Gebühren für Grundrechte

Wenn Komi E. seine Freundin in Berlin besuchen will, muss er zahlreiche bürokratische Hürden überwinden. Er lebt als Flüchtling in Halle und ist der Residenzpflicht unterworfen. Wenn er den Landkreis verlassen will, muss er bei der zuständigen Ausländerbehörde einen Antrag auf Genehmigung stellen. Die verlangt dafür eine Gebühr von 10 Euro und stützt sich auf die Aufenthaltsverordnung. Das Verwaltungsgericht Halle hatte im Februar 2010 entschieden, dass diese Gebühr zu Unrecht erhoben wurde. Dagegen ist der Landkreis in Berufung gezogen. Am heutigen Mittwoch wird das Oberverwaltungsgericht Magdeburg über die Frage entscheiden. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie fordert vom Gericht die Ablehnung der Gebühren. Nicht nur die Gebühren, auch die Residenzpflicht, die die Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen einschränkt, gehöre abgeschafft.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/209727.bewegungsmelder.html

Peter Nowak