Schnüffeln an biologischer Spur der Bürger

Organisationen warnen in bundesweiter Kampagne vor der Datensammelwut des Staates
 Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) überreicht am heutigen Montag, dem Tag des Grundgesetzes, an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen offenen Brief. Darin fordert das GeN zusammen mit anderen Organisationen die Revision der gesetzlichen Regelungen zur Speicherung von DNA-Profilen durch das Bundeskriminalamt und den Ausstieg aus der internationalen Vernetzung polizeilicher DNA-Datenbanken. Dies ist zugleich Auftakt einer bundesweiten Kampagne »DNA-Sammelwut stoppen«.

ND: Welche Gefahren sieht das Gen-ethische Netzwerk in der DNA-Datenspeicherung?
Schultz: Die bestehen vor allem in der enormen Expansion, die die DNA-Speicherung erfahren hat. 1998 wurde die zentrale DNA-Datenbank beim Bundeskriminalamt eingerichtet. Mittlerweile sind über 700 000 Personendatensätze und 180 000 Spurenprofile gespeichert. Wir sehen hier die Tendenz der Etablierung eines präventiven Überwachungsstaates, in dem jeder, gegen den einmal ermittelt wurde, mittels biologischer Spuren überwacht werden soll. Zudem können mittlerweile mittels DNA-Analyse auch Verwandte überprüfter Personen gesucht werden.

 Dient diese Methode nicht der Verbrechensaufklärung?
Unter vier Prozent der Delikte, die über DNA-Datenbanktreffer beim BKA ermittelt wurden, waren Kapitalverbrechen. Diese Fälle werden aber medial gerne zur Verteidigung der DNA-Analyse in den Mittelpunkt gestellt. Unseres Erachtens wiegen selbst einige spektakuläre Erfolge die Gefahren der Totalüberwachung durch DNA-Datenbanken nicht auf. In den 90er Jahren haben feministische Antigewalt-Gruppen sogar die Einrichtung der DNA-Datenbank beim BKA als Mittel zur Aufklärung von Sexualdelikten abgelehnt und als trojanisches Pferd für den Überwachungsstaat bezeichnet.

 Basiert die DNA-Analyse nicht auf Freiwilligkeit?
Über 90 Prozent der DNA-Profile in der BKA Datenbank werden von den Betroffenen ohne richterliche Anordnung abgegeben. Das macht den Druck deutlich, unter dem diese Personen etwa in Verhörsituationen stehen, und relativiert die vorgebliche Freiwilligkeit. Auch bei formal freiwilligen Massengentests ist der soziale Druck so hoch, dass nur wenige die Teilnahme verweigern.

 Was sind Ihre zentralen Forderungen?
Zusammen mit dem Chaos Computer Club, der Humanistischen Union und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen fordern wir eine unabhängige, regelmäßige Kontrolle der Datenbanken. Nach einer Stichprobe des Datenschutzbeauftragten von Baden-Württemberg gab dieser 2007 bekannt, dass 42 Prozent der überprüften Datensätze gelöscht werden mussten, weil sie unrechtmäßig gespeichert worden waren. Zudem fordern wir eine Revision des umstrittenen Gesetzes von 2005, das zu einer drastischen Expansion der DNA-Datenbank beim BKA geführt hat. Ein Verbot, mittels DNA-Tests Verwandtschaftsbeziehungen und persönliche Eigenschaften zu ermitteln, gehört ebenso dazu. Zudem setzen wir uns für einen Ausstieg aus dem globalen Datenaustausch ein.

 Ist Datenschutz bei der DNA-Analyse überhaupt möglich?
Ein selbstorganisierter Datenschutz der DNA ist im Gegensatz zu den Kommunikationstechnologien nahezu unmöglich. Man kann seine DNA nicht zu Hause lassen wie das Handy – und das DNA-Profil auch nicht verschlüsseln. Man muss wissen, dass die Polizei keine DNA ohne richterliche Anordnung abnehmen darf. Außerdem kann man mittels Klagen unrechtmäßig gesammelte DNA löschen lassen. Allerdings gilt: Am besten ist es, wenn DNA nicht erst abgegeben wurde.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/198228.schnueffeln-an-biologischer-spur-der-buerger.html

Fragen: Peter Nowak


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