„Bin links – bitte beobachten!“

Verfassungsschutz beobachtet 27 Politiker der Linkspartei

„Bin links – bitte beobachten!“ Dieser Slogan prangt seit wenigen Tagen auf der Webseite der Bundestagsfraktion der Linkspartei. Es hatte sich herausgestellt, dass vielleicht nicht die Wähler dieser Weisung sehr intensiv Folge geleistet haben, dafür aber der Verfassungsschutz. Dieser Sachverhalt war schon länger bekannt und hat daher eigentlich wenig Neuigkeitswert. Schließlich versuchte der langjährige Linksparteipolitiker Bodo Ramelow, juristisch gegen seine Überwachung vorzugehen und blieb nach Erfolgen auf den unteren Instanzen am Ende damit erfolglos.

Die offene Beobachtung eines Parlamentsabgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist rechtmäßig, urteilte das Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Auch SPD und Grüne kritisierten diese Entscheidung, schließlich gehört Ramelow zum Realoflügel der Linken und wirbt für Koalitionen.

Nun stellte sich aber raus, dass er nicht der einzige Politiker des Reformflügels ist, der von der offenen Überwachung betroffen sind. Unter den 23 Bundestags- und 11 Landtagsabgeordneten befinden sich laut Spiegel mit Gregor Gysi, Dietmar Bartsch und Petra Pau prominente Exponenten des Realoflügels.

Über diese strömungsübergreifende Überwachung kann die Linkspartei sehr zufrieden sein. Eben noch stritt sich deren Personal über die Leitungsfunktionen und die Art, wie sie zu wählen ist. Doch nun hat es der Verfassungsschutz geschafft, dass die sonst zerstrittenen Politiker zusammenrücken. Einmütig wurde in einer Erklärung die Überwachung als „Unterminierung der Werte der parlamentarischen Demokratie“ bezeichnet“.

Die Regierung stellt sich hinter die Überwachung der Linkspartei, „weil sich in ihr Kräfte sammeln, die eine Veränderung der bisherigen Staats- und Gesellschaftsform wollen“, so ein Sprecher des Innenministeriums. Auch Regierungssprecher Seibert verteidigte das Vorgehen des Verfassungsschutzes.

Wäre nur der linke Parteiflügel beobachtet worden, wäre sofort parteiintern die Diskussion entbrannt, wie radikal sich die Politiker überhaupt gebärden dürfen. Solche Diskussionen werden natürlich leiser geführt, wenn auch anerkannte Realos im Rahmen der offenen Informationsbeschaffung bedacht werden. Allerdings hat Dietmar Bartsch in seiner Erklärung betont, dass eine Partei, die sich so sehr auf die Verfassung stütze wie die Linke, nicht überwacht werden dürfe. Auch der Verweis auf den Status als Parlamentarier, die nicht überwacht werden dürften, wirft Fragen auf. Wie soll mit Mandatsträgern rechter Parteien wie der NPD umgegangen werden?

Noch kein deutscher McCarthyismus

Trotz der juristischen Niederlage Ramelows hält der Staatsrechtler und Richter des sächsischen Verfassungsgerichtshofs Christoph Degenhart eine erneute Klage von Politikern der Linkspartei gegen die Überwachung nicht für aussichtslos. „Einzelne Abgeordnete zu beobachten mit Mitteln der offenen Information, ist sicher möglich, aber eine flächendeckende Überwachung, ohne dass bezüglich der Überwachten konkrete Anhaltspunkte vorliegen, halte ich für nicht gesichert“, sagte er im Deutschlandfunk.

In dem Interview bezeichnete er auch die offene Überwachung als Eingriff in die politische Betätigung einer Partei. Damit wird die geheimdienstliche Auswertung von offen zugänglichen Schriften und Reden der Politiker verstanden. Eine verdeckte Ermittlung gegen die Politiker ist nicht bekannt.

Von einem McCarthyismus kann allerdings auch nach den nun bekannt gewordenen Überwachungsfällen noch nicht gesprochenen. Der als Inbegriff des Linkenjägers bekannt gewordene US-Senator Joe McCarthy hatte, wie ein aktueller Film über sein Leben zeigt, sogar Regierungsbeamte, Minister und am Ende auch den Geheimdienst selber überwachen lassen.
http://www.heise.de/tp/blogs/8/151282
Peter Nowak