitsministerium: Generalunternehmer sind bei Lohnprellerei in der Pflicht

Seit Wochen kämpfen Rumänen für Löhne, die ihnen beim Bau der »Mall of Berlin« vorenthalten wurden. Eine Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums stärkt den Bauarbeitern den Rücken.

Die rechtliche Einschätzung könnte den rumänischen Bauarbeitern von der »Mall of Berlin« helfen. »Ein Generalunternehmen haftet gegenüber Arbeiterinnen und Arbeitern nachgeordneter Unternehmer und Subunternehmer, wenn diese ihren Arbeitgeberverpflichtungen nicht nachkommen«, stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales von Ministerin Andrea Nahles (SPD) fest. So geht es aus einer Antwort auf eine schriftliche Anfrage der Bundestagsabgeordneten Azize Tank (parteilos, für LINKE) hervor. Die Sprecherin für Soziale Menschenrechte der Sozialisten hatte nach der aktuellen Rechtslage gefragt. »Nach Paragraf 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) haftet ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, wie ein Bürge«, heißt es in der »nd« vorliegenden Antwort weiter.

Damit wird auch die Position der Freien Arbeiter Union (FAU) bestätigt, die sich für die rumänischen Bauarbeiter stark macht. Die Basisgewerkschaft hatte in der Vergangenheit in Pressemitteilungen immer wieder auf eine Verantwortung des Generalunternehmers Andreas Fettchenhauer hingewiesen. Der hatte die Verantwortung für die Zahlung der Löhne stets zurückgewiesen. Mit einer einstweiligen Verfügung, die Anfang Januar erlassen wurde, hatte er der FAU die Behauptung verbieten lassen, dass sie sich mit ihm in einem Arbeitskampf befindet. Der Generalunternehmer hat immer darauf verwiesen, dass die Rumänen bei Subunternehmern beschäftigt waren.

»Fettchenhauer steht als Generalunternehmer bzw. Bauherr für die Zahlung des ausstehenden Lohns mit in der Verantwortung«, betonte dagegen Azize Tank. Das gehe aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums hervor. Es erscheine in diesem Falle unerheblich, ob es schriftliche Arbeitsverträge oder nur mündliche Absprachen zur Verrichtung der Arbeit gab. »Die Arbeit wurde verrichtet und nun müssen endlich die Löhne gezahlt werden«, fordert Tank. Jetzt gehe es darum, dass die Ansprüche rechtlich eingeklagt werden.

Bereits seit  Wochen wurden diese Klagen vorbereitet, erklärt ein Sprecher der FAU. Tank will nun weitere Anfragen stellen. Sie will wissen, ob es Informationen über die Zahl der um Löhne betrogenen Arbeitnehmer gibt und wie viele Betroffene sich wehren.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/960578.hoffnung-fuer-mall-of-berlin-arbeiter.html

Peter Nowak