Gutachten in NRW stärkt Tariftreue

Ver.di sieht weniger Chancen für Christliche

Für private Busunternehmen dürfte es in Zukunft schwieriger werden, sich den von ver.di abgeschlossenen Tarifverträgen zu entziehen. Ein am Mittwoch veröffentlichtes Rechtsgutachten bestätigt die Position der Gewerkschaft, nach der das seit dem 1. Februar in NRW gültige Tariftreuegesetz beim Öffentlichen Nahverkehr zur Anwendung kommen muss, wenn Liniengenehmigungen für die Busse erteilt werden. Erstellt wurde das Gutachten von Verwaltungs- und Europarechtler Christofer Lenz im Auftrag des ver.di-Bundesvorstandes und der Hans-Böckler-Stiftung.

Das Tariftreuegesetz hat für die Gewerkschaften eine große Bedeutung, Der DGB sieht darin einen wichtigen Beitrag gegen Lohndumping. In verschiedenen Bundesländern gibt es seit mehr als einem Jahrzehnt Streit darüber, ob die Bundesbehörden im öffentlichen Dienst die Vergabe von Aufträgen von der Einhaltung der Tarifverträge und eines Mindestlohns abhängig machen können. »Wir begrüßen die Eindeutigkeit des Gutachtens ausdrücklich«, erklärt ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christine Behle. Der Bundesfachgruppenleiter Schienenverkehr Stefan Heimlich betonte gegenüber »nd«, mit dem Gutachten werde deutlich, dass Tariftreuegesetze ein »scharfes Schwert« seien. Busunternehmen, die sie missachten, würden keine Aufträge mehr bekommen. Künftig könne sich kein privater Busunternehmer mehr aus den Tarifverträgen herausmogeln, sagt Heimlich mit Verweis auf die bisherige Praxis einiger Privater in NRW, die in den vergangenen Jahren mit der christlichen Gewerkschaft GÖD Dumpingtarifverträge abgeschlossen habe, deren Stundenlohn weit unter den ver.di-Tarifverträgen liegt. Danach verdient ein Busfahrer je nach Eingruppierungsstufe zwischen 12,32 und 15,69 Euro. Heimlich betont, dass das Gutachten auch Auswirkungen über NRW hinaus habe und auch für die Subunternehmen gelte.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/818456.gutachten-in-nrw-staerkt-tariftreue.html
Peter Nowak