Zivilgesellschaft statt Verbot

Es könnte Szenarien geben, die eine Vorführung des Mohammed-Trailers ohne Rückgriff auf staatliche Verbote und Religionsschutz verhindern

Eine bunte und friedliche Demonstration sei es gewesen, der Anmelder habe im Vorfeld mit der Polizei kooperiert und ein Sprecher der Polizei erklärte im Nachhinein, dass die Aufregung im Vorfeld bei den Medien größer gewesen sei als bei ihnen. So wie in Freiburg haben in den letzten Tagen auch in anderen deutschen Städten jeweils einige hundert Menschen gegen den von rechten Christen aus den USA lancierten Mohammad-Movie-Trailer protestiert.

Dass hier also das Recht auf Meinungsfreiheit völlig im Rahmen des deutschen Demonstrationsrechts in Anspruch genommen wurde, ist für den Großteil der Medien nicht besonders interessant. Da werden noch immer zum großen Teil die Nachrichten aus den Ländern in den Mittelpunkt gestellt, in denen die Proteste gegen den Trailer gewalttätig verlaufen sind. Dabei wird oft unterschlagen, dass auch in den arabischen, asiatischen und afrikanischen Ländern, in denen es Proteste militanter Islamisten gab, nur eine verschwindende Minderheit beteiligt war. Dass fast zeitgleich in Ägypten ungleich mehr Menschen gegen soziale Missstände demonstriert und gestreikt haben, war hingegen in Deutschland kaum jemandem eine größere Nachricht wert.

Unfähig, die Welt im Plural zu denken

Man muss nun den Medien nicht unterstellen, dass sie hier bewusst ein Feindbild des Islam aufbauen oder gar „Islamophobie“ schüren wollen. Viel besser bringt es die Kennerin vieler islamisch geprägter Länder, die Reisekorrespondentin Charlotte Wiedemann, mit der Formulierung auf den Begriff, dass hier „die Unfähigkeit, die Welt im Plural zu denken“ deutlich werde. Tatsächlich sind in der Debatte um den Kurzfilm solche differenzierten Stellungnahmen noch immer die Ausnahme. Zu den Ausnahmen gehört auch das Kompetenzzentrum Islam der Aktion 3.Welt Saar, das in einer Pressemitteilung sowohl auf die antisemitischen und antiamerikanischen Töne der islamistischen Kampagne der letzten Tage hinwies, aber auch die rassistischen Untertöne in den hiesigen Medien benannte.

„Die in den Medien geführte Diskussion zu den Vorfällen trägt auch rassistische Züge. Moslems und Araber werden nicht als entscheidungsfähige, handelnde Subjekte gesehen, sondern als Pawlow’sche Hunde, die nicht anders können, als bei jeder vermeintlichen Beleidigung des Propheten Mohammed instinktiv mit Gewalt zu reagieren. Diese rassistische Grundhaltung teilen offenbar manche Anhänger der multikulturellen Gesellschaft und Politiker verschiedener Parteien mit den Rechtspopulisten von ‚Pro Deutschland‘, die jetzt mit dem Film hausieren gehen.“

In der Pressemitteilung wird zudem gegen ein Verbot des Films argumentiert, das schnell auch dazu führen könnte, religionskritische Stimmen generell zum Schweigen zu bringen. Zumindest bei manchen Stellungnahmen aus dem Spektrum der CSU, in denen einer Verschärfung des Paragraphen 166 das Wort geredet wurde, ist die Befürchtung tatsächlich nicht von der Hand zu weisen. Denn dabei geht es um die Sanktionierung einer angeblichen Schmähung der Religion.

Das Dresden-Szenario

Statt eines Verbotes sollte eine gesellschaftliche Debatte darüber geführt werden, ob der Film gezeigt werden soll oder nicht. Dass die bereits im Gange ist, zeigte die Abfuhr, die sich Cinema for Peace holten, als sie als eine Art Trittbrettfahrer des Medienhypes über den Film kurzzeitig ankündigten, ihn demnächst in Berlin zeigen zu wollen. Wahrscheinlich wollten sie damit vor allem das Medieninteresse auf ihr dahin dümpelndes Projekt lenken und hatten noch nicht einmal den Geschäftsführer des Kinos vorher kontaktiert, in dem Cinema for Peace den Film zeigen wollte.

Es wäre absurd, ihm deswegen den Vorwurf zu machen, er würde das Recht auf freie Meinungsäußerung einschränken. Es ist ein Unterschied, ob ein staatliches Verbot durchgesetzt werden soll oder ob sich Kinobetreiber, Filmverleiher und auch Filmvorführer weigern, den Film zu zeigen. Letzteres ist eine zivilgesellschaftliche Entscheidung, die sich vor allem gegen das Umfeld und die politische Stoßrichtung derer richtet, die lautstark verkünden, den Trailer öffentlich zeigen zu wollen. Dagegen zu protestieren, könnte auch das Ergebnis jener „breiten gesellschaftlichen Diskussion“ sein, die Bundesinnenminister Friedrich am Sonntag im Interview mit dem Deutschlandfunk einforderte. Nur sollte es dabei nicht um den „Schutz religiöser Gefühle“ gehen, wie Friedrich sich ausdrückte, sondern um eine Absage sowohl an Islamismus, aber auch an Rassismus und Rechtspopulismus.

Friedrich gibt in dem Interview auch den Hinweis darauf, dass es ein Szenario geben könnte, das eine öffentliche Filmvorführung aus der rechten Ecke ohne Rückgriff auf den Schutz der Religionen verhindern könnte.

„Wenn konkret zu befürchten wäre, dass es Unruhen und Auseinandersetzungen – gewalttätige Auseinandersetzungen – gibt, die Sie nicht beherrschen können auf andere Art und Weise, dann könnte man so etwas untersagen. Aber das wäre etwas, was im Einzelfall ganz konkret vor Ort von den Länderbehörden zu beurteilen wäre.“

Das ist das gleiche Szenario, das in der Vergangenheit schon die Durchführung vieler rechter Demonstrationen beispielsweise in Dresden verhindert hat. Politiker, die immer nach Verboten und staatlichen Sanktionen rufen, wären dann wieder einmal durch die Aktivitäten der Zivilgesellschaft blamiert.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/152839
Peter Nowak