Keine Chance für eine Studentin

An den Hochschulen sollen nur Mitarbeiter Gleichstellungsbeauftragte werden

„Die Viadrina hat es sich zum Ziel gesetzt, aktiv zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern beizutragen. Eine zentrale Funktion erfüllt hierbei die von Mitarbeitern und Studierenden gewählte Gleichstellungsbeauftragte“, heißt es auf der Homepage der Europauniversität Viadrina in Frankfurt/Oder.  In einem ND vorliegenden  Rundschreiben des Brandenburgischen Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur heißt es: „Nach § 66 des Brandenburgisches Hochschulgesetz  besteht keine Möglichkeit, Studentinnen zu Gleichstellungsbeauftragten zu wählen.“
In der Begründung führt das Ministerium aus: „Die Aufgabe der Gleichstellung betrifft zwar alle Bereiche der Hochschulen, in der Praxis bezieht sich jedoch ein nicht unerheblicher Teil der Tätigkeit auf Fragen der Gleichstellung von Bediensteten der Hochschule bzw. Fragen im Zusammenhang mit der Einstellung von Personen. Auch hieraus ergibt sich, dass die GBA sinnvollerweise selbst Beschäftigte der Hochschule ist.“
 Das Rundschreiben erfolgte, nachdem sich an der Viadrina-Universität im Mai 2010 eine Studentin für den Posten der Gleichstellungsbeauftragen gewählt wurde. Sie kann das Amt behalten.   “Das ministerielle Rundschreiben betrifft ausschließlich die zukünftig zu wählenden Beauftragten. Bereits ordentlich gewählte Gleichstellungsbeauftragte bleiben bis zum Ablauf ihrer Wahlperiode im Amt“, erklärte der persönliche Referent des Präsidenten der Viadrina-Universität Ingo Wolf gegenüber ND. Das bestätigte die  Pressesprecherin des Wissenschaftsministeriums Antje  Grabley. In Zukunft werde aber keine Studentin in diesem Amt mehr akzeptiert.  „Die Hochschulen sind aufgefordert, ihre Satzungen mit Blick auf die Gleichstellungsbeauftragte auf die Vereinbarkeit mit dem Brandenburgischen Hochschulgesetz hin zu überprüfen und eventuell nachzubessern“, betont Grabley.
Entzug des passiven Wahlrechts
In einer Pressemitteilung kritisiert der freie Zusammenschluss der Studierendenschaften (fzs), in dem Asten und Studierendenvertretungen zahlreicher Hochschulen vertreten sind,  das Rundschreiben des Ministeriums als „Entzug des passiven Wahlrechts für Studentinnen“.   „An keiner Stelle des Brandenburgischen Hochschulgesetzes ist geregelt, wer für das Amt wählbar ist, lediglich, dass diese Person weiblich  sein muss, ist festgehalten“, widerspricht Florian Keller vom fzs-Vorstand dem Ministerium. Auch in der vom Ministerium angeführten  Freistellungsklausel sieht Keller kein Argument für den Ausschluss für Studentinnen.    „Ebenso, wie das Gesetz eine Freistellung anderer Hochschulmitarbeiterinnen von ihren sonstigen Aufgaben vorsieht, sollte eine studentische Gleichstellungsbeauftragte den Zeitaufwand innerhalb ihres Studienganges anerkannt bekommen.“ Keller kann nicht nachvollziehen, weshalb eine Studentin nicht in der Lage sein sollte, die Aufgaben der dezentralen Gleichstellungsbeauftragten zu erfüllen. Das Ministerium räumt in dem kritisierten Rundscheiben selber ein, dass die Hochschulgesetze anderer  Bundesländer die Wahl von studentische Gleichberechtigungsbeauftragten zulassen. Auch an den Universtäten von  Cottbus und Potsdam amtierten studentische Gleichstellungsbeauftragten.  In der Brandenburger Landeshauptstadt wurde einer studentischen Bewerberin  nach der ministeriellen Klarstellung von einer Bewerbung abgeraten, nachdem ds Wissenschaftsministerium seine Position per Rundschreiben klargestellt hat.

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Peter Nowak


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