„Wer mit einem Messer Polizisten angreift, muss damit rechnen, erschossen zu werden“

Am 24. August wurde eine als geistig verwirrt klassifizierte Frau von einem Polizisten tödlich verletzt

Die 53jährige Frau sollte in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden und hat nach einer Pressemeldung von Polizei und Bundesstaatsanwaltschaft Berlin () die Beamten mit dem Messer attackiert.

Die Internationale Liga für Menschenrechte befasst sich in einer Mitteilung kritisch mit dem Umgang von Staatsanwaltschaft und Polizei mit dem tödlichen Vorfall. So kritisiert die Organisation eine Stellungnahme des Sprechers der Berliner Staatsanwaltschaft Martin Steltner: „Wir prüfen im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens, ob der Beamte aus Gründen der Notwehr oder Nothilfe gehandelt hat“, erklärte er. Auch ein Statement des Landesvorsitzenden der Berliner Polizeigewerkschaft Bodo Pfalzgraf wird von den Menschenrechtlern moniert. „Wer mit einem Messer Polizisten angreift, muss damit rechnen, erschossen zu werden. Allein die Tatsache, dass es eine geistig verwirrte Person war, rechtfertigt nicht, dass sich der Polizist hätte erstechen lassen müssen“, so der Polizeigewerkschafter. Letzteres ist unstrittig. Doch hatte die Polizei keine Möglichkeit, eine laut Presseberichten 1,60m große und maximal 40kg schwere, also als zierlich zu bezeichnende Frau anders als durch einen tödlichen Schuss abzuwehren, zumal auch noch eine Einsatzhundertmannschaft angerückt war? Diese Frage stellt sich in diesen Tagen nicht nur die Liga für Menschenrechte.

Wird die Polizei falsch ausgebildet?

Eine Initiative, die vor dem Wohn- und Sterbeort der Frau eine Gedenkkundgebung organisierte, hat sich mit dem Tathergang beschäftigt und stellt die Notwendigkeit des Schusswaffengebrauchs in Frage Sie beruft sich dabei auf den Kriminologen Thomas Feltes von der Ruhr-Uni Bochum. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes hat der Polizeibeamte eine Pflicht zum Ausweichen, wenn der Angeklagte offensichtlich im schuldausschließenden Zustand handelt, so Feltes. Er kritisiert, dass die Polizeiausbildung in Deutschland zu wenig berücksichtige, dass die Beamten es immer häufiger mit Drogenkranken, psychisch kranken oder dementen Menschen zu tun haben.

Er hätte noch hinzufügen können, dass auch der polizeiliche Umgang mit Menschen in Stresssituationen einer besonderen Ausbildung bedürfte. So wurde in einem Jobcenter der Stadt Frankfurt/Main die 39-jährige Erwerbslose Christy Schwundeck von einer Polizistin erschossen. Weil Schwundeck vergeblich die Auszahlung eines Geldbetrags ihrer schon bewilligten Hartz IV-Leistungen einforderte und sich nicht abwimmeln lassen wollte, riefen Jobcenterverantwortliche die Polizei. Danach eskalierte die Situation und die Frau verletzte mit einem Messer einen Polizisten, bevor der tödliche Schuss fiel. Eine Verurteilung der Polizistin ist nicht zu erwarten. Der Fall im Märkischen Viertel erinnert auch an den Tod des Musikstudenten Tennesee Eisenberg, der im April 2009 in Regensburg von der Polizei erschossen wurde. Auch in seinen Fall fühlten sich die Polizisten von dem Mann bedroht. Die Ermittlungen gegen den Schützen wurden eingestellt.

Der Tod im Märkischen Viertel wirft auch die Frage nach den gesellschaftlichen Umgang mit als geistig verwirrt klassifizierten Personen auf. Auf einer internationalen Fachkonferenz psychiatriekritischer Gruppen wird darüber am Wochenende in Berlin beraten.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/150400

Peter Nowak


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