Landtag von Schleswig-Holstein auf gesetzwidriger Grundlage gewählt

Die schwarz-gelbe Regierung muss nach Weisung des Landesverfassungsgerichts ein neues Wahlgesetz verabschieden und Neuwahlen spätestens 2012 durchführen

Spätestens bis 30.September 2012 muss der Landtag von Schleswig-Holstein neu gewählt werden. Bis Mai 2011 muss ein neues Wahlgesetz verabschiedet werden, auf dessen Grundlage die Wahlen ablaufen sollen. Das hat das Landesverfassungsgericht von Schleswig-Holstein heute entschieden.

Das Gericht hatte über ein Normenkontrollverfahren von den Grünen und dem Südschleswigschen Wählerverband zu befinden. Die beiden Parteien hatten sich gegen die Auslegung des Wahlgesetzes durch die CDU/FDP-Landesregierung gewandt. Obwohl die Regierungsparteien ca. 27.000 Stimmen weniger als Grüne, SPD, Linke und SSW erhalten hatten, kam Schwarz-Gelb auf eine Parlamentsmehrheit von einem Sitz. Grund sind die 11 Überhangmandate, die wegen der vielen Direktmandate der CDU angefallen waren. Wegen unterschiedlicher Auslegungen des Wahlgesetzes bekamen die Oppositionsparteien dafür lediglich 8 Ausgleichsmandate. Nur weil 3 Mandate nicht ausgeglichen wurden, konnte sich die konservativ-liberale Regierung auf die knappe Mehrheit stützen. Statt wie vorgesehen 69 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag jetzt 95 Sitze.

Das Gericht zog den Wahltermin vor, „um den Bestand des auf verfassungswidriger Grundlage gewählten Landtags nicht länger als erforderlich andauern zu lassen“. Eine sofortige Auflösung des Landtages wurde verworfen, weil erst das neue Wahlgesetz verabschiedet werden muss.

Das Gericht stützt sich auf Art. 10 Absatz 2 der Schleswig-Holsteinischen Landesverfassung. Danach soll eine Erhöhung der Abgeordnetenzahl durch Überhang- und Ausgleichsmandate so weit wie möglich verhindert werden.

Vor Dauerwahlkampf in Kiel?

Kaum war das Urteil bekannt, begann der Streit um den Wahltermin. Die Regierungsparteien favorisieren offiziell mit Verweis auf eine gründliche Vorbereitung, aber sicher auch wegen ihrer momentan schlechten Umfrageergebnisse und unklarer Personalentscheidungen einen späten Termin. SSW und Grüne nannten das Urteil einen „Triumph der Demokratie“ und fordern schnelle Neuwahlen.

„Die vom Gericht gewählte Frist für Neuwahlen bis 2012 ist viel zu lang. Es ist zu befürchten, dass die kommenden zwei Jahre zum Dauerwahlkampf gemacht werden und so dem Land eine Hängepartie bevorsteht“, so die Landesvorsitzenden der Grünen Schleswig-Holstein Marlene Löhr. Ihre Einschätzung teilen auch andere politische Beobachter. Vor allem den anstehenden Doppelhaushalt und die durch die Schuldenbremse anstehenden Sparbeschlüsse dürften nach deren Ansicht in den Dauerwahlkampf gezogen werden, der mit dem Urteilspruch begonnen hat. Allerdings ist zu fragen, was daran vom demokratischen Standpunkt aus kritikwürdig wäre. Der Gesetzgeber muss dann bei den Entscheidungen berücksichtigen, dass die Wähler nicht erst dann abstimmen können, wenn die unbeliebten Beschlüsse fast vergessen oder als unabwendbar akzeptiert worden sind.

http://www.heise.de/tp/blogs/8/148286

Peter Nowak


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