Sicherheitscheck abgelehnt

PROTEST FU-Student steht vor Gericht, weil er ein Plakat ohne Impressum getragen haben soll
Ist es strafbar, ein Plakat ohne Impressum vor dem Bauch zu tragen? Mit dieser Frage wird sich das Landgericht Berlin am heutigen Freitag befassen. Dort ist der Politologiestudent Jens Q. angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Verletzung des Pressegesetzes, Widerstand gegen die Staatsgewalt und Körperverletzung vor.

Q. hatte am 5. November 2008 an der Freien Universität (FU) gegen die verschärften Sicherheitsstandards wegen einer Rede von Bundespräsident Horst Köhler im Rahmen der Immatrikulationsfeier für Erstsemester auf dem Campus protestiert. Studierende, aber auch die Datenschutzbeauftragte der FU, Ingrid Pahlsen-Brandt, monierten damals, dass alle ZuhörerInnen der Köhler-Rede ihre Personalien vom Bundespräsidialamt überprüfen lassen mussten. Zudem gab es beim Einlass zwei Sicherheitskontrollen. Als Protest organisierten Studierende eine alternative Immatrikulationsfeier in der Nähe des Hörsaals, in dem Köhler sprach. „Ich hielt ein Mobilisierungsplakat für die Aktion vor die Brust, als ich und drei weitere KommilitonInnen von Polizisten festgenommen wurden“, berichtet Q. der taz.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr hatten neben dem Angeklagten drei StudentInnen als Zeugen ausgesagt, Q. habe bei seiner Festnahme keinen Widerstand geleistet. Der Polizist, der Q. festgenommen hat, erklärte, jener sei seiner Aufforderung, zum Polizeiauto zu gehen, nicht gefolgt. Zudem habe er leichte Verletzungen an der Handinnenfläche davongetragen, als er dem Festgenommenen die Hände auf den Rücken drehte und dieser den Griff lockern wollte. Q. wurde zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Er legte dagegen Berufung ein.

„Das Amtsgericht stützte meine Verurteilung lediglich auf die Aussage des Polizisten, obwohl ihm vier Aussagen widersprachen“, kritisiert Q. Er habe den Eindruck gehabt, allein die Festnahme bei den Protesten werde ihm schon als Beweis seiner Schuld ausgelegt. Ein studentisches Unterstützungskomitee ruft für diesen Freitag zur Prozessbeobachtung vor dem Landgericht auf.

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2010%2F02%2F05%2Fa0064&cHash=bde5535575

PETER NOWAK

 Prozessbeginn:5. Februar, 9 Uhr, Raum 220, Turmstraße 91. Die Beobachtergruppe trifft sich um 8.30 Uhr am Eingang des Gerichts