Die grünennahe Heinrich-Böll-Stiftung hat gesetzeswidrig Leiharbeiter angestellt. Das stellte das Berliner Arbeitsgericht am 5. September fest. Geklagt hatte Michael Rocher, der seit April 2011 bei einem Besucherservice angestellt und bei der Stiftung als Leiharbeiter eingesetzt war. Das Gericht hat entschieden, dass der Besucherservice keine Erlaubnis für die Arbeiternehmerüberlassung besessen hatte. Der Kläger war daher bei der Stiftung festangestellt. Über eine Lohnnachzahlung wird das Gericht in einer weiteren Sitzung entscheiden.
Im Gespräch zeigte sich Rocher sehr erfreut über die Entscheidung. Er hatte sich an die Basisgewerkschaft Freie Arbeiter Union (FAU) gewandt, die in den letzten Wochen eine Kampagne gegen die Leiharbeit bei der Böll-Stiftung initiiert hat.Peter Nowak
aus: Neues Deutschland vom 6.8., Printausgabe
Peter Nowak