Gericht hält Hartz IV-Sätze für verfassungskonform

Ein Urteil des Bundessozialgerichts konterkariert Versuche von Erwerbslosengruppen, die Hartz IV-Sätze durch die Justiz zu steigern

„Regelbedarf und Bedarfe für Bildung und Teilhabe zusammengenommen decken den grundsicherungsrelevanten Bedarf von Kindern und Jugendlichen“. Mit dieser Begründung wies das Bundesozialgericht in Kassel am Donnerstag die Klage einer Delmenhorster Familie mit einem Kleinkind ab, die gegen die Hartz IV-Sätze geklagt hatte. Sie hatte auch schon beim Oldenburger Sozialgericht keinen Erfolg mit ihrer Klage.

Im Mittelpunkt ihrer Klage stand die Ermittlung des Hartz IV-Satzes für Kinder. Die Kläger argumentierten, es sei nicht nachvollziehbar, wie die Hartz IV-Sätze für die Kinder ermittelt werden. Die Nachvollziehbarkeit hatte aber das Bundesverfassungsgericht zu einem Essential eines mit der Verfassung vereinbaren neuen Hartz IV-Satzes erklärt. In der Folge vertraten einige Initiativen die Auffassung, dass es auf diesen Wege möglich ist, mit Hilfe der Justiz das Hartz IV-System zumindest zu reformieren.

Diese Bestrebungen dürfen durch das aktuelle Urteil einen Rückschlag erlitten haben. Nachdem im Jahr 2010 das Bundesverfassungsgericht die damaligen Hartz IV-Sätze für verfassungswidrig erklärt hatte und für die Neuberechnung bestimmte Grundsätze wie die Nachvollziehbarkeit aufgestellt hatten, sahen einige Initiativen auch weiter im juristischen Weg Chancen einer Erhöhung der Sätze, die politisch nicht durchsetzbar, weil nicht gewollt waren.


Zurück zur Politik

Im April 2012 erklärt eine Kammer des Berliner Sozialgerichts tatsächlich, dass die Hartz IV-Sätze um 36 Euro zu niedrig liegen und damit verfassungswidrig seien. Dabei handelte es sich um das erste Urteil, in dem es um die Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelsätze ging. Doch die Vorstellung, dass damit die Hartz IV-Sätze juristisch schon gekippt sind, erwies sich als voreilig. Nur wenige Wochen später kam das Bundessozialgericht bereits zu der Auffassung, die Hartz IV-Sätze kollidieren nicht mit der Verfassung.

In diesem Fall hatte eine alleinlebende Frau geklagt, die mit der Berufung auf die Menschenwürde und das Sozialstaatsprinzip 1.000 Euro im Monat forderte. Sie konnte das Bundesverfassungsgericht davon nicht überzeugen. Gerade in diesem Fall wird aber auch deutlich, wie illusionär es ist, die Forderung nach einem Grundeinkommen von 1.000 Euro im Monat auf den Gerichtsweg erreichen zu wollen, statt dafür politisch zu streiten, gesellschaftlichen Druck zu erzeugen und über dieses Umfeld vielleicht sogar Gerichtsentscheidungen beeinflussen zu können. Schließlich fließen in die Urteile und Entscheidungen der Gerichte durchaus auch gesellschaftliche Stimmungen mit ein.

So kann das Urteil von 2010, das die damaligen Hartz IV-Sätze beanstandete, durchaus als Reaktion auf ein allgemeines Ungerechtigkeitsempfinden interpretiert werden, das sich auf den Höhepunkt der Bankenkrise bis in konservative Medien hinein zum Ausdruck kam. Diese Gerechtigkeitsdebatte ist heute gesellschaftlich nicht verschwunden, aber spielt aktuell nicht die dominierende Rolle. Der Anwalt der klagenden Familie will den Instanzenweg weitergehen. Doch für aktive Erwerbslose sollte eine Konsequenz aus dem jüngsten Urteil eigentlich darin bestehen, ihre Forderungen wieder verstärkt in die politische Arena zu bringen, wie es beispielsweise 2010 mit der Kampagne Krach schlagen statt Kohldampfschieben geschehen ist und das Jobcenter dabei in den Mittelpunkt zu stellen.

Mittlerweile hat die Hamburger Jobcentermitarbeiterin Inge Hannemann öffentlich ihre Weigerung bekundet, erwerbslose Jugendliche und junge Erwachsene zu sanktionieren. So wurde nach Jahren vergeblicher Suche doch noch eine deutsche Fabienne gefunden, nach dem Vorbild der französischen Angestellten eines Arbeitsamtes, die bereits vor Jahren mit ihrer Ankündigung für Aufmerksamkeit sorgte, auf Sanktionen zu verzichten. Nicht juristische Entscheidungen, sondern gesellschaftliche Debatten haben in beiden Fällen dazu geführt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/154022
Peter Nowak


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