Die freie Hütte

Historischer Ort für politische Wanderfreunde
Die Bakunin-Hütte bei Meiningen ist ein seltenes Zeugnis der anarchistischen Arbeiterbewegung. Ein Verein kümmert sich um ihren Erhalt. Doch noch hat er mit den Behörden zu kämpfen
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Bakunin-Hütte in Thüringen – Fritz Scherer war hier Hüttenwart, ein Verein will das historische Gebäude erhalten.
Foto: Wanderverein Bakuninhütte
»Da lag sie, die schöne Bakunin-Hütte, ein festes und massiv erbautes Haus.« So beschrieb der anarchosyndikalistische Buchbinder Fritz Scherer seinen ersten Besuch 1930 in der Bakunin-Hütte in der Nähe des thüringischen Meinigen. Der Wanderbursche Scherer war von der Hütte so begeistert, dass er dort für einige Monate als Hüttenwart arbeitete. Schließlich fühlte er sich dem nach einem russischen Revolutionär und Anarchisten benannten Ort auch politisch eng verbunden. Das Haus war von Mitgliedern der Freien Arbeiterunion Deutschland (FAUD), einer anarchosyndikalistischen Gewerkschaft, 1926 zur Erholung für Arbeiter und Erwerbslose errichtet worden. In der Endphase der Weimarer Republik wurde die Hütte zu einem wichtigen Ort der libertären Bewegung. Auch Erich Mühsam war dort mehrmals zu Gast. Im Nationalsozialismus wurde die Hütte enteignet und der SS übergeben.

Nach 1945 hätte Scherer wieder Hüttenwart werden können. Sein ehemaliger anarchosyndikalistischer Mitkämpfer Otto Walz war inzwischen in die KPD eingetreten und dort in den Vorstand gewählt worden. Doch Scherer, entschiedener Antikommunist, lehnte dessen Angebot ab. In der DDR gehörte die Hütte zeitweise zum Energiekombinat Suhl, zwischendurch wurde sie auch von jungen Naturforschern genutzt.

Seit 2006 kümmert sich der Wanderverein Bakuninhütte um den Erhalt des Hauses. »Die Bakunin-Hütte soll wieder ein Treffpunkt für Wanderfreunde aus Nah und Fern werden«, meint Vereinsmitglied Enrico Knorr. Doch noch sind die Verhandlungen mit den Behörden nicht beendet. Die Bauaufsicht des Landkreises Meinungen hat den Aufenthalt von Personen und alle Baumaßnahmen untersagt. Das Gebäude sei »illegal«, denn selbst wenn in den 20er Jahren eine Baugenehmigung vorgelegen habe, sei diese durch die jahrelange Nutzungsunterbrechung verwirkt. Es gibt jedoch auch Anlass zur Hoffnung. So soll ein außergerichtlicher Ortstermin mit dem Landrat und beteiligten Amtsvertretern im Februar Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Trotz des Streits um die Zukunft des Gebäudes hat der Wanderverein Bakuninhütte mit der Aufarbeitung der Geschichte des Anarchosyndikalismus in Deutschland begonnen. So hat er eine Gedenkschrift für Fritz Scherer herausgegeben. Darin findet sich auch ein in Gedichtform verfasster Bericht seiner Wanderjahre, in dem Scherer beschreibt, wie Wanderburschen in manchen Orten wie Kriminelle eingesperrt und verjagt wurden. Neben der Polizei beteiligten sich daran auch die damals »Stempelstellen« genannten Arbeitsämter. Der 1988 in Berlin Neukölln mit 86 Jahren verstorbene Scherer beteiligte sich bis ins hohe Alter an Aktivitäten der libertären Bewegung. Er hat auch die weitgehend unbekannte Geschichte der Bakunin-Hütte der Nachwelt erhalten.

Wanderverein Bakuninhütte e.V.: »Rebellen Heil« – Fritz Scherer: Vagabund, Wanderer, Hüttenwart, Anarchist, 63 Seiten plus DVD, 19,80 Euro. Auch bestellbar über: www.bakuninhuette.de.

http://www.neues-deutschland.de/artikel/187784.die-freie-huette.html

Peter Nowak

Jetzt gegen Hartz IV klagen?

Unterschiedliche Auffassungen unter Erwerbsloseninitiativen
Sind die bisherigen Hartz-IV-Sätze seit Jahresbeginn verfassungswidrig? Über diese Frage gibt es auch unter aktiven Erwerbslosen kontroverse Diskussionen.
Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland bejaht die Frage, ob die aktuellen Hartz-IV-Sätze verfassungswidrig sind. Zusammen mit anderen Erwerbslosengruppen ruft er dazu auf, Widerspruch gegen alle nach dem 1. Januar 2011 bewilligten Bescheide einzulegen.

 
 Die Verfassungsrichter hatten dem Gesetzgeber die Aufgabe gestellt, bis Anfang dieses Jahres das Karlsruher Urteil vom Februar 2010 zu den Hartz-IV-Sätzen umzusetzen. Der Bundesrat lehnte am 17. Dezember die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten neuen Sätze ab. Deshalb fehle seit Jahresbeginn eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Hartz-IV-Sätze, argumentiert Aktivist Martin Behrsing. »Fakt ist, dass insbesondere die Regelleistungen für alle Altersgruppen ab 1. Januar verfassungswidrig sind und durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar auch keine Rechtsgrundlage mehr besteht«, so Behrsing. »Außerdem wurde der Auftrag nicht erfüllt, wonach Kindern und Jugendlichen aus Hartz-IV-Haushalten Bildung und kulturelle Teilhabe ermöglicht werden muss.« Mit den Widersprüchen solle erreicht werden, dass die Jobcenter nur noch vorläufige Bewilligungsbescheide herausgeben und weitere juristische Klärungen abwarten.

Das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Heinrich Alt, reagierte noch vor Jahresende auf den Aufruf mit der Mitteilung, dass die neuen Sätze ab Jahresbeginn gelten, wegen der Verzögerungen in der Politik aber frühestens im April ausgezahlt werden können. Diese Klarstellung war mit der Warnung vor einer Welle von haltlosen Widersprüchen gekoppelt, die laut Alt die Arbeit der Jobcenter beeinträchtigen könnten. Diese würden diese Widersprüche sofort ablehnen, kündigte Alt an.

Nach dieser Intervention aus Nürnberg haben die Initiatoren der Widerspruchskampagne aus dem Erwerbslosenspektrum ihre Position jetzt noch einmal bekräftigt: »Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt«, kontert Behrsing gegenüber dem BA-Vorstandsmitglied.

Doch über die Widerspruchskampagne gibt es auch unter aktiven Erwerbslosen unterschiedliche Auffassungen. So kritisiert Brigitte Vallenthin, die das Onlineportal www.hartz4-plattform.de betreut, den Aufruf: »Die Hartz4-Plattform unterstützt nicht, jetzt den Gesetzes-Müll der Politik vor die Sozialgerichte zu kippen«, betont Vallenthin. Sie bereitet stattdessen für die Zeit nach der Gesetzesverabschiedung eine neue Musterklage beim Sozialgericht vor und prüft eine unmittelbare Verfassungsbeschwerde für Karlsruhe. »Dafür brauchen wir alle und jede nur mögliche Unterstützung«, so Brigitte Vallenthin.

Neben dem juristischen Geplänkel wollen Erwerbslose aus dem ganzen Bundesgebiet am 22. Januar auf einer Demonstration anlässlich der Grünen Woche in Berlin noch einmal die Forderung nach einem Hartz-IV-Satz bekräftigen, der gesunde Ernährung gewährleistet. Dazu ruft das bundesweite Erwerbslosenbündnis »Krach schlagen statt Kohldampf schieben« auf.

 http://www.neues-deutschland.de/artikel/187684.jetzt-gegen-hartz-iv-klagen.html

Peter Nowak

Hartz ab 1. Januar ohne Rechtsgrundlage?

Sind die bisherigen Hartz IV-Sätze ab Jahresbeginn verfassungswidrig? Über diese Frage gibt es unter aktiven Erwerbslosen kontroverse Diskussionen
Martin Behrsing vom Erwerbslosenforum Deutschland bejaht die Frage und ruft mit anderen Erwerbslosengruppen dazu auf, Widerspruch gegen alle nach dem 1.Januar 2011 bewilligten Bescheide einzulegen.

Der Gesetzgeber hatte die Aufgabe, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9.2.2010 umzusetzen – und zwar bis zum 1. Januar 2011. Der Bundesrat hat am 17. Dezember die neuen Hartz-IV-Sätze abgelehnt. Deshalb fehle mit Jahresbeginn eine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage für die Hartz IV-Sätze, so Behrsing. Mit dem Widerspruch soll erreicht werden, dass die Jobcenter nur noch vorläufige Bewilligungsbescheide herausgeben und weitere juristische Klärungen abzuwarten.

Brigitte Vallenthin von der Hartz4-Plattform kritisiert, dass durch mögliche Massenklagen die Sozialgerichte für von der Politik erzeugte Probleme in die Verantwortung genommen werden. Sie setzt sich für eine Musterklage beim Sozialgericht nach Verabschiedung der neuen Regelung ein. Dort soll festgestellt werden, ob damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen wurde.

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit Heinrich Alt bestätigte, dass die neuen Sätze ab Jahresbeginn gelten, wegen der Verzögerungen in der Politik aber frühestens zum 1. April 2011 ausgezahlt werden können.

Diese Klarstellung war mit der Warnung vor einer Welle von Widersprüchen gekoppelt, die laut Alt die Arbeit der Jobcenter beeinträchtigen könnten. Die Initiatoren aus dem Erwerbslosenspektrum haben nach der Intervention aus Nürnberg ihre Position bektäftigt. „Leistungsbezieher muss es nicht interessieren, welche organisatorischen Aufgaben Behörden übernehmen müssen, wenn der Gesetzgeber seinen Aufgaben nicht nachgekommen ist. Zeit dazu hatte er genügend gehabt“, kontert Behrsing dem BAG-Chef.

Krach schlagen für gesunde Ernährung

Neben dem juristischen Geplänkel wollen Erwerbslose aus dem ganzen Bundesgebiet am 22. Januar auf einer Demonstration anlässlich der Grünen Woche in Berlin noch einmal Krach schlagen für einen Hartz IV-Satz, der gesunde Ernährung gewährleistet.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/149012

Peter Nowak