Mit dem Steuerrecht auf Extremistenjagd?

Die Kritik an einer scheinbar belanglosen Änderung im Steuerrecht mit möglicherweise großen Folgen wächst

Bislang konnten betroffene Organisationen im Falle einer Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ihre Gemeinnützigkeit vor dem Finanzamt oder durch eine Klage vor dem Finanzgericht nachweisen. Durch die geplante Gesetzesänderung ist ihnen diese Möglichkeit künftig verbaut. Es bleibt nur eine zeitaufwendige Klage vor einem Verwaltungsgericht gegen die Nennung im Verfassungsschutzbericht (Steuerrecht als Verfassungsschutz?). Zahlreiche Nichtregierungsorganisationen fordern daher die Bundestagsabgeordneten auf, dem Jahressteuergesetz 2013 die Zustimmung zu verweigern; in dem Aufruf der Kritiker heißt es:

„Mit dem vorgelegten Gesetz will die Bundesregierung die Abgabenordnung (AO) so ändern, dass Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht im Zusammenhang mit Extremismus genannt werden, die Gemeinnützigkeit ohne Prüfung entzogen wird (§ 51, Absatz 3, AO). Damit würde dem Verfassungsschutz ermöglicht, de facto über den Fortbestand gemeinnütziger Organisationen zu entscheiden.“

Stärkung des VS im Windschatten des NSU-Skandal

Die innenpolitische Sprecherin der Linken Ulla Jelpke stellt einen Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion über die Rolle des Verfassungsschutzes im NSU-Skandal her: „Dass nach dem Willen der Bundesregierung zukünftig ausgerechnet die Versager vom Verfassungsschutz mit ihren politischen Einschätzungen gemeinnützige Vereine finanziell ausbluten können, ist politisch und rechtlich bedenklich“, erklärt die Parlamentarierin .

Erstaunlicherweise übernimmt Jelpke mit dem Begriff des Versagens eine aktuell sehr weit verbreitete Version der Rolle des Verfassungsschutzes. Es gibt allerdings durchaus Kritiker dieser Lesart. Zudem ist die Kehrseite des Versagens dann ein rekonstruierter und eben effektiver Verfassungsschutz. Daher ist es kein Widerspruch, dass im Windschatten der NSU-Debatte Pläne für eine Verstärkung der Behörden diskutiert wird. Ulla Jelpke, die dagegen für eine Auflösung eintritt, müsste eigentlich die These vom Versagen der Dienste kritischer betrachten.

Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Jelpke ihre Pläne noch einmal bekräftigt, mit dem Steuerrecht gegen angebliche Extremisten vorzugehen. In der Antwort an die Linken bekräftigte ein Sprecher der Bundesregierung, dass sie weiter zu einer Antwort auf eine Anfrage der FDP vom Jahr 2008 steht.

„Nach den Grundsätzen unseres Rechtsstaats reicht ein Verdacht oder eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz noch nicht für eine Sanktion – hier: Aberkennung der Gemeinnützigkeit – aus.“

Die Organisation müsse vom VS ausdrücklich als extremistisch bezeichnet worden sein, um die Gemeinnützigkeit zu verlieren. Jelpke weist mit Recht darauf hin, dass es sich hier bei um keinen definierten Rechtsbegriff, sondern um einen Kampfbegriff handele. Manche Kritiker dieser geplanten Klausel hoffen darauf, dass die FDP ihr bürgerrechtliches Engagement entdeckt und die Extremismusklausel aus dem Steuerrecht entfernt.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/152468
Peter Nowak


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